23. Newsletter Programmvereinbarungen im Umweltbereich Februar 2023

Daniel Lehmann, Leiter Sektion Finanzen & Controlling
Daniel Lehmann, Leiter Sektion Finanzen & Controlling

Trübe Finanzaussichten für den Bund

Daniel Lehmann, Sektionschef Finanzen und Controlling des Bundesamts für Umwelt (BAFU)

Die hohen Ausgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie haben dazu geführt, dass der Bundeshaushalt in den vergangenen drei Jahren mit hohen Defiziten abgeschlossen hat. 2020 fiel ein Defizit von 15,8 Milliarden Franken an, 2021 eines von 12,2 Milliarden. Auch im Jahr 2022 führten kleinere Einnahmen und grosse ausserordentliche Ausgaben zu einem Defizit von 4,3 Milliarden Franken.

Zwar sind ab 2024 keine ausserordentlichen Ausgaben mehr geplant. Das Budget 2023 und der Finanzplan 2024–2026 weisen aber trotzdem Finanzierungsdefizite auf, die ab 2025 wieder kräftig zulegen. Dies aufgrund der ordentlichen Ausgaben, die stark steigen werden, insbesondere jener für die Armee, den Klimaschutz und den Gegenvorschlag zur Prämienverbilligungsinitiative.

Diese Entwicklungen könnten auch Auswirkungen auf die Programmvereinbarungen im Umweltbereich haben. Immerhin hat der Bund während der dritten Programmperiode (2016–2019) im Durchschnitt rund 275 Millionen Franken pro Jahr investiert.

Zu diesen trüben Finanzaussichten des Bundes kommt hinzu, dass die Verpflichtungskredite für die bevorstehende Programmperiode (2025–2028) erstmals vom Parlament beraten und beschlossen werden. Grund dafür ist Artikel 5 Absatz 5 Finanzhaushaltverordnung (SR 611.01), wonach der Bundesrat dem Parlament mehrjährige und periodisch wiederkehrende Finanzierungsbeschlüsse von erheblicher Tragweite in der Regel sechs Monate nach der Verabschiedung der Botschaft über die Legislaturplanung zu unterbreiten hat. Für die bisherigen Programmperioden wurden die Verpflichtungskredite vom Bundesrat bewilligt. Die Behandlung im Parlament ist Mitte 2024 vorgesehen. Der politische Prozess zur Festlegung der Finanzen für die Programmvereinbarungen wird aufwändiger, komplexer und unberechenbarer. Das BAFU und das UVEK müssen eine Botschaft für die Verpflichtungskredite zuhanden der Programmvereinbarungen verfassen. Die Vorgaben des BAFU, die voraussichtlich im 4. Quartal 2023 den Kantonen zugestellt werden, werden mit der Unsicherheit behaftet sein, ob das Parlament Mitte 2024 die Verpflichtungskredite für die Programmvereinbarungen anpasst.

Die trüben Finanzaussichten und die in den kommenden Monaten anstehenden finanzpolitischen Entscheide könnten also Einfluss auf den finanziellen Rahmen der Programmperiode 2025–2028 haben.

Vorbereitungen für die Programmperiode 2025–2028

Salomé Sidler und Andy Rudin, Abteilung Recht des Bundesamts für Umwelt (BAFU)

Im BAFU laufen die Vorbereitungen für die kommende Programmperiode 2025–2028 auf Hochtouren. Im ersten Quartal 2023 werden die fachlichen Inhalte abgeschlossen, und das neue Handbuch «Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2025–2028» (nachfolgend «Programmhandbuch») wird im Entwurf vorliegen. Im April 2023 findet dann die Anhörung der Kantone zum Programmhandbuch statt (siehe Zeitplan 1, unten).

Parallel zur Erarbeitung der fachlichen Grundlagen laufen die Arbeiten auf der politischen Ebene: Erstens wurde bei jenen Programmen, deren Anpassungen eine Verordnungsänderung notwendig machen, der entsprechende Revisionsprozess in die Wege geleitet. Zweitens müssen die Kredite für die Programmvereinbarungen erstmals vom Parlament beschlossen werden. Als Grundlage muss eine Botschaft an das Parlament verfasst werden (siehe vorangehenden Abschnitt sowie Zeitpläne 2 und 3, unten).

Für die Erarbeitung der Inhalte des neuen Programmhandbuchs lagen Erfahrungswerte, Anforderungen und Bedürfnisse vor, die es zu berücksichtigen galt. Besonders geprüft und wo möglich berücksichtigt wurden die Rückmeldungen, die im Rahmen der Kantonsveranstaltung «Programmvereinbarungen im Umweltbereich» am 19. Mai 2022 oder im direkten Austausch mit den Kantonen gemacht wurden. So bringt die fünfte Programmperiode in einigen Themenbereichen Anpassungen. Die wichtigste, alle Programme betreffende Änderung ist, dass die Programmperiode wieder vier statt fünf Jahre dauert. Eine weitere Neuerung besteht darin, dass das Programm «Lärmschutz» wieder Teil des Programmhandbuchs ist. Die befristete Subventionierung von Lärm- und Schallschutzmassnahmen ist mit der Änderung der Lärmschutzverordnung (SR 814.41) neu eine Daueraufgabe.

Als Nächstes werden die Kantone eingeladen, den Entwurf des Programmhandbuchs des BAFU kritisch zu prüfen und Rückmeldungen zu geben. Wir bitten die Kantone, für die weiteren Vorbereitungsarbeiten die nötigen Zeitressourcen bereitzustellen. Als Grundlage sollen die voraussichtlichen Zeitfenster in den folgenden Zeitplänen dienen.

Zeitpläne

Zeitplan 1: Erarbeitung des Programmhandbuchs (fachliche Ebene)

Termin

Arbeitsschritt

April bis Juli 2023

Anhörung der Kantone

August bis September 2023

Auswertung der Anhörung und Überarbeitung des Programmhandbuchs

November 2023

Verabschiedung durch das BAFU

 

Zeitplan 2: rechtliche Anpassungen (fachliche und politische Ebene)

Termin

Arbeitsschritt

Januar 2023

Entwurf BAFU

April bis August 2023

Vernehmlassung

2. Quartal 2024

Entscheid des Bundesrates

 

Zeitplan 3: Festlegung der Finanzen (fachliche und politische Ebene)

Termin

Arbeitsschritt

Januar bis April 2023

Entwurf der Botschaft durch das BAFU

Mai bis Juni 2023

Ämterkonsultation

Juli bis November 2023

Überarbeitung, Mitberichtsverfahren

November 2023

Entscheid des Bundesrates

Sommersession 2024

Entscheid des Parlaments

 

Zeitplan 4: Verhandlungen über die Programme (fachliche und politische Ebene)

Termin

Arbeitsschritt

Dezember 2023

Vorgaben zuhanden der Kantone

Dezember 2023 bis März 2024

Eingaben der Kantone

Mai bis August 2024

Verhandlungen BAFU - Kantone

Dezember 2024

Unterschrift der PV durch das BAFU und die Kantone

 

Nächster Newsletter

Der Newsletter zu den Programmvereinbarungen im Umweltbereich erscheint in unregelmässigen Abständen ‒ immer dann, wenn der Bund oder die Kantone über wichtige Termine, relevante Entwicklungen oder interessante Themen informieren wollen. Deshalb wird der nächste Newsletter in unbestimmter Zeit versendet. Anregungen und Themen nimmt Franziska Furrer gerne jederzeit entgegen: nfa@bafu.admin.ch.

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Letzte Änderung 02.10.2023

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