Göteborg-Protokoll über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung

Das Göteborg-Protokoll von 1999 hat saubere Luft über die Grenzen hinweg zum Ziel. Es ist ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE), das konkret die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon betrifft. In diesem Protokoll wurden nationale Emissionshöchstmengen für das Jahr 2010 sowie technische Standards zur Verminderung von Luftschadstoff-Emissionen und Emissionsgrenzwerte für technische Anlagen festgelegt.

Das Protokoll wurde 2012 revidiert. Mit der Revision wurden Emissionsreduktionsziele präzisiert, welche ab 2020 gültig sind. Sie betreffen die aus Sicht der Ökosysteme und der menschlichen Gesundheit besonders problematischen Schadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Stickoxide (NOx), Ammoniak (NH3) sowie die flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und neu auch Feinstaub, der bis in die Lunge gelangen kann (PM2.5). Im Vergleich zum Jahr 2005 belaufen sich die in Europa angestrebten Emissionsreduktionen auf 58% für SO2, 42% für NOx, 6% für NH3, 28% für VOC und 22% für PM2.5.

Wissen und Technik entwickeln sich weiter und damit die Anforderungen

Neben diesen Reduktionszielen hat die Revision die Anforderungen des Protokolls an den Stand des Wissens und der Technik angepasst. Dabei geht es um die Emissionen von industriellen Anlagen, die Verwendung von organischen Lösungsmitteln, die Abgase von Motorfahrzeugen und Maschinen sowie die Ammoniakemissionen, die bei der Tierhaltung in der Landwirtschaft entstehen. Die Ziele und Anforderungen des revidierten Protokolls stehen im Einklang mit dem schweizerischen Umweltrecht, insbesondere mit der Luftreinhalte-Verordnung, sowie dem Luftreinhaltekonzept des Bundesrates und den Zielen der Agrarpolitik.

Neben der Schweiz wurde das revidierte Protokoll von mehr als 20 Ländern verabschiedet, darunter die Europäische Union (EU) sowie die USA und Kanada. Das revidierte Protokoll trat für die Schweiz am 22. Oktober 2019 in Kraft (drei Monate nach der Hinterlegung der Annahmeurkunde beim Sekretariat der UNO).

Dank des revidierten Göteborg-Protokolls soll die Belastung durch Luftschadstoffe weiter sinken, was sich positiv auf die Gesundheit der Bevölkerung und die Umwelt auswirkt. Aufgrund ihrer Lage mitten in Europa wird die Schweiz unmittelbar von weiteren Verbesserungen der Luftqualität in den EU-Staaten profitieren.

Überprüfung des revidierten Protokolls

Eine Überprüfung des revidierten Protokolls hat aufgezeigt, dass die regulierten Luftschadstoffemissionen in den letzten 20 Jahren deutlich zurückgegangen sind und die Reduktionsverpflichtungen für 2020 in der Summe erreicht werden konnten. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Ökosysteme damit noch nicht ausreichend gewährleistet ist; insbesondere in Bezug auf die Belastung durch Feinstaub, bodennahem Ozon sowie stickstoffhaltiger Luftschadstoffe. Aus diesem Grund sind weitergehende Massnahmen zur Emissionsminderung notwendig.

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 05.06.2023

Zum Seitenanfang

https://www.bafu.admin.ch/content/bafu/de/home/themen/thema-luft/luft--fachinformationen/internationale-luftreinhaltung/unece-uebereinkommen-ueber-weitraeumige-grenzueberschreitende-lu/goeteborg-protokoll.html