Laubbläser und –sauger: was Sie wissen müssen

Laubbläser und Laubsauger sorgen – mit oder ohne Zerkleinerung - mühelos für Ordnung auf Plätzen, in Gärten und Parks oder stellen eine Arbeitserleichterung für Bergbauer dar. Diesen Vorteilen stehen ökologische Nachteile entgegen. Sie benötigen Energie und stellen eine erhebliche Lärmbelästigung für die Anwohner dar. Käfer etc. überleben den Saug- und Zerkleinerungsvorgang nicht.

Laubbläser

Lärm

Laubbläser erreichen einen Schallleistungspegel LwA von bis zu 115 dB(A)! Ein Schalldruckpegel Lp am Ohr von 100 dB(A) ist daher nicht unüblich und wird durch die SUVA als gefährlich eingestuft. Geräte mit Benzinantrieb sind, bei gleicher Leistung, in aller Regel lauter als Elektrogeräte.

Muster des LWA-Kennzeichens
Muster des LWA-Kennzeichens

Für Laubbläser gelten keine konkreten Grenzwerte. Rechtlich gilt grundsätzlich das Vorsorgeprinzip: die Emissionen sind soweit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist.

Jedes Gerät muss mit einem Kennzeichen versehen sein, welches den vom Hersteller in Eigendeklaration garantierten Schalleistungspegel LwA,gar des Gerätes angibt.

Gemäss Art. 4 der Lärmschutzverordnung LSV darf die Bevölkerung durch den Einsatz von Maschinen und Geräten in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich gestört werden. Der Vollzug der Lärmvorschriften in diesem Bereich obliegt den Gemeinden und Kantonen. Sie können Nutzungseinschränkungen für lärmige Geräte oder Tätigkeiten – z.B. zu gewissen Jahreszeiten - verfügen. Die Benutzung der Laubbläser und anderer mobiler lärmigen Geräte ist daher teilweise im kommunalen Polizeireglement geregelt um die Ruhezeiten einzuhalten.

Luft 

  • Wenn möglich Elektro- oder Akkugeräte verwenden.
  • Benzinbetriebene Gartengeräte nur mit benzolfreiem Gerätebenzin verwenden!
  • Aufgewirbelter Staub kann Bakterien, Parasiten oder Viren enthalten: Maske tragen!
  • Nicht in Richtung von Personen, vor allem Kinder blasen (Luftstösse bis zu 150 km/h)

Empfehlungen für Erwerb und Anwendung

Leider wird der garantierte Schallleistungspegel LwA,gar selten in Verkaufsprospekte angegeben.  Oft wird der Wert durch Hersteller auch um einiges höher als nötig ausgewiesen! Beim Kauf daher nebst tiefem Wert LwA bei der Lärmkennzeichnung auf dem Gerät auch auf tiefen Wert des Schalldruckpegels LpA in der Bedienungsanleitung (entspricht Pegel am Ohr des Nutzers) achten.

Geräte mit 4-Takt Motoren sind oft leiser und verursachen vielfach weniger schädliche Abgase als solche mit 2-Takt Motoren. Elektrogeräte sind in der Regel leiser und leichter und haben in den letzten Jahren deutlich an Marktanteil gewonnen.

Elektrogeräte sind zu bevorzugen. Sie sind in der Regel leiser und unterdessen kostenmässig gleichwertig.  

Störender Lärm und Abgase können wirksam durch sinnvollen Einsatz minimiert werden:

  • Vollgas geben ist oft nicht nötig.
  • Laubbläser ihrem Zweck entsprechend einsetzen und Einsatz sinnvoll planen! Laub lässt sich am effizientesten wegblasen, wenn es noch taufeucht ist (Vormittag).
  • Laub nur entfernen wo es stört und möglichst viel auf einmal.
  • In bewohntem Gebiet ruhige Tagesperioden meiden (z.B. vor 8:00 Uhr, über Mittag oder nach 17:00).

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 16.06.2023

Zum Seitenanfang

https://www.bafu.admin.ch/content/bafu/de/home/themen/thema-laerm/laerm--fachinformationen/massnahmen-gegen-laerm/massnahmen-gegen-geraete--und-maschinenlaerm/laubblaeser-und-sauger--was-sie-wissen-muessen.html