Klima: Internationales

Treibhausgasemissionen machen nicht Halt an Landesgrenzen. Die Schweiz ist mit ihrem Gebirgsökosystem von klimatischen Veränderungen stark betroffen. Ein global koordiniertes Vorgehen ist entscheidend. Deshalb setzt sich die Schweiz auf internationaler Ebene aktiv für den Klimaschutz ein.


1. Klimaziele der Schweiz aufgrund des Übereinkommens von Paris (Nationally Determined Contribution, NDC)

Das Übereinkommen von Paris zielt darauf ab, die weltweite Erwärmung auf einen Anstieg von 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Es verpflichtet alle Staaten, konkrete Schritte zur Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen zu unternehmen. Die Staaten müssen ihr Verminderungsziel, den sogenannten «national festgelegten Beitrag» (Nationally Determined Contribution, NDC), alle fünf Jahre erhöhen. Ausserdem haben sie Massnahmen zu dessen Erreichung zu ergreifen und über die Fortschritte zu berichten. Im Jahr 2017 reichte die Schweiz ihr Klimaziel für 2030 ein. Der Bundesrat hiess an seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 das neue Verminderungsziel der Schweiz nach dem Übereinkommen von Paris für die Zeit von 2031 bis 2035 gut.

Dieses neue Verminderungsziel entspricht dem Reduktionspfad des Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG). Bis 2035 soll die Schweiz ihren Treibhausgasausstoss um mindestens 65 Prozent gegenüber dem Wert von 1990 vermindern, und im Durchschnitt der Jahre 2031–2035 um 59 Prozent. Die Ziele sollen vorrangig mit Massnahmen im Inland erreicht werden. Gleichzeitig hat der Bundesrat eine Ergänzung der langfristigen Klimastrategie der Schweiz verabschiedet.

Schweizer Mitteilung zum NDC 2031–2035:

Anhang zum NDC: Beitrag der Schweiz zur globalen Bestandesaufnahme:

Schweizer Mitteilung zum NDC 2021–2030: 

Switzerland's First Nationally Determined Contibution (NDC) 2021–2030 (PDF, 473 kB, 13.11.2024)Switzerland’s information necessary for clarity, transparency and understanding in accordance with decision 1/CP.21 of its updated and enhanced nationally determined contribution (NDC) under the Paris Agreement (2021–2030) (Update of 13 November 2024)

Ergänzung zur langfristigen Klimastrategie: 

Die Ziele der Schweiz zur Emissionsverminderung im Inland sind hier aufgeführt.

Die Schweiz hat ihre Verminderungsziele international bekanntgegeben. Der rechtlich nicht verbindliche national festgelegte Beitrag ist im NDC-Register des Sekretariats der Klimakonvention erfasst: Nationally Determined Contributions Registry | UNFCCC.


2. Internationale Klimapolitik: Meilensteine und Ergebnisse

Rio, Kyoto, Marrakesch, Cancún und Paris – Meilensteine der Diskussionen über den Klimaschutz. Seit der Verabschiedung der Klimakonvention 1992 treffen sich Ländervertreterinnen und -vertreter aus aller Welt regelmässig mit dem Ziel, den Klimawandel in Grenzen zu halten. Im Folgenden wird ein Überblick gegeben über die Entwicklung der Klimapolitik auf internationaler Ebene.

1992 wurde am Erdgipfel in Rio das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC), kurz Klimakonvention verabschiedet. Dieses Übereinkommen trat 1994 in Kraft.

Die Verabschiedung der Klimakonvention ist der erste Meilenstein für ein koordiniertes Vorgehen auf internationaler Ebene. Mit dieser Konvention werden die Bedeutung des Klimawandels und der Einfluss der menschenverursachten Treibhausgasemissionen offiziell anerkannt. Ziel der Klimakonvention ist es, die Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, auf dem eine gefährliche Störung des Klimasystems verhindert wird. Die Konvention trägt den unterschiedlichen Verantwortlichkeiten der Industrie- und der Entwicklungsländer Rechnung: Die Staaten sollen sich «an einem wirksamen und angemessenen internationalen Handeln entsprechend ihren gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten, ihren jeweiligen Fähigkeiten sowie ihrer sozialen und wirtschaftlichen Lage» beteiligen. Die Konvention fordert die Regierungen also auf, Strategien zur Emissionsreduktion und Anpassung an den Klimawandel umzusetzen, wobei die Industrieländer die Schwellen- und Entwicklungsländer finanziell und technologisch unterstützen. Die Industrieländer verpflichten sich zur Emissionssenkung sowie zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei ihren Anstrengungen zur Reduktion von Treibhausgasen und bei der Anpassung an den Klimawandel, z. B. durch die Finanzierung von Projekten im Rahmen des Globalen Umweltfonds (GEF). Die Klimakonvention ist Stand heute von 195 Staaten und der EU ratifiziert worden und hat universelle Gültigkeit.

1997 verabschiedeten die Staaten an der dritten UNO-Klimakonferenz mit dem Kyoto-Protokoll das erste verbindliche internationale Übereinkommen über quantifizierte Ziele zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Es trat 2005 in Kraft, nachdem es von 55 Staaten ratifiziert wurde, die für mindestens 55 Prozent der weltweiten CO₂-Emissionen der Industrieländer im Jahr 1990 verantwortlich waren. Die Industrieländer verpflichteten sich darin, während der sogenannten ersten Verpflichtungsperiode von 2008 bis 2012 ihre Treibhausgasemissionen um durchschnittlich 5,2 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Für die einzelnen Länder bewegen sich diese verbindlichen Reduktionsziele zwischen minus 8 und plus 10 Prozent (–8 Prozent für die Schweiz und die EU) gegenüber 1990. Die Verpflichtungen sind rechtlich verbindlich, deckten allerdings nur rund 25 Prozent der weltweiten Emissionen ab. Sie gelten nur für Industrieländer – Entwicklungsländer sind lediglich zur Erstellung eines Inventars der Treibhausgasemissionen verpflichtet. Staaten wie China, Indien oder Brasilien werden durch das Protokoll also nicht in die Pflicht genommen. Die Schweiz ist ihren Verpflichtungen zur Emissionsreduktion nach dem Kyoto-Protokoll in der Periode 2008–2012 nachgekommen.

Ende 2012, an der Klimakonferenz in Doha, einigten sich die Staaten auf eine zweite Verpflichtungsperiode nach dem Kyoto-Protokoll (Doha Amendment). Die Industrieländer verpflichteten sich dabei, die Emissionen bis 2020 gegenüber 1990 durchschnittlich um 18 Prozent zu reduzieren (Schweiz: –20 Prozent im Jahr 2020; EU: –20 Prozent in den Jahren 2013–2020). Diese zweite Verpflichtungsperiode deckte nunmehr lediglich 14 Prozent der weltweiten Emissionen ab: Neben den USA und Kanada – die das Kyoto-Protokoll aufgekündigt oder nicht ratifiziert haben – gingen in Doha auch Japan, Russland und Neuseeland für die zweite Verpflichtungsperiode keine Verpflichtungen ein. Zugleich nahmen die Emissionen in den Entwicklungsländern – für die keine Reduktionsverpflichtung besteht – weiter stark zu. Die zweite Verpflichtungsperiode galt bis Ende 2020. Eine dritte Verpflichtungsperiode ist nicht vorgesehen.

2015 wurde das Übereinkommen von Paris verabschiedet. Es trat am 4. November 2016 in Kraft und wurde am 1. Januar 2021 wirksam. Es deckt somit den Zeitraum nach 2020 ab. Das Übereinkommen von Paris ist das erste globale Klimaübereinkommen, das alle Staaten gemäss ihrer Verantwortung und Kapazität in die Pflicht nimmt, konkrete Massnahmen zur Emissionsreduktion und Anpassung an den Klimawandel umzusetzen. Es verpflichtet Industrieländer ebenso wie Entwicklungsländer. Die Verpflichtung der Industriestaaten zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei ihren Anstrengungen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen sowie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels wird wiederholt. Neu sind nun auch andere Staaten zu solcher Unterstützung eingeladen.

Gemäss dem Übereinkommen von Paris verpflichteten sich erstmals alle grossen Emittenten, darunter die USA und China, zu konkreten Emissionsreduktionszielen. Am 1. Mai 2020 hatten das Übereinkommen 189 Staaten ratifiziert, die für fast 97 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Unter der Präsidentschaft von Donald Trump traten die USA per Ende 2020 aus dem Übereinkommen von Paris aus, um dann unter der Präsidentschaft von Joe Biden im Februar 2021 wieder beizutreten. Am 20. Januar 2025 teilte die US-amerikanische Verwaltung unter Präsident Trump wiederum mit, die USA würden das Übereinkommen von Paris aufkündigen.

Jährlich finden die Konferenz der Vertragsstaaten der Klimakonvention (COP) und gleichzeitig die Tagungen der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP) und des Übereinkommens von Paris (CMA) statt. An diesen Konferenzen prüfen die Staaten die erzielten Fortschritte und treffen die nötigen Entscheidungen für eine wirksame Umsetzung dieser Übereinkommen. Sie einigen sich beispielsweise über detailliertere Regelungen zur Anwendung der Übereinkommen oder über nötige institutionelle und administrative Bestimmungen.

2015, COP21 in Paris, Frankreich

COP 21 Paris Logo

Die Vertreterinnen und Vertreter aus 195 Ländern haben am 12. Dezember 2015 an der 21. Klimakonferenz in Paris nach jahrelangen, schwierigen Verhandlungen ein für alle Staaten rechtlich bindendes Abkommen verabschiedet, das bezweckt, den globalen Anstieg der Temperaturen auf klar weniger als 2 Grad zu begrenzen. Die Schweiz, die sich in diesem Prozess sehr engagiert hat, ist erfreut über den Ausgang der Verhandlungen. Die Staaten müssen sich nun auf detaillierte Regeln für die Umsetzung dieses Übereinkommens einigen.

2021, COP26 in Glasgow, Vereinigtes Königreich

Logo COP26

Wichtige Themen der Konferenz waren die Erreichung des 1,5-Grad-Ziels, griffige und einheitliche Regeln für Emissionsverminderung im Ausland, die Berichterstattung, sowie der Umgang mit klimawandelbedingten Verlusten und Schäden. Die Länder haben sich auf Regeln geeinigt, welche die Doppelzählung von im Ausland erzielten Emissionsverminderungen ausschliessen. Damit wurden die letzten Regeln für die Umsetzung des Übereinkommens von Paris verabschiedet. Die Schweiz hat sich an der Konferenz stark dafür eingesetzt, dass solche Doppelzählungen verhindert werden. Im Rahmen mehrerer bilateraler Abkommen hat sie sich bereits zuvor zur Einhaltung von strengen Marktregeln verpflichtet.

2022, COP27 in Sharm el-Sheik, Ägypten

COP27

An der COP27 verabschiedeten die Staaten ein Arbeitsprogramm für den Klimaschutz bis 2026, das insbesondere einen Austausch zu bewährten Praktiken bei der Emissionsreduktion ermöglichen soll. Es wurde zudem ein neuer Fonds beschlossen, der die verletzlichsten Länder bei der Bewältigung von durch den Klimawandel verursachten Schäden unterstützen soll. Die Schweiz begrüsst diese zusätzliche Hilfe grundsätzlich. Zentrale Fragen rund um den Fonds müssen aber noch geklärt werden.

2023, COP28 in Dubai, Vereinigten Arabischen Emirate

COP28

An der COP28 wurde eine erste globale Bestandesaufnahme («Global Stocktake») gemäss dem Übereinkommen von Paris verabschiedet. Darin wird noch einmal betont, wie wichtig eine Begrenzung der weltweiten Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius ist. Ausserdem wurden an der Konferenz neue Ziele und Empfehlungen mit weltweiter Geltung beschlossen, insbesondere im Hinblick auf die Energiewende: Bis 2030 soll etwa die Nutzung erneuerbarer Energien verdreifacht und die Energieeffizienz verdoppelt werden. Zudem soll der Ausstieg aus den fossilen Energien sichergestellt werden.

2024, COP29 in Baku, Aserbaidschan

Die Länder einigten sich auf ein neues gemeinsames Finanzziel in Höhe von jährlich 300 Milliarden US-Dollar, das ab 2035 erreicht werden soll. Zu diesem Finanzziel tragen nun auch mehr Staaten bei. Die Investitionen in Klimaschutzmassnahmen müssen ebenfalls verstärkt werden. Weiter wurden die Regeln für den Marktmechanismus finalisiert, mit dem sich die Staaten im Ausland erzielte Emissionsverminderungen anrechnen lassen können.

29. Klimakonferenz COP29 in Baku


3. Emissionshandel nach dem Übereinkommen von Paris

3.1 Neue Marktansätze

3.1.1 Durchführungsabkommen zu Artikel 6 des Übereinkommens von Paris

Treibhausgasemissionen kennen keine Grenzen. Ob die Emissionen in der Schweiz oder im Ausland reduziert werden, hat daher die gleiche Wirkung. Die Schweiz hat sich nach dem Übereinkommen von Paris dazu verpflichtet, ihre Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 50 Prozent zu reduzieren (Nationally Determined Contribution, NDC). Das Übereinkommen von Paris etabliert mit seinem Artikel 6 Absatz 2 die bi- oder multilaterale Zusammenarbeit für die Erreichung der NDCs. Zu diesem Zweck schliesst die Schweiz bilaterale Vereinbarungen ab.

3.1.2 Pilotprojekte zu neuen Marktansätzen

Die Schweiz will ihr Treibhausgasreduktionsziel für 2030 teilweise mit Auslandreduktionen erreichen. Das Übereinkommen von Paris sieht neue Marktansätze vor, bei denen Staaten im Ausland Emissionsreduktionen erwerben und diese Reduktionen an die eigenen Klimaziele anrechnen können. Die Regeln dazu wurden international vereinbart. Die Schweiz und die Stiftung Klimarappen entwickeln Pilotprojekte, um die neuen Ansätze zu testen und praxisnahe Lösungen für die Zeit nach 2020 zu erarbeiten.

3.2. Internationale Klimafinanzierung

Die internationale Klimafinanzierung ist ein essenzieller Bestandteil der internationalen Klimapolitik der Schweiz. Die Schweiz engagiert sich deshalb auch stark in den internationalen Verhandlungen im Rahmen der Klimakonvention zu diesem Thema. Die Schweiz setzt sich innerhalb und ausserhalb der Konvention für pragmatische Lösungen für die verschiedenen Herausforderungen im Bereich der internationalen Klimafinanzierung, wie beispielsweise die Berechnungsregeln und Anreizsysteme für mobilisierte private Mittel, ein. Sie ist bestrebt, einen fairen Anteil an die internationale Klimafinanzierung und die verschiedenen Klimafonds zu leisten.

Zum Finanzmechanismus der Klimakonvention gehören zwei operative Fonds: der Globale Umweltfonds (Global Environment Facility, GEF) und der Grüne Klimafonds (Green Climate Fund, GCF). Die Schweiz leistet Beiträge an beide Fonds.

Daneben gibt es drei weitere Klimafonds, die mit der Klimakonvention verbunden sind:

  • Der Least Developed Countries Fund (LDCF) wurde 2001 als Teil des Finanzmechanismus der Klimakonvention gegründet. Der Fonds richtet sich nach den speziellen Bedürfnissen der am wenigsten entwickelten Länder; das sind vor allem die ärmsten afrikanischen Länder sowie die kleinen Inselstaaten, die vom Klimawandel und seinen negativen Folgen besonders stark betroffen sind. Der LDCF finanziert insbesondere nationale Programme zur Anpassung an den Klimawandel.
  • Der zweite spezialisierte Klimafonds, der Special Climate Change Fund (SCCF) wurde 2001 ebenfalls als Teil des Finanzmechanismus der Klimakonvention gegründet. Der Fonds stellt zusätzliche Mittel für die in der Konvention vorgesehenen Klimaschutzmassnahmen in Entwicklungs- und Schwellenländern zur Verfügung. Ausserdem fördert er in einem kleineren Umfang den Technologietransfer. 
  • Der Anpassungsfonds (Adaptation Fund - AF) wurde 2001 als Finanzmechanismus im Rahmen des Kyoto-Protokolls gegründet, um Projekte und Programme zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern zu finanzieren. Der Fonds sollte primär über Mittel aus dem im Kyoto-Protokoll verankerten «Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung» (Clean Development Mechanism, CDM) gespiesen werden. Auf jedes im CDM angemeldete Projekt wird eine Abgabe von 4 Prozent fällig, von denen die Hälfte in den AF geht. An der Klimakonferenz von 2018 im polnischen Kattowitz vereinbarten die Parteien, dass der AF auch für die Umsetzung des Übereinkommens von Paris eingesetzt und aus Mitteln finanziert werden soll, die aus den Mechanismen nach Artikel 6 Absatz 4 des Übereinkommens stammen.

4. Allianzen und Koalitionen in den internationalen Klimaverhandlungen

Im Kontext internationaler Verhandlungen und Diskussionen über das Klima handelt die Schweiz nicht allein, sondern engagiert sich gemeinsam mit anderen Ländern. Sie ist insbesondere in mehreren Gruppen, Allianzen und Koalitionen aktiv. Der nachstehende Abschnitt beschreibt einige dieser Gruppen auf nicht abschliessende Art.

4.1 Environmental Integrity Group (EIG)

Die Schweiz engagiert sich bei den internationalen Klimaverhandlungen innerhalb der Environmental Integrity Group (EIG), deren Vorsitz sie innehat. Die EIG entstand während der Verhandlungen zum Kyoto-Protokoll, zu denen nur Gruppen von Parteien zugelassen waren. Südkorea, Mexiko und die Schweiz gehörten keiner Gruppe an, weshalb sie die EIG gründeten und andere unabhängige Parteien zu dieser Gruppe einluden. Die EIG besteht heute aus Georgien, Liechtenstein, Monaco, Mexiko, Südkorea und der Schweiz und macht sich für eine fortschrittliche Klimapolitik stark. Die Mitglieder der Gruppe stammen von drei Kontinenten und aus drei Zeitzonen. Ausserdem ist diese Gruppe die einzige Verhandlungsgruppe, die sowohl Industrie- als auch Entwicklungsländer umfasst, was ihr eine einzigartige Reichweite verleiht. Die Gruppe will eine konstruktive Rolle spielen und kann zwischen Blöcken mit unterschiedlichen Interessen vermitteln.

4.2 Cartagena Dialogue (Cartagena Dialogue)

Die Verhandlungen zur Klimakonvention waren von einem Graben zwischen Industrie- und Entwicklungsländern geprägt. Der «Cartagena Dialogue for Progressive Action», kurz Cartagena-Dialog, wurde gegründet, damit die Delegationen der Industrie- und der Entwicklungsländer in einem informellen Rahmen über Ansätze diskutieren konnten, die über die traditionellen Positionen ihrer Gruppen hinausgehen. Der Cartagena-Dialog ist somit eine informelle Gruppierung von Ländern, die auf ein ehrgeiziges, umfassendes und rechtlich verbindliches Regime gemäss dem Übereinkommen von Paris hinarbeiten und die sich dazu verpflichten, auf nationaler Ebene eine kohlenstoffemissionsarme Wirtschaft zu werden oder zu bleiben. Im Rahmen des Cartagena-Dialogs arbeiten Fachpersonen über das ganze Jahr hinweg an der Lösung für bestimmte Probleme, die sich an den Verhandlungen herauskristallisiert haben. Während der Verhandlungen besteht für diese Fachpersonen die Möglichkeit physischer Treffen. Die Schweiz ist ein aktives Mitglied des Cartagena-Dialogs und leitet eine Arbeitsgruppe mit, die sich mit der Herausforderung der Emissionsverminderung befasst.


5. Die wissenschaftliche Grundlage: der IPCC

Der Zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC), auch Weltklimarat genannt, wurde 1988 durch die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) und das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) eingesetzt, um die nötigen wissenschaftlichen, technischen und sozioökonomischen Informationen zum menschenverursachten Klimawandel zu erhalten.

Der IPCC evaluiert periodisch die Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels und liefert damit die nötigen Informationen und Entscheidungsgrundlagen für die Klimapolitik, ohne selbst politische Empfehlungen abzugeben. Die IPCC-Berichte gelten heute als Standardwerk für alle, die mit dem Klimawandel zu tun haben – Expertinnen und Experten, Verwaltung oder Privatwirtschaft. Etwa alle sieben Jahre veröffentlicht der IPCC einen umfangreichen Sachstandsbericht zum Klimawandel.

Der Vorstand des IPCC hat die Aufgabe, den IPCC bezüglich Wissenschaft und Arbeitsstrategie zu beraten. Er wird jeweils für die Dauer eines Berichterstattungszyklus von 5–7 Jahren gewählt. Die Schweizer Kandidatin, Prof. Sonia Seneviratne (ETHZ), wurde im Juli 2023 für den siebten Zyklus 2023–2030 in den IPCC-Vorstand gewählt.

Jeder IPCC-Bericht umfasst jeweils vier Bände, wobei die ersten drei Bände die Berichte der drei thematischen IPCC-Arbeitsgruppen und der vierte den Synthesebericht enthalten:

  • Wissenschaftliche Grundlagen des Klimawandels
  • Auswirkungen des Klimawandels und Anpassungsstrategien
  • Minderung des Klimawandels
  • Synthesebericht

Im siebten Berichtszyklus erarbeitet der IPCC zudem einen Sonderbericht über Klimawandel und Städte sowie zwei Methodikberichte, einen über kurzlebige klimawirksame Substanzen und einen über CO2-Entnahmetechnologien sowie CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung.

Für die politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger werden jeweils Zusammenfassungen der einzelnen Berichte erstellt und von den Staaten genehmigt.

Synthesebericht

Am 20. März 2023 wurde in der Schweiz, in Interlaken, mit der Verabschiedung des Syntheseberichts der sechste Evaluationszyklus seit der Einberufung des IPCC abgeschlossen. Der Synthesebericht enthält eine Zusammenfassung des Wissensstandes über den Klimawandel, seiner Auswirkungen und Risiken im Allgemeinen sowie der Chancen, die Treibhausgasemissionen zu vermindern und sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Der Synthesebericht basiert auf den Beiträgen, welche die drei Arbeitsgruppen bereits veröffentlicht hatten, und auf drei Sonderberichten. Der Bericht untersucht den aktuellen Stand und die Tendenzen, zeigt langfristige Klimaprognosen auf und evaluiert Optionen, mit denen auf den Klimawandel reagiert werden kann.

Minderung des Klimawandels

Im April 2022 hat der IPCC den dritten Band der sechsten Serie veröffentlicht. Dieser zeichnet ein Bild des weltweiten Treibhausgasausstosses und der Klimaerwärmung in verschiedenen Szenarien. Er zeigt die notwendigen Klimaschutzmassnahmen auf, damit der weltweite Temperaturanstieg bis Ende des Jahrhunderts 1,5 Grad Celsius nicht übersteigt. Dazu gehören erneuerbare Energien, Energieeffizienzmassnahmen und alternative, nachhaltige Treibstoffe. Schwierig vermeidbare Emissionen müssen mit Technologien ausgeglichen werden, die CO₂ der Atmosphäre entnehmen und dieses speichern (sogenannte Negativemissionstechnologien). Dabei werden sowohl die Kosten als auch die wirtschaftlichen Vorteile von politischen Klimaschutzmassnahmen präsentiert.

IPCC 6th Assessment Report − Mitigation of Climate Change

Auswirkungen des Klimawandels und Anpassungsstrategien

Ende Februar 2022 hat der IPCC den zweiten Band der sechsten Serie veröffentlicht. Dieser zeigt die Verletzlichkeit von Natur und Gesellschaft gegenüber den Risiken des Klimawandels auf. Er beurteilt zudem die gegenwärtigen sowie möglichen zukünftigen Anpassungsstrategien an den Klimawandel. Der Bericht bestätigt, dass es diesbezüglich starke Unterschiede zwischen den Regionen gibt. Auch für Europa zeigt der Bericht Handlungsbedarf auf, damit die Risiken des Klimawandels minimiert und die Umwelt sowie Gesellschaft widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels werden können.

IPCC 6th Assessment Report − Impacts, Adaptation and Vulnerability

Wissenschaftliche Grundlagen des Klimawandels

Der erste Band des sechsten Berichts ist im August 2021 erschienen. Der Bericht bestätigt die Ergebnisse früherer IPCC-Berichte, namentlich den Beitrag der vom Menschen verursachten Treibhausgase zur Klimaerwärmung und den Zusammenhang zwischen dem Klimawandel und immer häufiger auftretenden Extremwetterereignissen wie Hitzewellen, Starkniederschlägen und Trockenphasen.

IPCC 6th Assessment Report − The Physical Science Basis

Sonderberichte des IPCC

Der IPCC-Bericht aus dem fünften Zyklus wurde im Jahr 2014 abgeschlossen. 2018 verabschiedete der IPCC einen Sonderbericht über die Stabilisierung der globalen Temperatur bei 1,5 Grad über vorindustriellem Niveau. Im Jahr 2019 veröffentlichte er zwei weitere Sonderberichte – über die Ozeane und die Kryosphäre bzw. über Landsysteme.

IPCC 6th Assessment Report − Special Reports


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Letzte Änderung 11.07.2025

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