Die Schweiz muss bis 2050 ihr Netto-Null-Klimaziel erreichen. Dazu braucht es in erster Linie eine starke Reduktion der Emissionen von Treibhausgasen wie CO2. Nicht alle Treibhausgasemissionen sind komplett vermeidbar. Deswegen braucht es zusätzlich Technologien, die CO2 entnehmen und dauerhaft speichern. Diese Technologien sind heute erst teilweise verfügbar. Das BAFU setzt sich für den notwendigen nachhaltigen Ausbau dieser Technologien und entsprechende Rahmenbedingungen ein.
Die CO2-Entnahme und -Speicherung ist unverzichtbar, um die langfristigen Klimaziele der Schweiz zu erreichen. Sie umfasst zwei Kategorien: Technologien, die fossiles oder prozessbedingtes CO2 an Anlagen abscheiden und speichern und so den Ausstoss reduzieren (Carbon Capture and Storage, CCS), und Negativemissionstechnologien (NET), die CO2 dauerhaft der Atmosphäre entnehmen. Diese beiden Technologien sind für den Ausgleich von schwer vermeidbaren Treibhausgasemissionen nötig – etwa für solche aus der Zementproduktion, der Abfallverbrennung, der Landwirtschaft oder der Luftfahrt.
Verminderung von Treibhausgasemissionen ist zentral
Das Klima- und Innovationsgesetz (KlG) verankert das Ziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050 und eine Netto-Negativ-Bilanz nach 2050. Es legt Absenkpfade für Treibhausgase für die Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie fest. Unternehmen müssen bis spätestens 2050 Netto-Null-Emissionen erreichen, die zentrale Bundesverwaltung bis 2040. Diese Ziele können nur durch eine grösstmögliche Verminderung der Treibhausgasemissionen erreicht werden. Für die verbleibenden, schwer vermeidbaren Emissionen ist gleichzeitig ein starker Ausbau von CCS und NET nötig.
Zwei Phasen des Ausbaus von CO2-Entnahme und -Speicherung
Der Bundesrat sieht gemäss seinem Bericht vom Mai 2022 für den Ausbau von CCS und NET zwei Phasen vor: eine «Pionierphase» bis 2030 und eine Phase der «gezielten Skalierung» bis 2050. Für die Pionierphase, die erste grosstechnische CCS- und NET-Anwendungen vorsieht, besteht mit dem aktuellen rechtlichen Rahmen, insbesondere mit dem revidierten CO2-Gesetz nach 2024 und dem KlG, grundsätzlich ein geeignetes Umfeld. Für die zweite Phase, die die Skalierung von CCS bei allen grösseren Schweizer Anlagen bis 2050 und die Beschaffung bedeutender Mengen an Negativemissionen vorsieht, müssen die gesetzlichen Grundlagen erst noch geschaffen werden, z. B. für die CO2-Transport- und Speicherinfrastruktur.
CO2-Abscheidung und Speicherung CCS und Negativemissionstechnologien NET (PDF, 966 kB, 18.05.2022)Bericht des Bundesrats vom 22. Mai 2022
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CO2-Abscheidung und Speicherung CCS und Negativemissionstechnologien NET (PDF, 966 kB, 18.05.2022)Bericht des Bundesrats vom 22. Mai 2022
Letzte Änderung 20.08.2025