Kantonale Landschaftskonzeption

In ihrer Landschaftskonzeption erarbeiten die Kantone strategische Leitlinien und stellen fachliche Grundlagen bereit für den kantonalen Richtplan. Die kantonale Landschaftskonzeption bezeichnet alle charakteristischen Landschaftstypen, legt Ziele fest für deren Erhaltung und Weiterentwicklung und zeigt, wie die Ziele erreicht werden können. Regionen und Gemeinden können das Instrument ebenfalls nutzen.

Die Landschaftskonzeption dient dem Kanton als Leitlinie für die qualitätsorientierte Erhaltung und Gestaltung seiner Landschaft und als fachliche Grundlage der Richtplanung. Die Landschaftskonzeption wird vom Bund empfohlen und vom BAFU mitfinanziert. Sie ist Gegenstand der Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen im Landschaftsbereich.

Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2025–2028

UV-2315-D

Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchsteller. 2023

Regionen oder Gemeinden erarbeiten häufig Landschaftsentwicklungskonzepte (LEK), regionale Richtpläne oder ein «Zukunftsbild Landschaft» (z.B. im Rahmen des Agglomerationsprogramms). Das Vorgehen entspricht dabei weitgehend einer kantonalen Landschaftskonzeption. Neben den Kantonen können somit auch Regionen oder Gemeinden die hier präsentierte Vorgehensweise nutzen, um fachliche Grundlagen zur Landschaft zu erarbeiten, beispielsweise für eine kommunale Nutzungsplanungsrevision.

Schritt für Schritt zur kantonalen Landschaftskonzeption

Die Federführung für die kantonale Landschaftskonzeption liegt normalerweise bei der kantonalen Fachstelle für Natur und Landschaft. Diese zieht weitere kantonalen Stellen bei (Raumplanung, Landwirtschaft, Wald, Denkmalpflege, Ortsbildschutz, Gewässer, Wirtschaftsförderung, Sport, Gesundheit, Bildung etc.).

  • In der Analysephase werden die charakteristischen Teilräume oder Landschaftstypen des Kantons flächendeckend erfasst. Zu diesem Arbeitsschritt gehören das Sammeln bestehender Grundlagen (Inventare, Aufgaben, Instrumente) und das Erfassen und Charakterisieren der Landschaftstypen für den gesamten Kanton.
  • In der Strategiephase diskutieren die Beteiligten das Landschaftsverständnis sowie Werte, Potenziale, Defizite, Handlungsfelder und verfügbare Umsetzungsinstrumente. Es werden Landschaftsqualitätsziele festgelegt und mit Akteuren der landschaftsrelevanten Sektoren abgestimmt. Anschliessend gilt es, Massnahmen und Instrumente zu formulieren, mit denen die Ziele erreicht werden sollen. Ergebnis der Strategiephase ist eine Karte und ein Bericht mit Genehmigung durch die Behörde.
  • In der Anwendungsphase wird die Landschaftskonzeption im kantonalen Richtplan, in regionalen und kommunalen Planungsinstrumenten und in den landschaftsrelevanten Sektoralpolitiken verankert und konkretisiert. Zum Vorgehen gehört ein detaillierter Massnahmenplan mit Zuständigkeiten und die konkrete Umsetzung mit geeigneten Instrumenten.

Hilfsmittel für die Landschaftskonzeption

Während der Analysephase der kantonalen Landschaftskonzeption sind insbesondere die Landschaftstypologie Schweiz, der Katalog charakteristischer Kulturlandschaften der Stiftung Landschaftsschutz und der Ansatz der Landschaftstexturen hilfreich.

Über folgende Berufsverbände kann kompetente Unterstützung durch Fachleute gefunden werden:

Weiterführende Informationen

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Letzte Änderung 04.12.2023

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