Gemäss der langfristigen Klimastrategie der Schweiz müssen bis 2050 schätzungsweise 12 Mio. Tonnen CO2 jährlich mit CCS und NET gespeichert werden; dies entspricht fast 30% der aktuellen Treibhausgasemissionen der Schweiz. Zusätzlich schätzt der Bundesrat den Bedarf für die internationale Luftfahrt im Jahr 2050 auf bis zu 2 Mio. Tonnen Negativemissionen jährlich. Für den nötigen Ausbau werden laufend förderliche Rahmenbedingungen und Anreize entwickelt.
Für die Zeit bis 2030 (Pionierphase) sind verschiedene Massnahmen bereits umgesetzt oder beschlossen worden, um den Ausbau von CCS und NET zu unterstützen. Mit dem Klima- und Innovationsgesetz (KlG) werden seit 2025 neuartige Technologien und Prozesse zur Verminderung von Treibhausgasemissionen und zur CO2-Entnahme und -Speicherung gefördert. Unternehmen können von dieser Förderung profitieren, wenn sie einen sogenannten Netto-Null-Fahrplan zur Verminderung ihrer Treibhausgas-Emissionen erstellen und die zu fördernden Massnahmen darin aufführen.
Anlagen im Emissionshandelssystem (EHS) können sich CCS anrechnen lassen, analog zu den Regelungen in der EU. Dies erhöht die finanziellen Anreize für Investitionen.
Die Zertifizierung (d. h. die Ausstellung entsprechender Bescheinigungen) von Projekten zur Speicherung von CO2 nach dem CO2-Gesetz ist seit 2022 möglich. Projektentwickler können solche handelbaren Bescheinigungen nutzen, um durch den Verkauf die Projektkosten zu decken.
Ein Faktenblatt bietet eine umfassende Übersicht zum Stand der aktuellen Regelungen:
Die Klimapolitik wie auch die Regeln zu CCS und NET werden für die Zeit nach 2030 weiterentwickelt. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat die Vernehmlassung dazu spätestens im zweiten Quartal 2026 eröffnet.
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Letzte Änderung 20.08.2025