Wegen beschränkter Potenziale zur Speicherung von CO2 im Inland ist die Zusammenarbeit mit dem Ausland zentral, um CO2 in ausländische Untergrundspeicher zu exportieren oder um Negativemissionen aus dem Ausland zu beschaffen.
Der Bundesrat hat im November 2023 die Grundlagen für den Export von abgeschiedenem CO2 zur Speicherung im Meeresboden geschaffen (Ratifikation der Änderung von 2009 des Londoner Protokolls). Er strebt bilaterale Vereinbarungen an, um den rechtlichen Rahmen für kommerzielle Aktivitäten im Export von CO2 sowie im Handel mit Negativemissionen zu schaffen. Dabei sind insbesondere auch die Anforderungen des Klimaübereinkommens von Paris einzuhalten.
Das BAFU ist federführend mit Ländern wie Norwegen, Schweden, Dänemark und Kenia im Gespräch, um Kooperationen beim CO2-Export und beim Handel mit Negativemissionen zu prüfen.
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Bundesrat Rösti unterschreibt Abkommen mit Norwegen zur Speicherung von CO2
Letzte Änderung 20.08.2025