Die Kataster der belasteten Standorte von Bund und Kantonen sind fertiggestellt und im Internet abrufbar. Total bestehen rund 38‘000 belastete Standorte, wovon ca. 4'000 sanierungsbedürftig («Altlasten») sein dürften. Über 1'800 Altlasten sind bislang saniert worden.
Seit Ende der 90er-Jahre erstellen die Kantone sowie die Bundesstellen BAV, BAZL und VBS mit grossem Einsatz ihre Kataster der belasteten Standorte. Mittlerweile sind alle Kataster der belasteten Standorte fertiggestellt und online im Internet abrufbar:
Standorttypen
Total bestehen rund 38‘000 belastete Standorte, wovon rund 4'000 sanierungsbedürftig («Altlasten») sein dürften. Knapp 40% aller belasteten Standorte entfallen auf Ablagerungsstandorte, knapp 50% auf Betriebsstandorte, rund 10% auf Schiessanlagen und -plätze und rund 1% auf Unfallstandorte.
Gesamtfläche
Die Gesamtfläche aller belasteten Standorte beträgt rund 225 km2, was in etwa der Fläche des Kantons Zug entspricht.
Geografische Verteilung
Der Grossteil aller belasteten Standorte (rund zwei Drittel) liegt erwartungsgemäss im Mittelland, da hier Bevölkerungsanzahl und wirtschaftliche Tätigkeit am grössten sind. Im Schweizer Jura liegen rund 14% der Standorte und die restlichen 23% verteilen sich auf die übrigen Gebiete der Schweiz.
Verteilung auf Grundwasserschutzbereiche
Im Mittelland liegen auch die grossen Wasservorkommen der Schweiz, was einen hohen Druck auf das Schutzgut Grundwasser ergibt: insgesamt liegen rund 60% aller belasteten Standorte im Bereich von nutzbarem Grundwasser, also in einem Gewässerschutzbereich oder sogar in einer Grundwasserschutzzone.
Status der belasteten Standorte gemäss Altlasten-Verordnung
Nach dem Katastereintrag entscheiden die Behörden zunächst, ob durch einen belasteten Standort negative Einwirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Wenn mit schädlichen oder lästigen Einwirkungen gerechnet werden muss, so ist der Standort mittels einer historischen und technischen Untersuchung gemäss Altlasten-Verordnung zu untersuchen. Anschliessend kann entschieden werden, ob der Standort überwacht oder sogar saniert werden muss oder ob keine weiteren altlastenrechtlichen Massnahmen notwendig sind.
Aufgrund der Beurteilung der Vollzugsbehörden zeigt sich, dass mehr als die Hälfte (53%) aller belasteten Standorte nicht untersucht werden muss, da keine Umweltbeeinträchtigungen zu erwarten sind. Bei weiteren 29% aller Standorte hat sich nach bereits erfolgten Untersuchungen gezeigt, dass weder ein Überwachungs- noch ein Sanierungsbedarf bestehen. Somit sind bei über drei Vierteln aller belasteten Standorte aus altlastenrechtlicher Sicht keine weiteren Vorkehrungen notwendig.
Bei rund 4‘200 Standorten sind die Untersuchungen über ihre Umweltauswirkungen noch am Laufen oder werden in den nächsten Jahren in Angriff genommen. Momentan werden rund 2% aller Standorte aufgrund der bereits vorhandenen Untersuchungsresultate überwacht und 5% müssen saniert werden. Nach Abschluss der Untersuchungen rechnet man mit insgesamt rund 4‘000 sanierungsbedürftigen Standorten ("Altlasten"), wobei über 1'800 saniert wurden. Die Auswertung der durchgeführten Sanierungen zeigt, dass ein Grossteil aller Altlasten mittels Aushub und Entsorgung saniert werden. Nur bei rund einem Fünftel aller Sanierungen kommen Sicherungen oder in situ-Verfahren (Pump&Treat, mikrobiologische Verfahren etc.) zum Einsatz.
Altlastenbearbeitung in der Schweiz schreitet voran
Insgesamt zeigen die Auswertungen ein erfreuliches Bild. So existieren in der Schweiz insgesamt weniger belastete Standorte als die ursprüngliche Schätzung vermuten liess und die Vollzugsbehörden für die Altlastenbearbeitung sind in ihrer Arbeit - auch im Vergleich zum nahen Ausland - bereits recht fortgeschritten.
Trotzdem kann das Ziel, bis 2045 die Altlastenbearbeitung beenden zu können, bei gleichbleibendem Tempo voraussichtlich nicht erreicht werden.
Deshalb sind weitere grosse Anstrengungen in der Altlastenbearbeitung notwendig, um die vorgesehenen Ziele erreichen und die anstehenden herausfordernden und teilweise sehr kostenintensiven Projekte erfolgreich meistern zu können.
Die Beiträge aus dem VASA-Fonds - welche unter bestimmten Voraussetzungen an die Altlastenbearbeitung geleistet werden - helfen dabei, die finanziellen Lasten für das Gemeinwesen zu mildern und schaffen Anreize die notwendigen Schritte zügig anzugehen.
Letzte Änderung 27.04.2023