19. Newsletter Programmvereinbarungen im Umweltbereich März 2018

Anhörung des überarbeiteten Handbuches Programmvereinbarungen im Umweltbereich

Andy Rudin, Abteilung Recht, BAFU

Im Hinblick auf die vierte Programmperiode im Umweltbereich (2020–2023) wurde das entsprechende Handbuch überarbeitet. Es trägt der materiellen Weiterentwicklung der verschiedenen Programmpolitiken sowie den geänderten Verhältnissen Rechnung. Die Kantone werden in den nächsten Wochen mit einem Schreiben an die Staatskanzleien eingeladen, bis Ende Juli 2018 eine Stellungnahme zum überarbeiteten Handbuch abzugeben. Das Handbuch dient den Kantonen und dem BAFU als Vollzugshilfe und muss für die im nächsten Jahr stattfindenden Verhandlungen zur vierten Programmperiode bereitstehen.

Die Anhörung der Verordnung über Anpassungen im Verordnungsrechts, die die Weiterentwicklung der Programmvereinbarungen im Umweltbereich aufnimmt, wird von Anfang Mai bis Ende August 2018 durchgeführt.


Neue Programmvereinbarung Wald

Roberto Bolgè, Abteilung Wald, BAFU

Die bisherigen Programme «Schutzwald», «Waldbiodiversität» und «Waldbewirtschaftung» werden neu in einer Programmvereinbarung «Wald» zusammengefasst. Diese Programmvereinbarung entspricht insbesondere dem Wunsch der Kantone nach mehr Flexibilität beim Mitteleinsatz und einer Optimierung der Schnittstellen zwischen Kantonen und Bund. Auf fachlicher Ebene erfahren die bisherigen Programme keine wesentlichen Änderungen.

Alternativerfüllungen zwischen den drei Teilprogrammen werden im partnerschaftlichen Dialog zwischen den Fachstellen von Bund und Kantonen konkretisiert und erfordern die Zustimmung des BAFU. Als Neuzuteilung der Mittel sind Alternativerfüllungen grundsätzlich zwischen allen Programmzielen der Rahmenvereinbarung möglich, sollen jedoch prioritär innerhalb des gleichen Teilprogramms erfolgen. Wichtig ist bei einer alternativen Mittelzuteilung, dass die Entscheidverantwortlichen von Bund und Kantonen in sorgfältiger Abwägung sowohl der strategischen Leitlinien des Bundes als auch der besonderen Situation im Kanton und des Gleichbehandlungsgebots Rechnung tragen. Der Antrag eines Kantons für eine Alternativerfüllung erfolgt grundsätzlich in dessen Jahresbericht.


Neue Programmvereinbarung Landschaft

Matthias Stremlow, Abteilung Arten Ökosysteme Landschaften, BAFU

Das BAFU fasst in der Landschaftspolitik für die vierte Programmperiode (2020–2023) die bisherigen Bereiche Landschaft, Moorlandschaften, Pärke sowie UNESCO-Weltnaturerbe zusammen und ergänzt diese mit dem Thema «Landschaften in Agglomerationen». In den bisherigen Programmperioden wurden Fördertatbestände mit Relevanz für die Landschaft über vier unterschiedliche Programme mit teilweise unterschiedlichen Adressaten finanziert. In einem tripartiten Erarbeitungsprozess sind die drei Akteure BAFU, Kantone und Trägerschaften der Pärke sowie der Welterbe-Stätten übereingekommen, das bisherige System grundlegend zu vereinfachen. Die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen in der Landschaftspolitik wird gestärkt, weil die Finanzierungsinstrumente des BAFU gebündelt, der Gestaltungsspielraum der Kantone auf der ganzen Fläche vergrössert und die Umsetzung der Landschaftspolitik kohärenter kommuniziert werden können. Neu ist es den Kantonen möglich, über die Programmvereinbarung Landschaft die natürliche und landschaftliche Qualität in Agglomerationen aufzuwerten. Grundlage bilden das Natur- und Heimatschutzgesetz NHG, das Raumplanungsgesetz RPG sowie die einschlägigen Strategien des Bundes (Strategie Biodiversität Schweiz, Agglomerationsprogramme 3. Generation und die Agglomerationspolitik des Bundes 2016+, Raumkonzept Schweiz und Strategie Nachhaltige Entwicklung).


Revision der Lärmschutzverordnung

Sophie Hoehn, Sektion Strassenlärm, BAFU

Die Bundesbeiträge für die Lärmsanierung der Haupt- und übrigen Strassen werden bis Ende 2022 verlängert. Am 21. Februar 2018 verabschiedete der Bundesrat eine Revision der Lärmschutz-Verordnung (LSV), die am 1. April 2018 in Kraft tritt.

Lärm beeinträchtigt die Lebensqualität und gefährdet die Gesundheit der Menschen. Deshalb fördert der Bund seit 2008 die Sanierung von Strassen. Von den 295 Mio. CHF, die der Bund im Rahmen der Programmvereinbarungen für den Lärm- und Schallschutz zur Verfügung stellt, haben die Kantone bisher rund 150 Mio. CHF in Sanierungsprojekte investiert. Gemäss Artikel 17 der aktuell geltenden LSV läuft die Frist für die Durchführung von Sanierungen und Schallschutzmassnahmen am 31. März 2018 ab. Das Parlament hat im Februar 2016 eine Motion von Ständerat Filippo Lombardi (CVP/TI, 15.4092) angenommen, welche die Verlängerung dieser Frist bis zum 31. Dezember 2022 verlangt. Mit der Verabschiedung der Revision der LSV am 21. Februar 2018 hat der Bundesrat die Motion umgesetzt.

Konkret bedeutet dies, dass die laufende dritte Programmperiode im Bereich Lärm- und Schallschutz bis 2022 verlängert wird. Dabei gelten die im Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2016-2019 festgelegten Beitragssätze und Rahmenbedingungen. Das heisst, die dritte Programmperiode dauert im Prinzip sieben Jahre. Mit dieser Revision der LSV stellt der Bund den Kantonen 51 Mio. CHF zur Verfügung, um laufende oder verspätete Projekte abzuschliessen. Dieser geschätzte Betrag entspricht den von den Kantonen zwischen 2008 und 2019 nicht verwendeten Bundesbeiträgen.

Während den Verhandlungen zur dritten Programmperiode wurden 15 Mio. CHF der geschätzten 51 Mio. CHF bereits an die Kantone verteilt, so dass den Kantonen bis 2022 noch 36 Mio. CHF zur Verfügung stehen. Diese Mittel werden nach dem Bedarf der Kantone verteilt. Priorität haben jene Kantone, die Massnahmen an der Quelle nach den im Handbuch definierten Indikatoren unterstützen. Alle Kantone erhalten bis Ende März 2018 vom BAFU ein Schreiben, in dem sie gebeten werden, dem BAFU einen kantonsspezifischen Antrag (in CHF) für diese zusätzlichen vier Jahre einzureichen. Sofern notwendig wird das BAFU dann Verhandlungen mit den Kantonen organisieren. 


Rückblick auf die Kantonsveranstaltung zu den Programmvereinbarungen im Umweltbereich

Daniel Lehmann, Sektion Finanzen und Controlling, BAFU

Am 25. Januar 2018 hat im Stade de Suisse in Bern die dritte Veranstaltung vom BAFU und den Kantonen zu den Programmvereinbarungen im Umweltbereich stattgefunden. Rund 130 Mitarbeitende aus den Kantonen und dem BAFU haben an der Veranstaltung teilgenommen. Ziel der Veranstaltung war der interkantonale und programmübergreifende Austausch.

Zu Beginn der Veranstaltung hat Martin Hartmann, Professor für praktische Philosophie an der Universität Luzern, ein Referat über Vertrauen im Zusammenhang mit den Programmvereinbarungen gehalten. In seinem Referat hat Martin Hartmann aufgezeigt, was Vertrauen ist: Ein Akteur (hier das BAFU) vertraut in einem Kontext darauf (z.B. Lärmschutz), dass ein anderer Akteur (hier ein Kanton) eine bestimmte Handlung ausführt (hier in Programmvereinbarung festgelegte Leistungen). Er hat einerseits auf die positiven Effekte von Vertrauen hingewiesen (höhere Kooperation, Teilen von mehr Information, Reduktion von Ungewissheit usw.). Auf der anderen Seite kann Vertrauen auch Risiken bergen. Unter anderem verzichtet der anvertrauende Akteur freiwillig auf die absolute Kontrolle, wie ein Ergebnis erbracht wird.

Im Zentrum der Veranstaltung standen die folgenden sechs Ateliers. Nach einem kurzen Referat hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, das präsentierte Thema zu diskutieren und die eigenen Erfahrungen einzubringen.

Im Atelier 1 wurde besprochen, wie Grössen zu den im Rahmen von Programmvereinbarungen erbrachten Leistungen mittels Web-GIS erfasst werden können. Diverse Kantone arbeiten bereits mit entsprechenden Applikationen, vor allem im Waldbereich. Eine zentrale Erkenntnis aus der Diskussion war, dass viele – vor allem kleinere – Kantone nicht über die Kapazitäten verfügen, eigene Applikationen zu entwickeln.

Atelier 2 war dem Instrument der Wirkungsmodelle gewidmet. Wirkungsmodelle veranschaulichen die Ablauf- und Wirkungslogik eines Programms und sollen darstellen, wie ein Programm funktioniert und wirkt. Die Auseinandersetzung mit dem aus den Sozialwissenschaften stammenden Instrument der Wirkungsmodelle hat Folgendes gezeigt: Viele der Teilnehmenden des Ateliers haben diese Art von Wirkungsmodellen nicht gekannt. Die Teilnehmenden waren sich aber einig, dass die meisten bei der Entwicklung oder bei der Umsetzung von Programmen indirekt immer von kausalen Zusammenhängen zwischen Zielen, Umsetzung, Leistungen und Wirkungen ausgehen.

Gegenstand von Atelier 3 war die Abwicklung von mehrteiligen Programmvereinbarungen, wie diese im Bereich Landschaft schon bestehen und im Bereich Wald auf die nächste Programmperiode neu eingeführt wird (vgl. Abschnitte unten). Der Austausch zwischen Teilnehmenden aus verschiedenen Fachbereichen hat unter anderem ergeben, dass mehrteilige Programmvereinbarungen den Spielraum für die Kantone erhöhen. Wichtig ist aber, dass ein gemeinsames Verständnis für die angestrebten Ziele in einem Bereich besteht und dass die Spielregeln für die Abwicklung klar sind.

Im Atelier 4 wurden verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Administration der Programmvereinbarungen besprochen. Grundsätzlich sind die Teilnehmenden zufrieden, wie die Programmvereinbarungen administrativ abgewickelt werden. Vor allem bei der Berichterstattung wird Potenzial geortet, das System zu vereinfachen und den Aufwand zu reduzieren.

Atelier 5 hat sich damit auseinandergesetzt, dass Leistungen entweder «top-down», basierend auf einer Planung des Kantons oder «bottom-up», über Angebote von Grund- oder Werkeigentümern/-innen festgelegt werden können. In wenigen Fachbereichen kommt der Bottom-up-Ansatz tatsächlich zum Einsatz. BAFU und Kantone haben die Erfahrung gemacht, dass auch bei einem Bottom-up-Ansatz eine gewisse Steuerung «von oben» notwendig ist. Beide Ansätze haben ihre Vor- und Nachteile. Die Teilnehmenden sehen Potenzial, vermehrt mit einem Bottom-up-Ansatz zu arbeiten. Er fördert vor allem die Akzeptanz bei Beteiligten und Betroffenen. Zeit sowie Kapazität und Konstellation der involvierten Personen sind aber kritische Faktoren.

Atelier 6 hat sich schliesslich dem Thema Programmvereinbarungen im Rahmen kantonaler Budgets angenommen. Das Atelier hat bestätigt, dass seitens der Kantone Herausforderungen bestehen, weil Periodizität oder die eingesetzten Systeme (z.B. Rechnungsmodelle) nicht überall aufeinander abgestimmt sind. Neben operativen Aspekten (z.B. Vereinfachung des Controllings) wurden im Atelier auch grundsätzliche Fragen wie auf Leistung oder Wirkung basierende Beitragssätze, Berücksichtigung von Folgekosten und weitere Themen diskutiert.

Das BAFU dankt allen Referentinnen und Referenten sowie Moderatorinnen und Moderatoren für das gute Gelingen der Ateliers. Alle Präsentationen der Kantonsveranstaltung werden auf der Webseite des BAFU zu den Programmvereinbarungen aufgeschaltet. Sie finden sich unter folgendem Link im Abschnitt «Weiterführende Informationen» im Reiter «Veranstaltungen».

Die Umfrage bei den Teilnehmenden der Veranstaltung hat ergeben, dass rund 80% der Teilnehmenden sehr bis eher zufrieden waren (Rücklauf ca. 40%). Die höchste Zufriedenheit bestand bezüglich Organisation, Verpflegung und Ort sowie den in den Ateliers angebotenen Themen. Weniger zufrieden waren die Teilnehmenden mit der eigentlichen Diskussion in den Ateliers. 

Nächster Newsletter

Ein Ergebnis des Ateliers zur Administration der Programmvereinbarungen war, dass der Newsletter zu den Programmvereinbarungen im Umweltbereich nicht unbedingt zwei Mal pro Jahr erscheinen soll, sondern dann, wenn der Bund oder die Kantone über wichtige Termine, relevante Entwicklungen oder interessante Themen informieren wollen. Deshalb wird der nächste Newsletter in unbestimmter Zeit versendet. Anregungen und Themen nimmt Franziska Furrer gerne jeder Zeit entgegen:

nfa@bafu.admin.ch 

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Letzte Änderung 01.03.2023

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