Chemikalien und Luftreinhaltung: UVEK startet Vernehmlassung zu Verordnungsrevisionen

Bern, 22.12.2021 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat am 22. Dezember 2021 die Vernehmlassung zu zwei Verordnungen aus dem Umweltbereich eröffnet. Die revidierte Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung präzisiert die Anforderungen an die Fachbewilligungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Bei der Luftreinhalteverordnung geht es um die Anpassung der Grenzwerte für Span- und Faserplattenanlagen.

Die Revision der Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV) regelt die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Bedingungen für Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft, im Garten- und Waldbau und an speziellen Orten wie Sportplätzen sollen präzisiert werden. Neu soll es eine obligatorische Prüfung brauchen, um den Fachausweis zu erhalten. Dieser soll zudem auf acht Jahre befristet werden. Eine Verlängerung der Fachbewilligung ist an eine Weiterbildung gebunden. Weiter soll es ein Verzeichnis der total rund 60'000 Fachbewilligungen geben.

Pflanzenschutzmittel für den professionellen Einsatz können neu nur noch Personen mit Fachbewilligung (Ausweis) erwerben. So soll der professionelle Umgang mit Chemikalien gestärkt werden. Die Massnahme trägt dazu bei, die Ziele des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel des Bundes zu erfüllen. Dieser will die Risiken von Pflanzenschutzmitteln bei der Anwendung halbieren.

Bessere Luft bei der Produktion von Holzfaserplatten

Die Revision der Luftreinhalteverordnung (LRV) sieht vor, die Grenzwerte für organische Stoffe, Stickoxide, Staub und Formaldehyd bei Spanplattenanlagen zu senken. Neu sollen zudem anlagenspezifische Grenzwerte für die Holzfaserplattenproduktion eingeführt werden. Damit werden die Bestimmungen der LRV für solche Anlagen an den Stand der Technik angepasst.

Die LRV verbietet das Verbrennen von Altholz. Um die Späne und Fasern zu trocken, soll aber neu erlaubt sein, Altholz zur Wärmeerzeugung zu verwenden. Zusammen mit der LRV soll deshalb auch die Abfallverordnung (VVEA) angepasst werden. Der Einsatz von Altholz ist aus Sicht der Ressourcenschonung sinnvoll und europaweit branchenüblich.

Das UVEK hat am 22. Dezember 2021 zu den Revisionen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung und der Luftreinhalteverordnung die Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis am 5. April 2022.


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