Biotechnologie: Das Wichtigste in Kürze

In der Schweiz wird rege an und mit krankheitserregenden, gentechnisch veränderten oder gebietsfremden Organismen geforscht. Dank angemessener Sicherheitsmassnahmen sind gravierende Vorfälle bisher ausgeblieben. Neue Herausforderungen stellen sich mit dem vermehrten Einsatz von Organismen in Produkten wie Reinigungs- oder Pflanzenschutzmitteln. Auch die Beurteilung neuer gentechnischer Verfahren in der Pflanzenzucht wirft Fragen auf.


1. Forschung, Landwirtschaftliche Produktion im Ausland (Ursachen) 

Der technologische Fortschritt führt zu einer vermehrten Verwendung gentechnisch veränderter Organismen (GVO), pathogener (krankheitserregender) Organismen (PO) und gebietsfremder Organismen. So werden zum Beispiel in Pharmazeutik und im medizinischen Bereich bei der Forschung und der Entwicklung neuer Medikamente heute GVO und PO regelmässig verwendet.

Pflanzen, die aufgrund von gentechnischen Veränderungen tolerant gegenüber Pflanzenschutzmitteln oder giftig für bestimmte Schadinsekten sind, spielen weltweit eine immer wichtigere Rolle bei der Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln.


2. Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), pathogenen Organismen (PO) und gebietsfremden Organismen (Belastungen)

Derzeit wird in der Schweiz im Bereich der Biotechnologie in sogenannten «geschlossenen Systemen» viel geforscht. Die GVO, PO oder invasiven gebietsfremden Organismen sollten dabei nicht in Kontakt mit Bevölkerung und Umwelt kommen und in Laboratorien, Produktionsanlagen und Gewächshäusern bleiben.

  • Ende 2020 wurden in der Schweiz 2‘775 Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten Organismen und Krankheitserregern durchgeführt.
  • 2020 haben während der Corona-Pandemie haben neu gemeldete Tätigkeiten mit Pathogenen in geschlossenen Systemen wie Forschungs- und Diagnostiklabors um die Hälfte zugenommen

Für Forschungszwecke mit GVO im Freien hat das Parlament 2013 entschieden, den Aufbau eines umzäunten und bewachten Versuchsfelds (Protected Site) finanziell zu unterstützen. Bis 2020 wurden auf dieser Protected Site acht Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen zu Forschungszwecken durchgeführt.

Der Trend weg von chemischen Produkten führt dazu, dass vermehrt Produkte wie Biozide, Dünger, Pflanzenschutz- oder Reinigungsmittel zum Einsatz kommen, die lebendige Organismen wie beispielsweise Bakterien oder nützliche Insekten enthalten. Sie dienen etwa dazu, mit Schwermetallen belastete Böden zu sanieren, die Larven von Tigermücken zu kontrollieren oder Landwirtschaftsschädlinge zu bekämpfen. Die Suche nach Alternativen zu chemischen Produkten wird die Forschung und Entwicklung von Innovationen vorantreiben, und es ist zu erwarten, dass weitere organismenhaltige Produkte vermehrt auf den Schweizer Markt gelangen werden.


3. Vereinzeltes Vorkommen von GVO in der Umwelt (Zustand)

Durch die weltweite Zunahme der Anbauflächen für gentechnisch veränderte Organismen steigt die Wahrscheinlichkeit einer unbeabsichtigten Verbreitung von GVO in der Umwelt. Die Trennung von GVO und gentechnikfreien Produkten wird erschwert.

In der Schweiz ist der Anbau gentechnisch veränderter (GV) Pflanzen zu gartenbaulichen sowie wald- oder landwirtschaftlichen Zwecken aufgrund eines Moratoriums seit 2005 und bis mindestens 2025 untersagt. Zurzeit verzichten Importeure auf die Einfuhr von bewilligten GV-Lebens- und Futtermitteln. Die Schweiz führt jedoch konventionelle Landwirtschaftsprodukte aus Ländern ein, in denen GVO angebaut werden. Über unbeabsichtigte Verunreinigungen importierter Produkte können Samen von GV-Pflanzen in der Schweiz in die Umwelt gelangen.

Seit 2017 sind sämtliche Pflanzenproben aus dem Monitoring von Raps entlang Bahnlinien GV-negativ.


4.  Gefährdung der Umwelt (Auswirkungen)  

Eine unkontrollierte Verbreitung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), pathogenen (krankheitserregenden) Organismen (PO) und gebietsfremder Organismen in der Umwelt ist unerwünscht, weil damit die Gesundheit und die Umwelt, die Biodiversität und im Falle von GVO die gentechnikfreie Produktion gefährdet werden kann.

Viele Mikroorganismen und Parasiten haben die Fähigkeit, bei Menschen, Tieren und Pflanzen Krankheiten auszulösen. Einige Organismen können zu bleibenden Schäden oder gar zum Tod führen. Dazu gehören beispielsweise Ebolaviren, Milzbrandbakterien oder die Viren der Maul- und Klauenseuche. Andere Organismen können beim Menschen auch allergische Reaktionen auslösen.

Im Umweltbereich gilt es unter anderem die Zunahme von Resistenzen, die Abnahme der Bodenfruchtbarkeit und die Beeinträchtigung der Biodiversität zu verhindern.

Mangels Langzeiterfahrungen und entsprechender Forschungsgrundlagen ist es nicht möglich einzuschätzen, wie sich die zunehmende Verbreitung der Bio-und Gentechnologie langfristig auf die Umwelt, die menschliche Gesundheit, die biologische Vielfalt und das Zusammenleben der Arten auswirken wird. Der Bund gibt regelmässig Forschungsprojekte zu solchen Aspekten in Auftrag.


5. Vorsorge-Prinzip, gesetzliche Grundlagen (Massnahmen) 

Im Bereich der Biotechnologie ist das Vorsorge-Prinzip besonders wichtig, da man zurzeit noch nicht ausreichende Informationen zu den langfristigen und indirekten Umweltauswirkungen von Organismen hat.

Der Umgang mit Organismen ist in der Schweiz gesetzlich geregelt. Die Vorschriften

  • schreiben eine allgemeine Sorgfaltspflicht vor
  • regeln den Umgang in geschlossenen Systemen
  • verlangen Sicherheitsmassnahmen, Risikobewertungen und Melde-, Bewilligungs- und Informationspflicht.

Dank einer stetigen Sensibilisierung hat sich seit der Jahrhundertwende eine Kultur der Biosicherheit entwickelt. Die rechtlichen Grundlagen und Instrumente zur Gewährleistung der Biosicherheit sind effektiv und ausreichend. In der Umsetzung gewährleistet die gute Zusammenarbeit mit den Kantonen für die Arbeit in geschlossenen Systemen ein hohes Sicherheitsniveau.

Die Entwicklungen in der Biotechnologie gehen jedoch rasant voran, wie z.B. im Fall der neuen Pflanzenzüchtungsmethoden. Darunter versteht man neu entwickelte molekularbiologische Methoden, die eine gezielte Veränderung des Erbguts von Pflanzen erlauben, ohne auf klassische gentechnische Methoden zurückzugreifen. Der rechtliche Status dieser neuen Verfahren ist Gegenstand von Diskussionen auf nationaler wie internationaler Ebene.

Wegen möglicher Kontaminationen von Importgütern überwacht der Bund das Vorkommen von unbeabsichtigt in der Umwelt auftretenden GVOs mit einem Monitoring. Dieses führt er in Zusammenarbeit mit den Kantonen durch. Es wird konstant weiterentwickelt und an die weltweite Lage bezüglich dem Anbau von GVOs angepasst.

Auf internationaler Ebene ist die Verwendung von GVO durch das Cartagena-Protokoll rechtlich geregelt. Die Cartagena-Verordnung (CartV) setzt das Protokoll in Schweizer Recht um und legt fest, welche Angaben vorhanden sein müssen, damit die erforderlichen Sicherheitsprüfungen für die Einfuhr von GVOs durchgeführt werden können.

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Letzte Änderung 19.12.2022

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