Vorbereitungen für die Programmperiode 2025–2028
Salomé Sidler und Andy Rudin, Abteilung Recht des Bundesamts für Umwelt (BAFU)
Im BAFU laufen die Vorbereitungen für die kommende Programmperiode 2025–2028 auf Hochtouren. Im ersten Quartal 2023 werden die fachlichen Inhalte abgeschlossen, und das neue Handbuch «Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2025–2028» (nachfolgend «Programmhandbuch») wird im Entwurf vorliegen. Im April 2023 findet dann die Anhörung der Kantone zum Programmhandbuch statt (siehe Zeitplan 1, unten).
Parallel zur Erarbeitung der fachlichen Grundlagen laufen die Arbeiten auf der politischen Ebene: Erstens wurde bei jenen Programmen, deren Anpassungen eine Verordnungsänderung notwendig machen, der entsprechende Revisionsprozess in die Wege geleitet. Zweitens müssen die Kredite für die Programmvereinbarungen erstmals vom Parlament beschlossen werden. Als Grundlage muss eine Botschaft an das Parlament verfasst werden (siehe vorangehenden Abschnitt sowie Zeitpläne 2 und 3, unten).
Für die Erarbeitung der Inhalte des neuen Programmhandbuchs lagen Erfahrungswerte, Anforderungen und Bedürfnisse vor, die es zu berücksichtigen galt. Besonders geprüft und wo möglich berücksichtigt wurden die Rückmeldungen, die im Rahmen der Kantonsveranstaltung «Programmvereinbarungen im Umweltbereich» am 19. Mai 2022 oder im direkten Austausch mit den Kantonen gemacht wurden. So bringt die fünfte Programmperiode in einigen Themenbereichen Anpassungen. Die wichtigste, alle Programme betreffende Änderung ist, dass die Programmperiode wieder vier statt fünf Jahre dauert. Eine weitere Neuerung besteht darin, dass das Programm «Lärmschutz» wieder Teil des Programmhandbuchs ist. Die befristete Subventionierung von Lärm- und Schallschutzmassnahmen ist mit der Änderung der Lärmschutzverordnung (SR 814.41) neu eine Daueraufgabe.
Als Nächstes werden die Kantone eingeladen, den Entwurf des Programmhandbuchs des BAFU kritisch zu prüfen und Rückmeldungen zu geben. Wir bitten die Kantone, für die weiteren Vorbereitungsarbeiten die nötigen Zeitressourcen bereitzustellen. Als Grundlage sollen die voraussichtlichen Zeitfenster in den folgenden Zeitplänen dienen.
Zeitpläne
Zeitplan 1: Erarbeitung des Programmhandbuchs (fachliche Ebene)
Termin |
Arbeitsschritt |
April bis Juli 2023 |
Anhörung der Kantone |
August bis September 2023 |
Auswertung der Anhörung und Überarbeitung des Programmhandbuchs |
November 2023 |
Verabschiedung durch das BAFU |
Zeitplan 2: rechtliche Anpassungen (fachliche und politische Ebene)
Termin |
Arbeitsschritt |
Januar 2023 |
Entwurf BAFU |
April bis August 2023 |
Vernehmlassung |
2. Quartal 2024 |
Entscheid des Bundesrates |
Zeitplan 3: Festlegung der Finanzen (fachliche und politische Ebene)
Termin |
Arbeitsschritt |
Januar bis April 2023 |
Entwurf der Botschaft durch das BAFU |
Mai bis Juni 2023 |
Ämterkonsultation |
Juli bis November 2023 |
Überarbeitung, Mitberichtsverfahren |
November 2023 |
Entscheid des Bundesrates |
Sommersession 2024 |
Entscheid des Parlaments |
Zeitplan 4: Verhandlungen über die Programme (fachliche und politische Ebene)
Termin |
Arbeitsschritt |
Dezember 2023 |
Vorgaben zuhanden der Kantone |
Dezember 2023 bis März 2024 |
Eingaben der Kantone |
Mai bis August 2024 |
Verhandlungen BAFU - Kantone |
Dezember 2024 |
Unterschrift der PV durch das BAFU und die Kantone |
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