21. Newsletter Programmvereinbarungen im Umweltbereich Dezember 2020

Christine Hofmann

Rückblick auf die bisherige Umsetzung der Programmvereinbarungen im Umweltbereich

Christine Hofmann, stellvertretende Direktorin des Bundesamts für Umwelt (BAFU)

«Wir sind uns bewusst, hier Pionierarbeit zu leisten!» Mit diesem Satz habe ich im Jahr 2009 das Editorial des ersten Newsletters zu den Programmvereinbarungen im Umweltbereich abgeschlossen. Wir haben tatsächlich Pionierarbeit geleistet, die sich nun über vier Programmperioden zu einem bewährten, nicht mehr wegzudenkenden Instrument der Aufgabenerfüllung von BAFU und Kantonen entwickelt hat.

Ende Dezember 2020 werde ich in Pension gehen. Ich nutze daher die Gelegenheit, mit diesem Newsletter allen involvierten Mitarbeitenden des BAFU sowie den Kolleginnen und Kollegen der Fachstellen in den Kantonen einen grossen Dank auszusprechen. Unsere Zusammenarbeit über die vergangenen zwei Jahrzehnte hat Wegweisendes zu Stande gebracht. Wir hatten immer das Ziel der richtigen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen vor Augen, und wir haben in einer respektvollen, vom gegenseitigen Verständnis geprägten Atmosphäre darauf hingearbeitet.

Mit der Annahme der Volksabstimmung über die Reform zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) am 28. November 2004 wurden die Voraussetzungen geschaffen, um die Programmvereinbarungen einzuführen. Im Umweltbereich hatten die konzeptionellen Arbeiten an diesem Instrument schon viel früher begonnen. Mit dem Pilotprogramm «effor 2» wurden im Waldbereich schon Ende der 1990er Jahre mit einigen Kantonen neue Instrumente der Subventionierung getestet. Im Jahr 2008 startete dann die erste Programmperiode mit Vereinbarungen in acht Fachbereichen. An den grundlegenden Strukturen und Prozessen – Erarbeitung des NFA-Handbuchs, gemeinsame Verhandlungen, Reporting und Stichproben, Anpassung und Nachbesserung – mussten über die nun vier Programmperioden nur Feinjustierungen vorgenommen werden. Der Inhalt der einzelnen Programmvereinbarungen hat sich aber ständig weiterentwickelt. Die Programme wurden an die Bedürfnisse der Kantone angeglichen (z.B. Lärm) oder haben auf Änderungen des Kontexts reagiert (z.B. Änderung von Programmzielen aufgrund des Klimawandels). In all den Jahren wurden die Programmvereinbarungen im Umweltbereich mehrere Male evaluiert oder waren Gegenstand von Vorstössen des Parlaments (siehe unten aktuelle Ergebnisse zum Postulat 19.3001 über die Vereinfachung des Vollzugs der Programmvereinbarungen). Diese Analysen haben immer wieder auf Potenzial zur Verbesserung der Programmvereinbarungen hingewiesen und waren jeweils Anlass, Strukturen und Prozesse BAFU-intern sowie in der Zusammenarbeit mit den Kantonen weiter zu entwickeln. Wenn ich auf diese Zeit zurückblicke, darf aus meiner Sicht der Schluss gezogen werden, dass sich die Programmvereinbarungen im Umweltbereich bewährt haben.

Ich bin überzeugt, dass sich mit den Programmvereinbarungen die Qualität der Zusammenarbeit zwischen dem BAFU und den Kantonen nicht nur verändert, sondern deutlich verbessert hat. Der Grundstein für den Vollzugsföderalismus ist in Artikel 46 Absatz 1 unserer Bundesverfassung gelegt: «Die Kantone setzen das Bundesrecht nach Massgabe von Verfassung und Gesetz um.» In der Botschaft zum NFA aus dem Jahr 2002 ist die Formel «Der Bund erlässt Vorschriften, die Kantone vollziehen diese.» niedergeschrieben. Aus meiner Sicht und meinen Erfahrungen mit den Programmvereinbarungen im Umweltbereich greift dieses Verständnis der Aufgabenteilung allerdings zu kurz. Das BAFU und die Kantone haben gemeinsam ein System geschaffen, mittlerweile zwölf Jahre erfolgreich umgesetzt und stets weiterentwickelt. Dieser Prozess war geprägt von gegenseitigem Vertrauen und dem Willen, gemeinsam die Verbundaufgaben optimal zu erfüllen. Damit möchte ich nicht sagen, dass nicht Potenzial zur weiteren Verbesserung besteht. Selbstkritisch muss ich festhalten, dass in gewissen Programmen das BAFU den Kantonen durchaus mehr Gestaltungsfreiraum gewähren könnte.

Ich wünsche Ihnen allen alles Gute für die Zukunft. Tragen Sie Sorge zu diesem wertvollen Instrument und entwickeln Sie es weiter.

Grosser Dank an Christine Hofmann

Daniel Lehmann, Chef der Sektion Finanzen und Controlling des Bundesamts für Umwelt (BAFU)

Christine Hofmann hat die Programmvereinbarungen im Umweltbereich mitgeprägt. Als stellvertretende Direktorin war sie seit dem Start der Vorbereitungsarbeiten für die erste Programmperiode verantwortlich für die Programmvereinbarungen. In den Aufgabenbereich der Direktion des BAFU fallen in erster Linie grundlegende Entscheide (Weiterentwicklung des Systems der Programmvereinbarung, Verabschiedung der Programmvorgaben, Erteilung der Verhandlungsmandate, Festlegung finanzieller Richtlinien usw.). Christine Hofmann hat den Mitarbeitenden der Fachabteilungen, der Abteilung Recht sowie der Sektion Finanzen und Controlling immer sehr viel Vertrauen geschenkt. BAFU-intern sah sie ihre Rolle als kritische Mitdenkerin. Sie hat sich mit grossem Engagement im Rahmen des gesamten Programmvereinbarungsprozesses für Bund und Kantone eingesetzt.

Wir danken Christine Hofmann für ihren engagierten Einsatz im Zusammenhang mit den Programmvereinbarungen im Umweltbereich. Für die Zukunft wünschen wir das Allerbeste.

Bericht zum Postulat 19.3001 über die Vereinfachung des Vollzugs der Programmvereinbarungen

Salomé Sidler und Andy Rudin, Abteilung Recht des Bundesamts für Umwelt (BAFU)

Die Finanzkommission des Nationalrats hat im Januar 2019 mittels des Postulats 19.3001 den Bundesrat beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen der Vollzug der Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen vereinfacht werden kann. Im November 2020 hat der Bundesrat den Bericht zur Erfüllung des Postulats verabschiedet und veröffentlicht.

Als Grundlage für die Erarbeitung des Berichts wurden Mitarbeitende des Bundes und der Kantone befragt. Das Ergebnis der Umfrage fällt in der Summe positiv aus. Das Instrument der Programmvereinbarungen ist akzeptiert und wurde gemäss den Befragten laufend verbessert. Dennoch sehen ein Achtel der Bundesämter und knapp die Hälfte der Antwortenden aus den Kantonen Potenzial, den administrativen Aufwand zu reduzieren. Als Ansatz zur weiteren Optimierung sieht der Bundesrat eine vermehrte Digitalisierung des Vollzugs.

Ansonsten kommt der Bundesrat zum Schluss, dass kein Handlungsbedarf zur Vereinfachung des Vollzugs der Programmvereinbarungen besteht. Er verzichtet daher auf konkrete Massnahmenvorschläge zur Reduktion des administrativen Aufwandes.

Das BAFU dankt allen Mitarbeitenden der Kantone und seiner Fachabteilungen, die an der Umfrage teilgenommen haben und für die Erarbeitung des Berichts des Bundesrats einen Beitrag geleistet haben.

Vorankündigung für die nächste Kantonsveranstaltung im Mai 2021

Zum vierten Mal organisiert das BAFU im Jahr 2021 eine Veranstaltung für die Kantone und die Mitarbeitenden des BAFU zum Thema Programmvereinbarungen im Umweltbereich. Die Rückmeldungen zur letzten Veranstaltung mit dem Fokus auf den interkantonalen und programmübergreifenden Austausch waren sehr positiv. Deshalb stehen wieder Ateliers zu unterschiedlichen Themen im Zentrum der Veranstaltung.

Wir bitten Sie, sich den 26. Mai 2021 zu reservieren. Das BAFU wird im März die Lage zur Corona-Situation prüfen und dann über die definitive Durchführung entscheiden. Die für die Abwicklung der Programmvereinbarungen zuständigen Personen sowie die betroffenen kantonalen Fachabteilungen werden dann eine detaillierte Einladung erhalten. Die Veranstaltung findet wieder im Stade de Suisse (Wankdorf) in Bern statt.

Nächster Newsletter

Der Newsletter zu den Programmvereinbarungen im Umweltbereich erscheint in unregelmässigen Abständen ‒ immer dann, wenn der Bund oder die Kantone über wichtige Termine, relevante Entwicklungen oder interessante Themen informieren wollen. Deshalb wird der nächste Newsletter in unbestimmter Zeit versendet. Anregungen und Themen nimmt Franziska Furrer gerne jeder Zeit entgegen: nfa@bafu.admin.ch

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Letzte Änderung 01.03.2023

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