Die Programmvereinbarungen gehen von folgender Konzeption aus: Bund und Kantone verhandeln einen Globalbeitrag für ein Programm aus. Der finanzielle Beitrag des Bundes hängt davon ab, ob der Kanton die vereinbarten Ziele und Wirkungen erreicht.
Vorbereitung der Programmvereinbarung
Das BAFU bereitet die Programmvereinbarungen vor, indem es für die einzelnen Programmvereinbarungen die Ausgangslage beschreibt, eine Programmpolitik mit Zielen und Indikatoren festlegt sowie Vorgaben an die Umsetzung festhält. Diese Grundlagen werden im Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich publiziert. Das BAFU zieht die Kantone bei der Vorbereitung der Programmvereinbarungen mit ein, indem es sich bei der Entwicklung der Programmpolitiken bei Bedarf mit den Kantonen austauscht und das Handbuch in die Anhörung gibt.
Verhandlung und Vereinbarung
Den Auftakt zu den Verhandlungen der Programmvereinbarungen macht das BAFU, indem es den Kantonen pro Programm den vorgesehenen Bundesbeitrag und Informationen zu den erwarteten Programmzielen zustellt. Gestützt auf diese Vorgabe senden die Kantone dem BAFU eine Eingabe, die den Umfang ihrer Programmziele, den erwarteten Bundesbeitrag und den finanziellen Beitrag des Kantons enthält. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass BAFU und Kanton verhandeln können. Nach erfolgreicher Verhandlung wird die Programmvereinbarung beidseitig unterzeichnet.
Umsetzung und Programmcontrolling
Die operative Umsetzung der Programmvereinbarung ist Sache des Kantons. Das Controlling folgt dem Grundsatz der Partnerschaft. Es besteht aus zwei Elementen:
Jahresberichte
Jeder Kantone reicht jährlich für jedes Programm einen Bericht ein. Im Jahresbericht sind in Angaben über den Programmfortschritt in inhaltlicher und finanzieller Hinsicht. Sie ermöglichen dem BAFU den Stand und die Perspektiven der Zielerreichung zu überprüfen. Die zuständigen Fachabteilungen des BAFU werten die Jahresberichte aus und teilen die Ergebnisse anschliessend den Kantonen mit.
Stichproben und Erfahrungsgespräche
Die Fachabteilungen des BAFU überprüfen die Programmumsetzung in der Regel mit einer Stichprobe während der Programmperiode. Die Stichproben werden in der Regel im zweiten und dritten Jahr der Programmperiode durchgeführt. Je nach Bedarf finden überdies gemeinsame Erfahrungsgespräche statt. Die Erfahrungsgespräche dienen dem gegenseitigen Lernen und liefern weitere Informationen zum Programmverlauf.
Auszahlung des Bundesbeitrags und Anpassung der Programmvereinbarung
Hat die Prüfung des Jahresberichts ergeben, dass der Kanton seine Ziele erreicht hat, zahlt das BAFU den Bundesbeitrag aus.
Die Rahmenbedingungen können sich insbesondere im Umweltbereich in einer Art und Weise ändern, dass ein Kanton die Programmvereinbarung nur erschwert oder nicht erfüllen kann. Für diesen Fall stehen dem BAFU und den Kantonen mehrere Mechanismen zur Verfügung: Das BAFU und der Kanton können vereinbaren, dass der Kanton eine alternative, vergleichbare Leistung innerhalb eines Programms erbringt (Alternativerfüllung). Zeigt sich, dass ein Kanton seine vereinbarte Leistung nicht, auch nicht alternativ, erfüllen kann, können das BAFU und der Kanton die Programmvereinbarung anpassen. Das BAFU bietet die dadurch freigewordenen Bundesmittel anderen Kantonen an. Wenn ein Kanton die vereinbarten Ziele am Ende einer Programmperiode nicht vollständig erfüllt hat, hat er die Möglichkeit innerhalb eines Jahres die vereinbarte Leistung nachzubessern (Nachbesserungsjahr). Kann ein Kanton die Leistung während des Nachbesserungsjahres nicht vollständig erfüllen, muss er für die geschuldete Leistung den bereits ausbezahlten Bundesbeitrag zurückzahlen.
Letzte Änderung 31.05.2024