Ermittlung und Beurteilung von Geräte- und Maschinenlärm

Inverkehrbringen von im Freien verwendeten Geräten und Maschinen haben dafür zu sorgen, dass die Lärmemissionen ihrer Produkte  den Anforderungen der Maschinenlärmverordnung (MaLV) genügen. Das BAFU ist dabei für die Marktüberwachung zuständig. Marktkontrollen werden durch die Stiftung agriss durchgeführt. 

Emissionen von Geräten und Maschinen, die dem Betrieb einer ortsfesten Anlage dienen, werden hingegen nach den Vorschriften über ortsfeste Anlagen begrenzt. Bei der Begrenzung von Baulärm wird als Massnahme bei den eingesetzten Maschinen auf bestehende Emissionsstandarts Bezug genommen.

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Letzte Änderung 16.06.2023

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