Neue Regelungen für den Umgang mit gefährlichen Organismen

Bern, 18.10.2018 - Möglichkeiten für Ausnahmen und neue Regelungen für Organismen, die missbräuchlich verwendet werden können: Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) will die so genannte Einschliessungsverordnung neuen Anforderungen anpassen und schickt am 18. Oktober 2018 eine Teilrevision in die Vernehmlassung. Sie dauert bis am 1. Februar 2019.

Wer mit Organismen wie Bakterien, Viren, Pilzen oder gebietsfremden Organismen umgeht, die für Umwelt, Menschen und Tiere gefährlich oder beeinträchtigend sein können, muss dies in geschlossenen Systemen tun - zum Beispiel in Labors oder Gewächshäusern. Dies regelt die «Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen» (Einschliessungsverordnung, ESV). Sie wurde 2012 totalrevidiert, soll nun aber angesichts der Risiken der rasanten Entwicklung in der Biotechnologie und dem Auftreten neuer Epidemien (zum Beispiel Ebola) angepasst werden. Das UVEK hat die Teilrevision der ESV am 18. Oktober 2018 in die Vernehmlassung geschickt, sie dauert bis am 1. Februar 2019.

Neue Regelungen für Biosecurity

Die ESV enthält neue Bestimmungen zur Biosecurity (siehe Kasten), damit Organismen mit Schädigungspotenzial nicht missbraucht werden können. Personen, die Zugang zu solchen Organismen haben, müssen vertrauenswürdig sein. Zudem sollen die Verantwortlichen wie beispielsweise Laborleitende künftig verpflichtet werden, die Risiken ihrer Tätigkeit in Bezug auf einen möglichen Missbrauch zu prüfen, zu bewerten und entsprechende Massnahmen zu treffen. Zudem sollen Betriebe, die mit solchen Organismen arbeiten, ihr Sicherheitskonzept anpassen.

Erleichterungen und Ausnahmen

Um möglichen Epidemien besser vorbeugen zu können, wird eine gewisse Flexibilität in der Diagnostik eingeführt, ohne dass die Biosicherheit (siehe Kasten) darunter leidet. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass in bestimmten Notsituationen (beispielsweise bei Verdacht auf Anthrax) Nachweise ausserhalb von Labors durchgeführt werden können.

Weitere Vereinfachungen sind dort vorgesehen, wo die Risiken gering sind und der administrative Aufwand für Behörden und Betriebe reduziert werden kann. Zudem sollen die Vorschriften für den Umgang mit gebietsfremden Organismen konkretisiert werden, ohne sie jedoch zu verschärfen.

Kasten: Was bedeuten Biosecurity und Biosicherheit?
Die Biosecurity (Biosicherung) umfasst den Schutz vor, die Kontrolle von und die Rechenschaft über Organismen, damit deren Verlust, Diebstahl, Abzweigung, unberechtigte Verwendung oder vorsätzliche, unberechtigte Freisetzung verhindert werden kann.Unter Biosicherheit fallen Massnahmen, Techniken und Verfahren, welche einen unbeabsichtigten Kontakt mit Organismen oder deren versehentliche Freisetzung verhindern können.


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