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Jahr | 2016 |
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Seiten | 54 |
Nummer | UV-1610-D |
Hrsg. | Bundesamt für Umwelt BAFU |
Reihe | Umwelt-Vollzug |
Eine Vollzugshilfe für die Praxis
Moorlandschaften sind auf Grund einer ausdrücklichen Verfassungsgrundlage und der darauf abgestützten Regelung im Natur- und Heimatschutzgesetz streng geschützt. Bauten und Anlagen sind nur für spezifische, in Moorlandschaften zulässige Nutzungen möglich und müssen den spezifischen Schutzzielen Rechnung tragen. Diese Vorgaben sind in der Raumplanung sowie bei der Erteilung von Baubewilligungen durch die Kantone und Gemeinden umzusetzen. Die Vollzugshilfe zeigt das Verhältnis von Natur- und Heimatschutzrecht und Raumplanungsrecht auf und erläutert die Rechtslage an Hand von praktischen Beispielen und mit Hinweisen auf die Gerichtspraxis.
Bauten und Anlagen in Moorlandschaften (PDF, 7 MB, 21.10.2016)
Letzte Änderung 21.10.2016