22. Newsletter Programmvereinbarungen im Umweltbereich November 2021

Zimmermann Petra

Ein Blick in die Zukunft
Petra Zimmermann, Vizedirektorin des Bundesamts für Umwelt (BAFU)

Seit dem 1. Juli dieses Jahres verantworte ich in meiner neuen Rolle seitens BAFU die Programmvereinbarungen im Umweltbereich. Dabei konnte ich mir im Rahmen der Arbeiten zum Abschluss der dritten Programmperiode bereits ein erstes Bild zu diesem Instrument machen. Eindrücklich sind für mich insbesondere die thematische Breite, die Vielzahl der Beteiligten sowie die Funktionsweise dieses modernen Vollzugsinstruments.

Mit Blick auf die ersten drei Programmperioden zeigt sich für mich eine Erfolgsgeschichte: Die Leistungen, die Kantone, Gemeinden, Grund- und Werkeigentümer/-innen sowie Dritte mit dem BAFU vereinbart und mithilfe der Bundes- und Kantonsbeiträge erbracht haben, haben stark zugenommen. Natürlich sind damit auch die Bundesbeiträge angestiegen: Mit einem Betrag von über einer Milliarde Franken in der jüngsten Programmperiode ist dies im Vergleich zur ersten Programmperiode ein Anstieg von über 60 Prozent.

Mit dem gestiegenen Umfang der Programmvereinbarungen und den heutzutage vorhandenen technischen Möglichkeiten ist es aus meiner Sicht sinnvoll und notwendig, über die Weiterentwicklung der technischen Abwicklung der NFA-Programmvereinbarungen nachzudenken. Hier sollten die Möglichkeiten des digitalen Vollzugs besser ausgeschöpft werden. In den ersten Monaten am BAFU habe ich mit Interesse die internen Arbeiten verfolgt, die aktuell zur digitalen Weiterentwicklung des NFA-Instruments gemacht werden. Durch meine Erfahrungen im Bereich der Informatik und der Digitalisierung wird es für mich eine wichtige Aufgabe sein, diesen Prozess seitens BAFU zu steuern und zu begleiten.

Am 19. Mai 2022 ist in Bern eine weitere Kantonsveranstaltung geplant. Ich hoffe, dass ich einige von Ihnen an diesem Anlass treffen werde und wir uns zu den NFA-Programmvereinbarungen und auch zu deren Weiterentwicklung austauschen können.

Weiter Informationen zu Petra Zimmermann.

Ein Blick zurück: Auswertungen der dritten Programmperiode
Franziska Furrer, Zentrale Koordinationsstelle Programmvereinbarungen des Bundesamts für Umwelt (BAFU)

Mit den letzten Arbeiten zum Nachbesserungsjahr 2020 konnte die dritte Programmperiode 2016–2019 Mitte 2021 abgeschlossen werden. Eine Auswertung der BAFU-internen Datenbank zu den Programmvereinbarungen zeigt dabei Folgendes: Das BAFU und die 26 Kantone haben zu Beginn der dritten Programmperiode für alle Programme rund 980 Millionen Franken vereinbart. Bis Ende 2019 wurden Bundesbeiträge im Umfang von rund 1’060 Millionen Franken an die Kantone ausbezahlt. Diese Veränderungen sind etwas detaillierter in Darstellung 1 entlang der einzelnen Programme dargestellt. Die grössten Zunahmen erfolgten demnach im Programm «Arten, Biotope, Moorlandschaften und ökologischer Ausgleich» sowie im Programm «Waldbiodiversität».

Ergänzt mit den Beiträgen der Kantone konnten mit diesen Mitteln unter anderem folgende Leistungen erbracht werden: Im Bereich des Waldes wurden rund 38’000 Hektaren Schutzwald und rund 29’000 Hektaren Jungwaldflächen gepflegt, rund 18’000 Hektaren Waldreservate vertraglich gesichert sowie Schutzbauten zur Abwehr von Naturgefahren erstellt. Im Bereich der Gewässer wurden Revitalisierungsprojekte realisiert sowie Schutzbauten und technische Massnahmen für den Hochwasserschutz umgesetzt. In Wildtierschutzgebieten wurden Markierungen angebracht und die Aufsicht sichergestellt. In Biotopen und Lebensräumen von nationaler, regionaler und lokaler Bedeutung wurden rund 340’000 Hektaren Fläche gepflegt. In Pärken von nationaler Bedeutung wurde mit verschiedenen Projekten die Natur und Landschaft aufgewertet, die nachhaltig betriebene Wirtschaft gestärkt und diverse Bildungsveranstaltungen durchgeführt. In den Stätten des UNESCO-Weltnaturerbes wurden deren aussergewöhnliche universelle Werte erhalten, vermittelt und in Wert gesetzt.

Darstellung 1: Gegenüberstellung der 2016 vereinbarten Bundesbeiträge mit der Summe der am Ende der dritten Programmperiode ausbezahlten Bundesbeiträge (inkl. Nachbesserungsjahr) nach Pro-grammen.

Die Kantone berichten dem BAFU jährlich, wo sie bei der Umsetzung der Programmvereinbarungen stehen. Diese Berichterstattung enthält unter anderem Informationen zum Programmfortschritt der einzelnen Programme (Soll-Ist-Vergleich der Leistungsindikatoren). Daraus lassen sich die Erfüllungsgrade der einzelnen Programme darstellen (siehe Darstellung 2). Diese Auswertung der Jahresberichte nach Abschluss der dritten Programmperiode zeigt, dass die allermeisten Vereinbarungen erfüllt oder sogar übererfüllt wurden. Besonders hoch ist die Übererfüllung in den Programmen «Arten, Biotope, Moorlandschaften und ökologischer Ausgleich», «Waldbiodiversität», «Grundlagen, Öffentlichkeit, Aus- und Weiterbildung» und «Schutzwald». Nur zwei der insgesamt 1’339 Leistungsindikatoren haben eine tiefe Zielerreichung.

Darstellung 2: Erfüllungsgrade der einzelnen Programme nach Abschluss der dritten Programmperiode.

In den Balken ist die Anzahl der Leistungsindikatoren pro Kategorie angegeben. Nicht dargestellt ist das Programm «Lärm- und Schallschutz» (Periode läuft bis 2024) sowie die Programme «Eidgenössische Wildtierschutz-gebiete», «UNESCO--Weltnaturerbe» und «Pärke von nationaler Bedeutung» (haben kein Leistungscontrolling).

Die mit den Kantonen vereinbarten Bundesbeiträge (ohne Rückzahlungen) sind von der ersten Programmperiode 2008−2011 von 676 Millionen auf 1,1 Milliarde Franken in der dritten Programmperiode gestiegen. Die Beiträge haben dabei bei allen Programmen zugenommen (siehe Darstellung 3).

Darstellung 3: Vereinbarte Bundesbeiträge der drei Programmperioden im Vergleich.

* = ohne Einzelprojekte >1 Million Franken; diese werden als Einzelsubventionen verfügt und ausbezahlt.

Schutz vor Strassenlärm als Daueraufgabe
Sophie Hoehn, Chefin der Sektion Strassenlärm des Bundesamts für Umwelt (BAFU)

Der Schutz der Menschen vor übermässigem Strassenlärm ist eine Daueraufgabe. Dies wird durch den Beschluss des Bundesrats vom 12. Mai 2021 zur Änderung der Lärmschutz-Verordnung (LSV) bestätigt. Dieser Beschluss bedeutet das Ende einer mehrjährigen Ungewissheit bezüglich der Bundesbeiträge für die Sanierung von Strassen auf Kantons- und Gemeindeebene.

Die Motion Hêche 19.3237 «Strassenlärm weiter verringern und die betroffene Bevölkerung schützen» hatte zum Ziel, die finanzielle Unterstützung des Bundes über den 1. Januar 2023 hinaus fortzusetzen, um die Menschen langfristig vor Lärm zu schützen. Die LSV-Änderung vom 12. Mai 2021 trägt dieser Motion Rechnung und ermöglicht so die Weiterführung der Subventionen. Dabei werden die Massnahmen an der Quelle, wie lärmmindernde Beläge und Geschwindigkeitsreduktionen, noch stärker gewichtet als bisher.

Für die Umsetzung dieser Revision wird die dritte Programmperiode, die durch die Änderung der LSV am 21. Februar 2018 bereits verlängert wurde, ein weiteres Mal verlängert, und zwar bis zum 31. Dezember 2024. In Anbetracht des erforderlichen Verwaltungsaufwands wird es nicht als sinnvoll erachtet, im Bereich Strassenlärm für lediglich zwei Jahre eine vierte Programmperiode einzurichten. Das neue Lärmschutzprogramm wird daher ab 2025 mit der fünften Programmperiode wieder in den regulären Rhythmus der Umweltprogrammvereinbarungen eintreten, wobei die Jahre 2023 und 2024 als Übergangsjahre in die dritte Programmperiode integriert werden.

Vorankündigung für die Kantonsveranstaltung vom 19. Mai 2022

Im Jahr 2021 musste die geplante Kantonsveranstaltung wegen der angespannten Corona-Situation abgesagt werden. Im Jahr 2022 möchten wir diese Veranstaltung für die Kantone und die Mitarbeitenden des BAFU zum Thema Programmvereinbarungen im Umweltbereich nachholen und zum vierten Mal durchführen. Wie in den früheren Jahren werden wieder Ateliers zu unterschiedlichen Themen im Zentrum der Veranstaltung stehen.

Wir bitten Sie, sich dafür den 19. Mai 2022 zu reservieren. Die für die Abwicklung der Programmvereinbarungen zuständigen Personen sowie die betroffenen kantonalen Fachabteilungen werden anfangs 2022 eine detaillierte Einladung erhalten. Die Veranstaltung findet wieder im Stadion Wankdorf in Bern statt.

Nächster Newsletter

Der Newsletter zu den Programmvereinbarungen im Umweltbereich erscheint in unregelmässigen Abständen ‒ immer dann, wenn der Bund oder die Kantone über wichtige Termine, relevante Entwicklungen oder interessante Themen informieren wollen. Deshalb wird der nächste Newsletter in unbestimmter Zeit versendet. Anregungen und Themen nimmt Franziska Furrer gerne jederzeit entgegen: nfa@bafu.admin.ch.

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Letzte Änderung 29.11.2021

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