Grenzgewässer Fischereikommissionen

Im Rahmen einer Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen kümmert sich der Bund primär um Fragen des Artenschutzes und die Kantone um Fragen der Bewirtschaftung. Bei der Bewirtschaftung der Grenzgewässer ist der Bund aber ebenfalls in die Bewirtschaftung involviert, da er die internationalen Fischereiverträge umsetzt.

In den Grenzgewässern bewegen sich die Fischbestände unabhängig von den Staatsgrenzen. Entsprechend wirken sich die nationalen Vorschriften in einem Staat auch auf die Bestände im andern Staat aus.

Zur grenzüberschreitenden Harmonisierung der fischereilichen Bewirtschaftung und der Schutzmassnahmen in den Grenzgewässern bestehen internationale Fischereiabkommen.

Der Bundesrat regelt in der Fischereiverordnung, wie die verschiedenen Entscheidgremien der Fischereikommissionen besetzt werden.


Genfersee

Das Abkommen für die Fischerei im Genfersee bezweckt, die gesetzlichen Bestimmungen zur Fischerei in Frankreich und in der Schweiz in Einklang zu bringen, und es zielt darauf ab, Fische und ihren Lebensraum wirksamen zu schützen.
Die beratende Fischereikommission ist das oberste Organ, dem je vier Vertreter aus der Schweiz (Bund, Staatsräte der Kantone Waadt, Genf und Wallis) und aus Frankreich angehören.
 


Bodensee

Abkommen für die Fischerei im Bodensee-Obersee: Um die wertvollen Fische zu erhalten und zu vermehren, wenden die Uferstaaten am Bodensee-Obersee (Baden-Württemberg, Bayern, Vorarlberg, St. Gallen und Thurgau) die gleichen Bestimmungen für die Fischerei an. Die gemeinsame Bewirtschaftung gründet auf einem alten Abkommen (Jahr 1893).

Eine internationale Bevollmächtigtenkonferenz ist das oberste Organ. Mitglieder sind neben je einem Bevollmächtigten pro Uferstaat auch ein Bevollmächtigter aus dem Fürstentum Liechtenstein, da auch die Zuflüsse in die fischereiliche Bewirtschaftung eingeschlossen sind.


Bodensee-Untersee und Seerhein

Abkommen für die Fischerei im Bodensee- Untersee und Seerhein: Zur harmonisierten fischereilichen Bewirtschaftung von Bodensee-Untersee und Seerhein sieht das Abkommen eine internationale Fischereikommission vor, in der die Schweiz durch eine für die Fischereiaufsicht im Kanton Thurgau zuständige Person und je einer Person aus dem Kreis der Berufs- und der Angelfischerei Einsitz hat. Die Fischereikommission berät die Bevollmächtigten und das Landratsamt Konstanz (leitet die Kommission und wirkt als Geschäftsstelle) in den aktuellen fischereilichen Fragen.


Langensee und Luganersee

Abkommen für die Fischerei in  Langensee, Luganersee und Tresa: Das Abkommen bezweckt, die fischereiliche Bewirtschaftung zu harmonisieren, die Berufs- und Angelfischerei in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zum Schutz und zur Verbesserung der Gewässer beizutragen.

In der internationalen Fischereikommission nehmen eine Person aus der Schweiz, die den Bund vertritt, und zwei Personen, die den Kanton Tessin vertreten, Einsitz.


Doubs

Das Abkommen für die Fischerei im Doubs nennt in seinem Titel nicht nur die fischereiliche Bewirtschaftung, sondern erwähnt - als einziges aller Fischereiabkommen - auch explizit den Schutz des aquatischen Lebensraums. Es bezweckt, die gesetzlichen Bestimmungen zur Fischerei in Frankreich und in der Schweiz in Einklang zu bringen und damit die Fische und ihren Lebensraum wirksam zu schützen.

Gemäss Abkommen ist die gemischte Fischereikommission das oberste Organ, dem je drei Vertreter aus der Schweiz (Bund und je einen Vertreter der Kantone Neuenburg und Jura) und aus Frankreich angehören.
 


Hochrhein

Abkommen für die Fischerei im Hochrhein: Die gemeinsame fischereiliche Bewirtschaftung gründet auf einem alten Abkommen (Jahr 1887) und sieht die Bildung einer internationalen Fischereikommission vor, in der die Schweiz mit je einer Person von Bund und den Kantonen Zürich, Basel-Stadt, Basel-Land, Aargau, Schaffhausen und Thurgau vertreten ist. Die Kommission berät die Bevollmächtigten der Schweiz und des Landes Baden-Württemberg in fischereilichen Fragen.

Um einem weiteren Rückgang des Fischbestands im Hochrhein entgegenzuwirken, wurden die notwendigen Massnahmen formuliert und im «Strategieplan 2025 – Fischereimanagement Hochrhein» festgehalten und beschlossen. Dabei wird nicht nur die fischereiliche Bewirtschaftung sondern das Gewässerökosystem Hochrhein integral als Ganzes betrachtet.

 

Für die Fischerei in den Stauhaltungen Rheinau besteht ein separater Bewirtschaftungsausschuss mit je einer Person aus den Kantonen Zürich und Schaffhausen; dieser berät allfällige Fischereifragen in diesem Stauraum aber ebenfalls innerhalb der Fischereikommission für den ganzen Hochrhein.

Aktuelle Informationen zu Fang und Besatz finden Sie in der eidgenössischen Fischereistatistik.

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Letzte Änderung 16.11.2020

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