UVEK eröffnet Vernehmlassung über vier Verordnungen aus dem Umweltbereich
Bern, 13.12.2022 - Das UVEK hat am 13. Dezember 2022 die Vernehmlassung eröffnet über die Änderungen der Freisetzungsverordnung, der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung, der Lärmschutz-Verordnung sowie der CO2-Verordnung. Die Vernehmlassung dauert bis am 27. März 2023.
Mit dem Ersatz von Öl- oder Gasheizungen durch Wärmepumpen kann der Verbrauch von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich deutlich gesenkt werden. Der Einsatz von Wärmepumpen hat daher in den letzten Jahren stark zugenommen. Diese Technologie verursacht Lärmemissionen und kann die direkte Nachbarschaft stören. Die Lärmschutz-Verordnung schützt heute schon die Anwohnenden: Beim Einbau und Betrieb von Wärmepumpen müssen Lärmgrenzwerte und das Vorsorgeprinzip eingehalten werden. Das Vorsorgeprinzip verlangt, dass so weit wie möglich Massnahmen getroffen werden, um die Lärmemissionen gering zu halten. Die vorgeschlagene Revision der Lärmschutz-Verordnung vereinheitlicht und vereinfacht den Umgang mit solchen Vorsorgemassnahmen beim Einbau von Wärmepumpen. Sie stärkt die Rechtssicherheit und vereinfacht den Wechsel von Öl- und Gasheizungen zu Wärmepumpen. Der Bundesrat setzt damit auch wesentliche Teile der hängigen Motionen 22.3388 der UREK-N und 21.4381 von Nationalrat Matthias Jauslin bereits um.
Schutz vor nichtionisierender Strahlung: Stärkung der Antennendatenbank
Die Datenbank für Mobilfunkanlagen (Antennendatenbank) des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) unterstützt die Kantone bereits heute bei der Aufsicht über die Einhaltung der Emissionsbegrenzungen von Mobilfunkantennen. Die Datenbank und die damit zusammenhängenden Abläufe sollen nun rechtlich auf Verordnungsstufe verankert werden. Konkret will der Bundesrat in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) in einem neuen Artikel eine Meldepflicht für Mobilfunkanlagen einführen. Inhaber von Mobilfunkanlagen müssen demnach sowohl Daten zum bewilligten als auch zum aktuellen Betrieb einer Anlage, wie zum Beispiel zur Sendeleistung, dem BAKOM melden.
Künftig soll das BAKOM die gemeldeten Daten in der Antennendatenbank erfassen und den Kantonen zur Kontrolle der Anlagen zur Verfügung stellen. Dies ermöglicht unter anderem eine bessere Information der Öffentlichkeit.
Invasive gebietsfremde Arten: Verbesserte EindämmungInvasive gebietsfremde Arten können ökologische, gesundheitliche und ökonomische Schäden verursachen. Die vom Parlament überwiesene Motion «Den Verkauf invasiver Neophyten verbieten» (19.4615) von Nationalrätin Claudia Friedl verlangt, dass invasive gebietsfremde Pflanzen nicht mehr verkauft werden dürfen. Der Bundesrat schlägt eine entsprechende Anpassung der Freisetzungsverordnung vor. Dabei soll das Inverkehrbringen, insbesondere der Verkauf, gewisser invasiver gebietsfremder Pflanzen verboten werden. Die Revision soll künftig auch Importkontrollen durch den Zoll ermöglichen.
CO2-Verordnung: Vereinfachte Umsetzung
Die Schweiz hat sich unter dem Pariser Übereinkommen verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Wichtige Instrumente, um dieses Ziel zu erreichen, sind die Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure und die CO2-Zielwerte für Neuwagen.
Bei der Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure soll der Vollzug vereinfacht werden. Dafür sollen die bestehenden Zulassungsbedingungen für Validierungs- und Verifizierungsstellen neu in die Verordnung aufgenommen werden. Zudem sollen Projekte zur Nutzung von Wasserstoff im Mobilitätsbereich und Pflanzenkohle zur Speicherung von CO2 mehr Spielraum erhalten.
Im Bereich der CO2-Emissionsvorschriften für Neuwagen soll das bestehende Vollzugssystem aktuellen Entwicklungen angepasst und vereinfacht werden.
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