Auen

Zum Schutz und zur Aufwertung der verbliebenen Auen hat der Bund die Auenverordnung samt Inventar der Auen von nationaler Bedeutung in Kraft gesetzt. Das BAFU unterstützt die Kantone bei der Umsetzung der Auenverordnung.

Auen – wie die Senseauen in Bern und Freiburg – sind vielfältig und attraktiv für Mensch und Biodiversität.
© M. Roggo

Auen sind naturnahe Uferbereiche von Fliessgewässern und Seen, die vom Wasser geprägt werden. Die Wirkung des Wassers – zum Beispiel die Flussdynamik mit Erosion, Sedimentation und Überflutung, aber auch der Einfluss des Grundwassers– führt zu einer hohen Vielfalt von Lebensräumen auf kleiner Fläche. Entsprechend sind Auen sehr reich an Arten – und ihr Schutz ist für die Biodiversität von grosser Bedeutung: 

  • 10 % der einheimischen Tierarten sind auf Auen angewiesen; 
  • 84 % aller einheimischen Tierarten können in diesem Ökosystem vorkommen.

Seit 1850 sind rund 90 % der Auenflächen verschwunden. Grund dafür sind Flussverbauungen und eine intensive Landnutzung. Die Fliessgewässer-Auen der tieferen Lagen haben am meisten Verluste erlitten.

Die inventarisierten Auengebiete sind ein wichtiger Bestandteil der ökologischen Infrastruktur.



Auenschutz

Um die Auen in der Schweiz zu erhalten und aufzuwerten, hat der Bund 1992 die Auenverordnung und das Bundesinventar der Auen von nationaler Bedeutung in Kraft gesetzt und 2017 letztmals revidiert. Das Inventar enthält gegenwärtig 326 Objekte.

Im Aueninventar werden fünf Auentypen unterschieden: Gletschervorfelder, alpine Schwemmebenen, Fliessgewässer-Auen, Deltas und Seeufer. 

Es ist die Aufgabe der Kantone, dafür zu sorgen, dass Pläne und Vorschriften für die Nutzung des Gebietes der Verordnung entsprechen. Der Bund unterstützt sie mit Vollzugshilfen:

Revitalisierung

Viele Auen lassen sich langfristig nur dadurch erhalten, indem sie revitalisiert werden. Unter Revitalisierung versteht man die Wiederherstellung der dynamischen Prozesse des Wasser- und Sedimenthaushaltes (Erosion, Sedimentation, Überflutung).

Bilanz Auenschutz

Seit 1992 wurde zwar einiges erreicht, doch ist der Handlungsbedarf für Schutz und Aufwertung der Auen weiterhin sehr gross, wie der folgende Bericht aufzeigt:

Aufwertungsbedarf 

Das BAFU hat die Auen-Objekte bezüglich ihres Bedarfs an Sanierung und Revitalisierung einstufen lassen. Die Studie dient den zuständigen kantonalen Fachstellen für Auenschutz, Wasserbau und Renaturierungen als Arbeitsinstrument.

 

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Letzte Änderung 15.06.2022

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