Neue Herausforderungen - Störfallvorsorge bleibt eine Daueraufgabe

Neu entwickelte Substanzen und die zunehmend dichte Besiedlung in der Schweiz, die das Potenzial für erhebliche Schäden erhöht, sorgen dafür, dass die Störfallverordnung laufend den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden muss.

Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 1991 wurde die StFV mehrmals ergänzt und an neue Erkenntnisse und Anforderungen angepasst. Die jüngste Ergänzung betrifft unter anderem die hochaktiven Stoffe, die im Jahr 2015 in den Geltungsbereich der Verordnung aufgenommen wurden. Denn die chemische Industrie entwickelt immer wirkungsvollere und aktivere Moleküle, die bereits in geringsten Mengen eine starke Wirkung entfalten, sodass eine Regulierung über die üblichen Mengenschwellen zu kurz greift.

«Dass die hochaktiven Stoffe nun in der StFV speziell berücksichtigt werden, ist auf die enge Zusammenarbeit des BAFU mit den kantonalen Behörden zurückzuführen», erklärt Martin Merkofer. Gemeinsam mit den Kontrollstellen und den grossen Chemiefirmen Roche, Novartis, Lonza, Bachem und Syngenta wurde der Handlungsbedarf ermittelt und der Umgang mit diesen Stoffen im Rahmen der Störfallvorsorge festgelegt. «Alle arbeiteten kooperativ mit und nehmen ihre Verantwortung im Umgang mit diesen Stoffen wahr», so der BAFU-Fachmann. 

Koordination mit Raumplanung

Auch künftig wird die Störfallvorsorge eine Daueraufgabe bleiben. Nicht zuletzt, weil die Schweiz immer dichter besiedelt wird, sodass ein Unfall in einem Betrieb oder auch auf dem Transportweg potenziell mehr Menschen schädigen könnte. Der Koordination von Störfallvorsorge und Raumplanung kommt denn auch eine wichtigere Bedeutung zu, wenn es darum geht, die Schäden eines Störfalls vorsorglich zu minimieren. Martin Merkofer betont zum Schluss, «dass zur Haltung des erreichten hohen Sicherheitsstandes in der Schweiz den Betriebskontrollen, welche die Behörden aufgrund der Störfallverordnung durchführen müssen, eine sehr wichtige Bedeutung zukommt.» So leistet die Störfallvorsorge einen wichtigen Beitrag für einen sicheren Lebens- und Wirtschaftsraum Schweiz.

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Letzte Änderung 28.10.2016

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