Schienen-, Schiffs- und Flugverkehr

Im Vergleich zum Strassenverkehr sind die in der Schweiz anfallenden Emissionen des Schienen-, Schiffs- und Flugverkehrs von untergeordneter Bedeutung. Die in Verbrennungsprozessen entstehenden Luftschadstoffe werden im Schienen- und Schiffsverkehr weiterhin zurückgehen.



Schienenverkehr

Der Schienenverkehr verursacht vor allem Feinstaubemissionen. Aus dem Abrieb von Bremsen, Schienen, Rädern und Fahrdraht entstehen pro Jahr zwischen 800 und 1300 Tonnen Feinstaub. Der grösste Teil davon besteht aus Eisen. Hinzu kommt Dieselruss aus den Abgasen der Güter- und Rangierlokomotiven. Dank Ausrüstung mit Partikelfiltern werden die Russemissionen deutlich zurückgehen.

PM10-Emissionen Schienenverkehr (PDF, 523 kB, 23.05.2007)Synthesebericht im Auftrag des BAFU. Januar 2007

Für die Abgasvorschriften des Schienenverkehrs ist die Sektion Zulassung und Regelwerke im Bundesamt für Verkehr BAV zuständig.


Schiffsverkehr

Die Luftschadstoffemissionen des Schiffsverkehrs sind wegen der geringen Anzahl Schiffe und den wenigen Betriebsstunden pro Schiff tief.

Für die Abgasvorschriften der Schifffahrt ist die Sektion Schifffahrt im Bundesamt für Verkehr BAV zuständig. Geregelt sind sie in der Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (VASm). Die Schweiz war das erste Land, das solche Vorschriften eingeführt hat.


Flugverkehr

Die Emissionen des Flugverkehrs hängen stark von der Zahl der Flugbewegungen ab.

Für die Abgasvorschriften des Flugverkehrs ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL zuständig. Die Abgasvorschriften sind international harmonisiert. Flugzeuge, die in der Schweiz zertifiziert und zugelassen werden, müssen die Umweltanforderungen des Übereinkommens der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO erfüllen (Anhang 16).

Mehrere Schweizer Flughäfen erheben luftschadstoffabhängige Landegebühren. Damit erhalten Fluggesellschaften finanzielle Anreize, möglichst schadstoffarme Flugzeuge für ihre Flüge in die Schweiz einzusetzen.

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Letzte Änderung 16.09.2022

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