06.09.2024 – Invasive gebietsfremde Arten können ökologische, ökonomische und gesundheitliche Schäden verursachen. Die Freisetzungsverordnung (FrSV) wurde angepasst, damit keine zusätzlichen invasiven gebietsfremden Pflanzen in die Umwelt gelangen und sich dort weiter ausbreiten. Dies entspricht den Zielen der Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten.