Seit 2005 wandern in regelmässigen Abständen Braunbären aus dem nahegelegenen italienischen Nationalpark Adamello Brenta (Trentino) in die Schweiz ein. Damit ein Zusammenleben mit diesem Grossraubtier in der Schweiz möglich ist, hat das BAFU ein Konzept für das Management des Bären erstellt.
In der Schweiz gibt es im Gegensatz zu Italien und Österreich kein Bärenansiedlungsprojekt. Der Bär wandert stattdessen auf natürliche Art und Weise in die Schweiz ein.
Ein erster Bär wurde im Juli 2005 im Nationalpark im Kanton Graubünden gesichtet, 100 Jahre nach der Ausrottung des Grossraubtiers in der Schweiz.
Im Winter 2007/08 kam es zur ersten Überwinterung zweier Bären in der Schweiz. Seit 2010 kommen jedes Jahr ein bis zwei männliche Bären auf ihrer Durchreise in die Schweiz. Bisher hat sich jedoch keiner von ihnen dauerhaft hier niedergelassen. 2008 und 2013 musste jeweils ein Bär wegen seines Risikoverhaltens abgeschossen werden. Beide Individuen hatten ihre natürliche Scheu verloren und reagierten nicht auf Vergrämungsmassnahmen.
Konzept Bär
Basierend auf den Erfahrungen im Kanton Graubünden hat das BAFU das Konzept Bär – Managementplan für den Braunbären in der Schweiz erarbeitet. Die Vollzugshilfe basiert auf folgenden Grundsätzen und Zielen:
- Die Sicherheit des Menschen hat in jedem Fall Vorrang gegenüber dem Schutz der Bären.
- Der Bär ist eine einheimische und streng geschützte Art.
- Ein Zusammenleben von Menschen und Bären ist unter bestimmten Voraussetzungen auch in der Schweiz möglich.
Gemäss Art. 10bis der Jagdverordnung (JSV) regelt das Bärenkonzept seinen Schutz und die Überwachung sowie Verhütung von Schäden und die damit verbundenen Entschädigungen. Er formuliert auch die strengen Bedingungen für einen möglichen Abschuss eines Bären.
Herdenschutz
Der Bund organisiert und fördert mit einem nationalen Programm Herdenschutzmassnahmen. Diese dienen dem Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren vor Grossraubtieren. Die Formulare für die Beratung zum Herdenschutz und für die Erfassung von Nutztierrissen befinden sich auf der Seite zum Herdenschutz.
Bär und Mensch: Verhaltensregeln
Der Bär ist von Natur aus ein scheues Tier, das dem Menschen misstraut. Wenn der Bär den Menschen rechtzeitig erblickt, geht er ihm aus dem Weg. Doch der Bär ist ein Wildtier, das in der Gegenwart der Menschen unberechenbar reagieren kann. Deshalb gelten folgende Verhaltensregeln:
- stehen bleiben, durch lautes Reden auf sich aufmerksam machen,
- nicht näher gehen, nicht fortrennen, sondern sich langsam entfernen,
- den Bären auf keinen Fall füttern,
- den Bären nicht provozieren.
Anhang 4 des Konzeptes Bär Schweiz hält das richtige Verhalten bei der Begegnung mit einem Bären fest.
Internationale Zusammenarbeit
Der Bär bewegt sich über Landesgrenzen hinweg. Wie beim Luchs oder Wolf sind Bären, die in die Schweiz einwandern, immer Teil einer alpenweiten Bärenpopulation. Eine Zusammenarbeit der Alpenländer ist deshalb wichtig.
Zu diesem Zweck treffen sich die betroffenen Alpenländer (Schweiz, Deutschland, Italien, Frankreich, Liechtenstein, Österreich und Slowenien) in regelmässigen Abständen.
Weiterführende Informationen
Dokumente
Umgang mit dem Bären in der Schweiz (PDF, 875 kB, 27.01.2021)Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 12.4196 Rusconi vom 13. Dezember 2012
Bärenprävention - Praxishilfe für das Management anthropogener Nahrungsquellen für Bären (PDF, 2 MB, 01.08.2011)Im Auftrag des BAFU
Bärenprävention – Zum Umgang mit anthropogenen Nahrungsquellen in Bärengebieten (PDF, 758 kB, 04.10.2011)Kurzbericht im Auftrag des BAFU
Recht
Council of Europe: Bern Convention on the Conservation of European Wildlife and Natural Habitats
Letzte Änderung 27.06.2022