Die Klimakonvention

Im Jahr 1992 hat die Staatengemeinschaft in Rio de Janeiro die Notwendigkeit für eine globale Strategie zum Klimaschutz anerkannt und ein erstes internationales Übereinkommen verabschiedet: die Klimakonvention. Die durch diese Konvention begründeten Verpflichtungen sind inzwischen weitgehend abgelöst worden durch die Verpflichtungen nach dem Übereinkommen von Paris von 2020.

An zwei wissenschaftlichen Weltkonferenzen in Genf in den Jahren 1979 und 1990 wurde der Klimawandel als weltweites, die gesamte Menschheit betreffendes Problem erkannt und ein erstes internationales Übereinkommen zum Klimaschutz vorbereitet: das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC), kurz Klimakonvention genannt. Die Klimakonvention wurde anlässlich des «Erdgipfels» von 1992 in Rio de Janeiro verabschiedet und trat am 21. März 1994 in Kraft, nachdem sie von 50 Staaten ratifiziert worden war. Insgesamt reichten bis 2023 rund 198 Staaten ihre Ratifikationsurkunden ein.

Störung des Klimasystems verhindern

Das Ziel der Konvention ist es, «die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird».

Die Konvention hält fest, dass die Staaten die gemeinsame Verantwortung dafür tragen, einen gefährlichen, menschenverursachten Klimawandel abzuwenden. Gleichzeitig betont sie die besondere Verantwortung der Industriestaaten.

Kurzübersicht der Klimakonvention

Ziel

Ziel ist die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau, auf dem eine gefährliche, durch den Menschen verursachte Störung des Klimasystems verhindert wird. Ein solches Niveau sollte innerhalb eines Zeitraums erreicht werden, der ausreicht, damit sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden kann.

Grundsätze

  • gemeinsame Verantwortlichkeiten
  • besondere Verantwortung der Industriestaaten
  • Berücksichtigung der speziellen Bedürfnisse der Entwicklungsländer 
  • Vorsorgeprinzip
  • nachhaltige Entwicklung aller Staaten

Allgemeine Verpflichtungen

  • nationale Treibhausgasinventare 
  • nationale Massnahmenprogramme zum Klimaschutz
  • Zusammenarbeit, u.a. im wissenschaftlichen und technologischen Bereich 
  • Entwicklung von Anpassungsmassnahmen

Besondere Verpflichtungen der Industriestaaten

  • ausführliche Berichterstattung über umgesetzte oder geplante Politiken und Massnahmen
  • Bereitstellen von finanziellen Mitteln

Weiterführende Informationen

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Letzte Änderung 11.07.2025

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