Das Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (Convention on long-range transboundary air pollution, CLRTAP) der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) wurde 1979 in Genf beschlossen und ist 1983 in Kraft getreten. Es umfasst acht Protokolle zur Reduktion von Luftschadstoffen. Die Schweiz hat alle Protokolle ratifiziert und das BAFU beteiligt sich aktiv in verschiedenen CLRTAP-Gremien.
Die beteiligten Staaten haben im Rahmen des Übereinkommen über weiträumige, grenzüberschreitende Luftverunreinigung (CLRTAP) folgende Vereinbarungen getroffen:
- die Anerkennung, dass weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung schädigende Auswirkungen auf die Umwelt hat und die Menschen und ihre Umwelt davor zu schützen sind,
- die Verpflichtung, dass die Vertragsparteien sich bemühen, die Emissionen dieser Luftverunreinigungen zu bekämpfen,
- die Einrichtung eines europaweiten Überwachungsnetzes,
- die Einrichtung von Gremien für die weitere Entwicklung und den Vollzug des Übereinkommens.
Damit bildet die Konvention einen Rahmen für politische Verhandlungen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung für die Staaten Europas und Zentralasiens sowie für die USA und Kanada.
Protokolle
In der Zwischenzeit wurde die Konvention durch acht Protokolle konkretisiert und in spezifische Pflichten für die Mitgliedsstaaten überführt. Die Schweiz hat alle acht Protokolle ratifiziert:
- das Protokoll von 1984 über die Finanzierung des europäischen Luftschadstoffüberwachungs- und Evaluationsprogramms EMEP
- das 1. Schwefelprotokoll von 1985
- das Stickstoffprotokoll von 1988
- das VOC-Protokoll von 1991
- das 2. Schwefelprotokoll von 1994
- die stoff- und produktbezogenen Protokolle von 1998 über Schwermetalle und persistente organische Verbindungen (POP)
- das Protokoll von 1999 betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon (Göteborg-Protokoll), das auf die Verminderung der Emissionen von Schwefeldioxid (SO2), Stickoxiden (NOx), flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), Ammoniak (NH3) und Feinstaub (PM2.5) ausgerichtet ist.
Einhalten des Übereinkommen
Über die Einhaltung der CLRTAP und der Protokolle müssen die Mitgliedstaaten in regelmässigen Abständen dem für das Übereinkommen zuständigen Genfer UNECE-Sekretariat berichten.
Die Berichte werden von einem international besetzten Prüfungsausschuss (Implementation Commitee) untersucht und bewertet. Bei Nichteinhaltung von Anforderungen werden Korrekturmassnahmen diskutiert und vereinbart.
Gremien
Neben dem Exekutivorgan unterhält die CLRTAP untenstehende Hauptgremien, an denen sich die Schweiz aktiv beteiligt:
Weiterführende Informationen
Dokument
UNECE Guidance document on control techniques for emissions of sulphur, nitrogen oxides, volatile organic compounds and particulate matter from stationary sources (PDF, 2 MB, 16.03.2015)nur Englisch verfügbar
UNECE Guidance document on BAT for controlling emissions of heavy metals (PDF, 765 kB, 16.03.2015)in Englisch und Französisch
Letzte Änderung 16.07.2021