Das Kyoto-Protokoll

Im Jahr 1997 vereinbarte die Staatengemeinschaft im Kyoto-Protokoll verbindliche Reduktionsziele für Industriestaaten. Die erste Verpflichtungsperiode betraf den Zeitraum 2008–2012. Im Rahmen der zweiten Verpflichtungsperiode gingen die Schweiz und weitere Staaten Reduktionsverpflichtungen bis 2020 ein. Für den Zeitraum nach 2020 wurde das Kyoto-Protokoll durch das Übereinkommen von Paris abgelöst.

Nach der Verabschiedung der Klimakonvention in Rio de Janeiro 1992 zeigte sich schnell, dass die Bestimmungen der Konvention zu wenig konkret und verpflichtend sind, um einen weltweit wirksamen und international koordinierten Klimaschutz zu gewährleisten.

Die Vorgabe: Reduktion von Treibhausgasen

Deshalb wurde 1997 ein Zusatzabkommen verabschiedet, das Kyoto-Protokoll, das unterdessen von rund 192 Vertragsstaaten der Klimakonvention ratifiziert wurde. Die Industrieländer verpflichteten sich darin, während der sogenannten ersten Verpflichtungsperiode von 2008 bis 2012 ihre Treibhausgasemissionen um durchschnittlich 5,2 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren.

Die Vorgabe für die Schweiz lautete gleich wie für die EU: Reduktion der Treibhausgasemissionen um durchschnittlich 8 Prozent.

Für die Industriestaaten ist ein solches Reduktionsziel mit einer Neuorientierung ihrer Energieversorgung verbunden. Dies löste wirtschaftliche und politische Widerstände aus, denen weitere Verhandlungen folgten. Im Jahr 2001 wurde in Marrakesch das Regelwerk für die Umsetzung der Ziele des Kyoto-Protokolls vereinbart (Marrakesh Accords).

Das Protokoll tritt in Kraft

Das Kyoto-Protokoll trat am 16. Februar 2005 in Kraft, nachdem es von mehr als 55 Staaten ratifiziert worden war, die mindestens 55 Prozent der CO₂-Emissionen der Industrieländer im Jahr 1990 verursachten (Stand der Ratifizierung im Januar 2023: 192 Staaten).

In der Schweiz stimmten die eidgenössischen Räte der Ratifikation im Frühjahr 2003 mit grosser Mehrheit zu. Die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei der UNO erfolgte am 9. Juli 2003.

Zweite Verpflichtungsperiode gemäss Kyoto-Protokoll

Im März 2005 sprachen sich die EU-Umweltministerinnen und -minister für Klimaschutzziele im Anschluss an die erste Verpflichtungsperiode aus. Sie erachteten eine Reduktion der Emissionen seitens der Industriestaaten um 15–30 Prozent bis 2020 und um 60–80 Prozent bis 2050 als notwendig.

Einige Monate später fasste die Klimakonferenz von Montreal erste Beschlüsse über das Vorgehen zur Erreichung der Ziele der Klimakonvention. Verhandlungen über eine zweite Verpflichtungsperiode gemäss Kyoto-Protokoll wurden gestartet.

Auf der Klimakonferenz in Bali 2007 wurde ein separater Verhandlungsprozess eingeleitet, um die Konvention zu erweitern und zu stärken. Im Jahr 2011 wurde im südafrikanischen Durban dann das Regelwerk gemäss der Klimakonvention für den Zeitraum von 2013 bis 2020 konkretisiert. Zudem gelang ein Durchbruch bei der Klimapolitik nach 2020: Ein neues Mandat für die Ausarbeitung eines Abkommens für alle Staaten wurde beschlossen. Dieses Abkommen sollte 2015 verabschiedet werden und 2020 in Kraft treten. So entstand das Übereinkommen von Paris.

Im Rahmen der Konferenz in Doha (Katar) erklärten sich mehrere Länder bereit, sich für eine zweite Periode gemäss Kyoto-Protokoll zu verpflichten: Australien, die EU, Kroatien, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz. Die Änderungen von Doha (Doha Amendment) traten in Kraft, als 144 Staaten sie ratifiziert hatten. Andere grosse Treibhausgasemittenten wie China, die USA, Russland, Indien, Japan, Brasilien, Kanada, Mexiko, Indonesien, Südkorea und Südafrika kündigten politisch verbindliche Reduktionsziele bis 2020 gemäss der Konvention an.

Die zweite Verpflichtungsperiode endete 2020. Eine dritte Verpflichtungsperiode ist nicht vorgesehen. Der Zeitraum ab 2020 wird vom Übereinkommen von Paris abgedeckt.

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Letzte Änderung 11.07.2025

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