Ressortforschung Eisenbahnlärm

Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahn (BGLE) vom 27. September 2013 hat das Parlament rund 20 Millionen CHF für die Ressortforschung zur Reduktion des Eisenbahnlärms gesprochen. Das Ziel der Ressortforschung Eisenbahnlärm ist, das lärmtechnische Massnahmenportfolio so zu ergänzen, dass zukünftige Angebotserweiterungen im Bahnverkehr ohne wesentliche Lärmzunahmen realisiert werden können.

Das Forschungsprogramm Eisenbahnlärm finanziert Forschungsvorhaben im Bereich von emissionsbegrenzenden Massnahmen an Schienenfahrzeugen und an der Infrastruktur. Die Forschungsvorhaben können aus den Bereichen der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung kommen. Sie umfassen Feldversuche für die Erprobung, Adaptierung und Zulassung von lärmarmen Technologien für Eisenbahnen und werden eng von verschiedenen Arbeitsgruppen des Bundesamt für Verkehr BAV, mit Experten aus Behörden, dem Bahnwesen und der Wissenschaft begleitet.

Nicht zur Ressortforschung Eisenbahnlärm gehören lärmspezifische Massnahmen, die auf dem Ausbreitungsweg des Schalls ansetzen, Entwicklung von Anreizsystemen, gesundheitliche Aspekte oder die Minderung von Erschütterungen im Bahnbereich.

Für wen sind die Forschungsgelder?

Für die Ressortforschung im Bereich Eisenbahnlärm stehen gemäss dem Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) zwei Massnahmen im Vordergrund:

  • Forschungsaufträge, welche gemäss dem «Forschungsprogramm Eisenbahnlärm» an qualifizierte Auftragnehmende erteilt werden;
  • Beiträge an Forschungsprogramme von schweizerischen Hochschulforschungsstätten, welche auf Antrag hin gewährt werden.

Vergabe und Kriterien

Das BAFU ist für die Initiierung und Vergabe der Forschungsaufträge zuständig. Die Erteilung der Aufträge erfolgt nach den Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens.

Die Zuteilung der Forschungsbeiträge an schweizerische Hochschulforschungsstätten richtet sich nach dem Subventionsgesetz
(SR 616.1 - Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen).

Welche Forschungsresultate liegen vor:

Gesuche um solche Beiträge können jederzeit bis zum 31. Dezember 2025 beim BAFU eingereicht werden. Die Bewertung der Gesuche erfolgt halbjährlich.

Bundesamt für Umwelt BAFU
Abteilung Lärm und NIS
Sektion Eisenbahnlärm
3003 Bern

Investitionshilfe für besonders lärmarme Güterwagen

Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahn (BGLE) vom 27. September 2013 hat das Parlament rund 30 Millionen Franken für die Investitionshilfe für besonders lärmarme Güterwagen zur Verfügung gestellt.

Ein besonders lärmarmer Güterwagen ist dadurch gekennzeichnet, dass die wesentlichen Einflussgrössen für die Lärmemission optimiert sind. Im Vordergrund steht dabei das Drehgestell. Die Emissionsgrenzwerte gemäss TSI-Noise können so deutlich unterschritten werden. Der akustisch optimale Zustand eines besonders lärmarmen Güterwagens muss über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeuges gewährleistet werden und ist daher sowohl bei der Fahrzeugzulassung als auch während des Betriebs des Fahrzeuges zu überwachen.

Die Investitionshilfe finanziert lärmreduzierende Massnahmen am Fahrzeug und dessen Betrieb, nicht jedoch am Fahrweg.

Für wen sind die Forschungsgelder?

Die Möglichkeit Finanzhilfen zu beantragen haben Unternehmen (Wagenhalter oder Hersteller) mit Sitz in der Schweiz (Joint Ventures mit ausländischen Institutionen oder Firmen sind möglich). Die Finanzhilfen werden auf Antrag hin gewährt.

Vergabe und Kriterien

Anträge sind an das BAFU zu richten. Die Bewertung der Gesuche erfolgt halbjährlich.

Bundesamt für Umwelt BAFU
Abteilung Lärm und NIS
Sektion Eisenbahnlärm
3003 Bern

Kontakt
Letzte Änderung 12.01.2024

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