Die programmorientierte Subventionspolitik ist seit 1. Januar 2008 in Kraft. Seither legen Bund und Kantone in Programmvereinbarungen gemeinsam fest, wie die Verbundaufgaben im Umweltbereich gelöst werden und welche Subventionen der Bund dafür zur Verfügung stellt. In der ersten Programmperiode (2008-2011) wurden 665 Mio. Bundesmittel in Umweltmassnahmen investiert.
Die Programmvereinbarung als Subventionsinstrument geht von den strategischen Zielen des Bundes im Umweltbereich und den dafür zur Verfügung stehenden Bundesmitteln aus. Die erste Schwerpunktsetzung erfolgt durch die Aufteilung der Bundesmittel auf die definierten Programmbereiche. Vierjährige Programmvereinbarungen (für die Jahre 2020-2024 ausnahmsweise fünfjährig) bestimmen anschliessend die globale Beitragsgewährung des Bundes sowie die dafür durch die Kantone in den jeweiligen Aufgabenbereichen zu erbringenden Leistungen. Der Bund definiert damit seine strategischen Prioritäten explizit und nicht mehr erst implizit in seiner Reaktion auf Projekteingaben der Kantone. Die Kantone erhalten ihrerseits mehr Handlungsspielraum in der Umsetzung, wie sie die vereinbarten Ziele erreichen wollen. Ein zentrales Element der verstärkt partnerschaftlichen Umsetzung der Umweltpolitik ist das gemeinsame Programmcontrolling von Bund und Kanton.
Weiterführende Informationen
News
Dokumente
Evaluation Programmvereinbarungen im Umweltbereich (PDF, 419 kB, 07.05.2015)Bericht im Auftrag des BAFU
Veranstaltungen
Referate aus den Ateliers an der Kantonsveranstaltung
vom 25. Januar 2018
Letzte Änderung 28.11.2018