Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA): Schritt zur Ressourcenschonung

Am 1. Januar 2016 ist die neue Abfallverordnung in Kraft getreten. Die Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) war notwendig, um den Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte gerecht zu werden und die neuen Herausforderungen in der Schweizer Abfallwirtschaft zu meistern. Die VVEA räumt der Vermeidung, Verminderung und gezielten Verwertung von Abfällen einen höheren Stellenwert ein.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Die VVEA enthält neu Vorschriften für die Verwertung von biogenen Abfällen, wie beispielsweise von Lebensmitteln oder Holzabfällen.
  • Die Vorgaben für Deponien wurden dem Stand der Technik angepasst. Dabei wurde klarer geregelt, wie die Nachsorge nach Abschluss des Deponiebetriebs sichergestellt werden muss.
  • Die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm, Tier- und Knochenmehl wird zur Pflicht. Es gilt eine Übergangsfrist von zehn Jahren.
  • Neu präzisiert die Verordnung, wie Abfälle in Zementwerken verwertet werden dürfen.
  • Berichterstattung, Informationspflicht und Ausbildung werden neu geregelt.

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Letzte Änderung 18.05.2018

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