Endokrine Disruptoren

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Manche chemische Stoffe besitzen ungewollt endokrinschädigende Eigenschaften. Sie können das Hormonsystem von Lebewesen stören und damit die Fortpflanzung, das Wachstum, die Entwicklung und das Verhalten beeinträchtigen.

Chemikalien sind ein wesentlicher Bestandteil unseres täglichen Lebens. Einige dieser chemischen Stoffe können unbeabsichtigt schädliche Auswirkungen auf das Hormonsystem (endokrine System) haben. Das Hormonsystem steuert bei Menschen und anderen Lebewesen wichtige biochemische und physiologische Prozesse.

Hormone sind chemische Botenstoffe, die für die Entwicklung, das Wachstum, die Fortpflanzung, den Stoffwechsel, die Abwehr von Infektionen und das Verhalten von wesentlicher Bedeutung sind und in sehr kleinen Mengen wirken. Hormone werden in spezialisierten Drüsen, den sogenannten endokrinen Drüsen produziert. Ihre Ausschüttung unterliegt einem komplexen Regelmechanismus.

Stoffe, die in das Hormonsystem eingreifen und sich schädlich auf die Gesundheit von Mensch und Tier auswirken, werden als endokrine Disruptoren bezeichnet. Endokrine Disruptoren können in Industriechemikalien, Bioziden, Pflanzenschutzmitteln, Arzneimitteln und Kosmetika vorkommen, aber auch natürlichen Ursprungs sein (z.Bsp. Phytohormone in Soja). Auch Umwandlungsprodukte von chemischen Stoffen können eine endokrine Wirkung haben.

Gelangen endokrine Disruptoren in die Umwelt, können sie bei Wildtieren zu irreversiblen Entwicklungsstörungen führen und beispielsweise Geschlechterverhältnisse, Fortpflanzungsverhalten und Fruchtbarkeit beeinflussen. Dies kann zu Populationseinbrüchen führen. Einige endokrine Disruptoren können bereits in sehr geringen Konzentrationen wirken, die beispielsweise in Gewässern kaum nachweisbar sind.

Beim Bund befassen sich verschiedene Stellen im Rahmen ihrer Rechtsetzungs- und Vollzugsaufgaben mit endokrinen Disruptoren. Um den fachlichen Austausch und die Koordination zwischen diesen Bundesstellen zu erleichtern, wurde eine interdepartementale Koordinationsgruppe eingesetzt, in der das Bundesamt für Gesundheit BAG, das Bundesamt für Umwelt BAFU, das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, das Bundesamt für Landwirtschaft BLW, das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO und die Swissmedic vertreten sind.

Weiterführende Informationen zu endokrinen Disruptoren sind im Faktenblatt der interdepartementalen Koordinationsgruppe zu finden.


Regulierung

Verschiedene Erlasse des Schweizer Chemikalienrechts enthalten spezifische Vorschriften für Stoffe, die anerkanntermassen das endokrine System schädigen. Sie sind mit denjenigen des europäischen Rechts harmonisiert. So können in der EU aufgrund der Vorschriften des Anhangs XIV REACH-Verordnung die Vermarktung und das Verwenden endokriner Disruptoren unter Vorbehalt einer zu beantragenden und mit Befristung gewährten Zulassung verboten werden, wenn sie zuvor in einem EU-weiten Verfahren als «besonders besorgniserregende Stoffe» (SVHC) identifiziert und in eine Kandidatenliste aufgenommen wurden. In der Schweiz finden diese SVHC-Stoffe Aufnahme in Anhang 3 der Chemikalienverordnung (ChemV). Stoffe dieses Anhangs sind ihrerseits Kandidaten für die Aufnahme in die Liste der kurz- und mittelfristig in allen Verwendungen zu ersetzenden Stoffe des Anhangs 1.17 Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), soweit sie in der EU der Zulassungspflicht nach Anhang XIV der REACH-Verordnung unterliegen. Von den Vorschriften des Anhangs 1.17 ChemRRV ausgenommen sind Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte. Für diese Produkte regeln die Vorschriften der Biozidprodukteverordnung (VBP) und der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) die Voraussetzungen für eine Zulassung. Zudem gelten wie in der EU auch in der Schweiz für Arznei-, Lebens- und Futtermittel die Vorschriften des entsprechenden Sektorrechts.


Gesetzliche Grundlagen

Weiterführende Informationen

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Letzte Änderung 10.05.2022

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