Umgang mit Reflexionen: «Lichtverschmutzung gibt es auch am Tag»

Aus dem Licht der Sonne lässt sich saubere Energie gewinnen. Sonnenlicht kann aber auch stark blenden – gerade als Reflexion von Solaranlagen. Ein Konflikt, den das BAFU mit aktualisierten Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen zu lösen hilft.

Text: Vera Bueller

© Bruno Germany/Pixabay

Wie hell strahlt die Sonne eigentlich auf die Erde? Das hängt vom Wetter sowie von der Tages- und Jahreszeit ab. Aus dem Alltag wissen wir, dass an einem sonnigen Tag kein direkter Blick in die Sonne möglich ist. Doch auch Sonnenlicht, das an spiegelnden Flächen reflektiert wird, kann eine störende Blendung verur­sachen. Denn selbst dann, wenn die Helligkeit des Spiegelbilds um den Faktor 10 000 bis 160 000 Mal kleiner ist als die Helligkeit der Sonne, kann es zu einer Absolutblendung kommen. Sonnenlicht, das an künstlichen Elementen wie Glasfassaden, Metallverkleidungen, Photovoltaik­anlagen oder Gewächshäusern reflektiert wird, fällt in den Geltungsbereich des Umweltschutzgesetzes (USG): Die Lichtemissionen müssen erstens dem Grundsatz der vorsorglichen Emissionsbegrenzung genügen und dürfen zweitens nicht zu schädlichen oder lästigen Blendungen führen.

Konflikte vermeiden

Diese Vorgaben des USG haben in jüngster Zeit namentlich wegen der Zunahme von reflektierenden Solaranlagen zu Diskussionen geführt. Denn manche sehen in der Auflage, auch bei Solaranlagen vorsorglich auf Lichtreflexionen zu achten, einen Interessenkonflikt zwischen dem Umweltschutz und der Gewinnung erneuerbarer Energie. Nicht so Paul Steffen, Stv. Direktor BAFU: «Für das BAFU ist wichtig, dass die Förderung von erneuerbaren Energien noch stärker an Bedeutung gewinnt als bisher.» Deshalb müssten zum Beispiel neue Photovoltaikanlagen von Anfang an richtig geplant und platziert werden. «Dies kann verhindern, dass solche Anlagen später zu störenden Blendungen in der Nachbarschaft führen.» Gleicher Meinung ist Wieland Hintz vom Bundesamt für Energie. Um Konflikte und zukünftige Beschwerden zu vermeiden, empfiehlt er, «den Installateur einer Anlage konkret auf das Problem anzusprechen und zu fragen, ob eine Blendung möglich ist».

Damit solche Abklärungen mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmen, empfiehlt das BAFU in der kürzlich aktualisierten Vollzugshilfe Unternehmen und Behörden ein stufenweises Vorgehen: In einem ersten Schritt wird eine Grobbeurteilung aufgrund der Art, Lage, Grösse und Ausrichtung der reflektierenden Fläche vorgenommen. Kann man damit eine Blendung nicht ausschliessen, braucht es eine erweiterte Beurteilung mit einfachen Berechnungen, die die Immissionsorte miteinbeziehen – sind die Reflexionen beispielsweise auf den Balkonen oder in den Wohnräumen gegenüber wahrnehmbar? Sind die Einwirkungen der geplanten Anlage auch dann noch unklar, soll eine umfassende Beurteilung der Intensität des reflektierenden Sonnenlichts und der jeweiligen Immissionsdauer vorgenommen werden. Übergeordnetes Ziel ist es in jedem Fall, einen vernünftigen Ausgleich zwischen dem gewünschten Ausbau der Solarenergie und dem Schutz vor störenden Lichtimmissionen zu finden. 

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Letzte Änderung 28.09.2022

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