Präventive Regulation von Wolfsrudeln: BAFU stimmt den meisten Gesuchen der Kantone zu

Bern, 28.11.2023 - Ab dem 1. Dezember 2023 können die Kantone unter klar definierten Bedingungen Wolfsrudel präventiv regulieren und damit zukünftige Schäden mindern. Fünf Kantone haben die präventive Regulation von Wolfsrudeln auf ihrem Gebiet beantragt. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat die Gesuche geprüft und stimmt den meisten zu.

Der Bundesrat hat am 1. November 2023 den ersten Teil des Jagdgesetzes befristet in Kraft gesetzt und gleichzeitig die Jagdverordnung entsprechend angepasst. Dies ermöglicht den Kantonen, bereits diesen Dezember und Januar präventive Rudel-Regulierungen vorzunehmen.

Die Kantone Graubünden, Wallis, Waadt, St. Gallen und Tessin haben beim Bundesamt für Umwelt BAFU ihre Gesuche zur Regulierung der Wolfsrudel auf ihrem Gebiet eingereicht. Das BAFU hat mit allen Kantonen Gespräche geführt, um die Rudelregulationen zu koordinieren.

Zurzeit sind in der Schweiz über 30 Wolfsrudel nachgewiesen. Gemäss ihren Anträgen wollen die Kantone 13 Rudel ganz entfernen; bei sechs weiteren Rudeln wollen sie bis zwei Drittel der Welpen entfernen.

Das BAFU hat die Gesuche geprüft und stimmt den Anträgen zur Entfernung von 12 ganzen Rudeln zu. Dem Antrag des Kantons Tessin zur Entfernung des ganzen Rudels im Valle Onsernone kann das BAFU nicht zustimmen, weil es in den letzten zwölf Monaten nicht zu Rissen in geschützten Situationen gekommen ist. Das BAFU erlaubt jedoch eine präventive Regulierung des Rudels: Der Kanton Tessin kann zwei Drittel der Jungwölfe abschiessen. Bei fünf weiteren Rudeln (Val Colla, Carvina, Jatzhorn, Rügiul und Mont Tendre) können dies die Kantone Tessin, Graubünden und Waadt ebenfalls tun, so wie sie es beantragt haben.

Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Wölfe gemäss Zustimmung des BAFU entfernt werden können, dass aber dennoch aufgrund der Regulierung durch die Kantone das Wachstum des Wolfsbestands in der Schweiz, wie vom Bundesrat beabsichtigt, stark gebremst wird. Gemäss dem Eidgenössischen Jagdgesetz können die Kantone jedes Jahr jeweils von September bis Januar präventiv in den Wolfsbestand eingreifen. Sie werden also nächstes Jahr beim BAFU wiederum Regulationsgesuche einreichen können.  

Nach der Zustimmung des BAFU zu den kantonalen Gesuchen können die Kantone nun ihre Verfügungen für die Abschüsse erlassen. Diese sind bis zum 31. Januar 2024 zu befristen. Nur Wildhüterinnen und Wildhüter oder speziell ausgebildete Jägerinnen und Jäger dürfen die Wölfe erlegen.


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