CO2-Entnahme und -Speicherung

Die Schweiz muss bis 2050 ihr Netto-Null-Klimaziel erreichen. Dazu braucht es in erster Linie eine starke Reduktion der Emissionen von Treibhausgasen wie CO2. Nicht alle Treibhausgasemissionen sind komplett vermeidbar. Deswegen braucht es zusätzlich Technologien, die CO2 entnehmen und dauerhaft speichern. Diese Technologien sind heute erst teilweise verfügbar. Das BAFU setzt sich für den notwendigen nachhaltigen Ausbau dieser Technologien und entsprechende Rahmenbedingungen ein.

Die CO2-Entnahme und -Speicherung ist unverzichtbar, um die langfristigen Klimaziele der Schweiz zu erreichen. Sie umfasst zwei Kategorien: Technologien, die fossiles oder prozessbedingtes CO2 an Anlagen abscheiden und speichern und so den Ausstoss reduzieren (Carbon Capture and Storage, CCS), und Negativemissionstechnologien (NET), die CO2 dauerhaft der Atmosphäre entnehmen. Diese beiden Technologien sind für den Ausgleich von schwer vermeidbaren Treibhausgasemissionen nötig – etwa für solche aus der Zementproduktion, der Abfallverbrennung, der Landwirtschaft oder der Luftfahrt.

Verminderung von Treibhausgasemissionen ist zentral

Das Klima- und Innovationsgesetz (KlG) verankert das Ziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050 und eine Netto-Negativ-Bilanz nach 2050. Es legt Absenkpfade für Treibhausgase für die Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie fest. Unternehmen müssen bis spätestens 2050 Netto-Null-Emissionen erreichen, die zentrale Bundesverwaltung bis 2040. Diese Ziele können nur durch eine grösstmögliche Verminderung der Treibhausgasemissionen erreicht werden. Für die verbleibenden, schwer vermeidbaren Emissionen ist gleichzeitig ein starker Ausbau von CCS und NET nötig.

Zwei Phasen des Ausbaus von CO2-Entnahme und -Speicherung

Der Bundesrat sieht gemäss seinem Bericht vom Mai 2022 für den Ausbau von CCS und NET zwei Phasen vor: eine «Pionierphase» bis 2030 und eine Phase der «gezielten Skalierung» bis 2050. Für die Pionierphase, die erste grosstechnische CCS- und NET-Anwendungen vorsieht, besteht mit dem aktuellen rechtlichen Rahmen, insbesondere mit dem revidierten CO2-Gesetz nach 2024 und dem KlG, grundsätzlich ein geeignetes Umfeld. Für die zweite Phase, die die Skalierung von CCS bei allen grösseren Schweizer Anlagen bis 2050 und die Beschaffung bedeutender Mengen an Negativemissionen vorsieht, müssen die gesetzlichen Grundlagen erst noch geschaffen werden, z. B. für die CO2-Transport- und Speicherinfrastruktur.

Technologien

Die CCS- und NET-Lösungen sind weitgehend bekannt. Die Planung von CCS, etwa bei Zementwerken oder Kehrichtverbrennungsanlagen, ist in Europa weit fortgeschritten. NET können auf pflanzenbasierten Ansätzen (z. B. Holznutzung) und technischen Ansätzen (z. B. direkte CO2-Luftfilter) beruhen. Die Lösungen stehen aber noch nicht im Umfang, der für den Klimaschutz nötig ist, bereit.

Rechtliche Grundlagen

Gemäss der langfristigen Klimastrategie der Schweiz müssen bis 2050 schätzungsweise 12 Mio. Tonnen CO2 jährlich mit CCS und NET gespeichert werden; dies entspricht fast 30 % der aktuellen Treibhausgasemissionen der Schweiz. Zusätzlich schätzt der Bundesrat den Bedarf für die internationale Luftfahrt im Jahr 2050 auf bis zu 2 Mio. Tonnen Negativemissionen jährlich. Für den nötigen Ausbau werden laufend förderliche Rahmenbedingungen und Anreize entwickelt.

Nationale Kooperation

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden, der Wirtschaft und weiteren Akteuren ist unerlässlich, um den nötigen Ausbau von CCS und NET rasch zu realisieren. Dazu hat das BAFU unter anderem eine nationale Arbeitsgruppe ins Leben gerufen.

Internationale Kooperation

Wegen beschränkter Potenziale zur Speicherung von CO2 im Inland ist die Zusammenarbeit mit dem Ausland zentral, um CO2 in ausländische Untergrundspeicher zu exportieren oder um Negativemissionen aus dem Ausland zu beschaffen.

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Letzte Änderung 20.08.2025

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