Elektrosmog: Das Wichtigste in Kürze

Die Bedeutung der Mobilfunknetze für die Gesellschaft nimmt laufend zu, immer grössere Datenmengen werden drahtlos ausgetauscht. Seit 2021 wird die Belastung der Bevölkerung durch Elektrosmog mit einem nationalen Monitoring erfasst. Die Förderung der Forschung hilft, Wissenslücken über die gesundheitlichen Auswirkungen zu verringern. Mit Grenzwerten, die sich am Vorsorgeprinzip orientieren, trägt der Bund der Belastung durch Elektrosmog Rechnung.


1. Wachsender Mobilfunksektor, Digitalisierung und Stromverbrauch (Ursachen) 

Das Wort «Elektrosmog» hat sich im deutschen Sprachraum als Sammelbezeichnung für alle technisch erzeugten elektrischen und magnetischen Felder durchgesetzt.

Überall, wo Elektrizität erzeugt, transportiert und genutzt wird, entstehen niederfrequente elektrische und magnetische Felder.

Mobil- und Rundfunksender sowie weitere Funkanwendungen erzeugen ebenfalls Strahlung, und zwar im hochfrequenten Spektrum. In beiden Fällen handelt es sich um nichtionisierende Strahlung (NIS).

Seit ungefähr 2000 hat sich der Energieverbrauch der Schweiz stabilisiert, während das Bruttoinlandprodukt und die Bevölkerung weiter gewachsen sind. Auch der Verbrauch von Strom folgt seit 2005 nicht mehr den Wachstumsraten von BIP und Bevölkerung Seit den 1990er-Jahren ist die Anzahl der Mobilfunkgeräte in der Schweiz auf über 11 Millionen gestiegen.

Die mittels Mobilfunk übertragene Datenmenge hat sich seit 2008 jährlich verdoppelt. Um das rasch ansteigende Datenvolumen zu bewältigen und eine hohe Netzverfügbarkeit zu gewährleisten müssen die Mobilfunknetze stetig ausgebaut werden.


2. Zahlreiche Quellen für Strahlenbelastung (Belastungen)  

Für den Betrieb der Mobilfunknetze wurden bis Ende 2021 an mehr als 23 000 Standorten Mobilfunkantennen aufgestellt. Mit jeder neuen Generation von Mobilfunkgeräten nimmt deren Strahlung zwar ab, das Datenvolumen verdoppelt sich jedoch jedes Jahr. Neben dem Mobilfunk gehören auch Rundfunk, Richtfunk, Schnurlostelefone oder drahtlose Computernetzwerke (WLAN) zum Hochfrequenzbereich.

Quellen niederfrequenter Strahlung sind Stromleitungen, Fahrleitungen von Eisenbahnen oder strombetriebene Geräte im Haushalt. Die Zunahme des Stromverbrauchs und der intensivere Handel auf den liberalisierten Strommärkten führen zu höheren Stromdurchleitungsraten durch das Verteilnetz. Entlang von bestehenden Leitungen werden die niederfrequenten Magnetfelder deshalb weiter zunehmen.


3. Grenzwerte werden gut eingehalten (Zustand)  

Der erste Bericht zum Monitoring der nicht nichtionisierenden Strahlung in der Schweiz (2022) zeigt, dass die Bevölkerung insgesamt moderat mit Strahlung belastet ist. An Orten, an denen sich Menschen üblicherweise aufhalten, liegen die Feldstärken klar unterhalb des Immissionsgrenzwerts. Der Gesundheitsschutz ist damit gewährleistet. Die höchsten Werte wurden an Tramhaltestellen, in Industriegebieten und Grossstadtzentren gemessen und die tiefsten Werte in Landwirtschaftszonen und im Naturgebiet.

In öffentlich zugänglichen Aussenbereichen tragen Mobilfunkantennen in der Regel am meisten zur Funkstrahlung bei. Im Zug stammt der Hauptanteil von den Mobiltelefonen der Mitreisenden. Dies gilt jedoch nur für Personen, die kein eigenes Mobiltelefon benutzen. Denn die Strahlung während eines Gesprächs mit dem eigenen Mobiltelefon führt im Vergleich zu allen anderen Strahlungsquellen zur höchsten Belastung, wie aus andern Studien bekannt ist.


4. Unbekannte Gesundheitsrisiken (Auswirkungen) 

Die Wirkung nichtionisierender Strahlung auf den Menschen hängt ab von der Intensität und der Frequenz der Strahlung.

Sehr intensive Strahlung niedriger Frequenz kann Nervenimpulse und unwillkürliche Muskelkontraktionen auslösen. Intensive hochfrequente Strahlung kann zu einer Erwärmung von Geweben führen. International geltende Grenzwerte schützen vor Belastungen mit solchen Auswirkungen.

Verschiedene Studien liefern jedoch Hinweise auf biologische Effekte auch bei schwacher Strahlenbelastung unterhalb dieser Grenzwerte. So kann schwache hochfrequente Strahlung Hirnströme verändern sowie die Durchblutung und den Stoffwechsel des Gehirns beeinflussen. Ob diese Wirkungen für die Gesundheit von Bedeutung sind, ist derzeit noch ungewiss.

Aufgrund bisheriger Untersuchungen ist bei Belastung mit schwacher nichtionisierender Strahlung nicht mit kurz- bis mittelfristigen gesundheitlichen Schäden zu rechnen. Über die Auswirkungen einer langfristigen Exposition gibt es jedoch noch keine gesicherten Erkenntnisse. So steht zum Beispiel schwache niederfrequente Strahlung im Verdacht, das Leukämierisiko bei Kindern zu erhöhen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sowohl niederfrequente als auch hochfrequente Strahlung als möglicherweise krebserregend für den Menschen klassiert.

Die vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» hat in einem 2019 veröffentlichten Bericht den Stand des Wissens zu den gesundheitlichen Auswirkungen zusammengefasst und wichtige Forschungslücken – insbesondere hinsichtlich der für das 5G-Netz in Zukunft geplanten, neuen Frequenzen – aufgezeigt.

Zudem sind einige Menschen überzeugt, Störungen der Befindlichkeit oder gesundheitliche Auswirkungen bereits bei sehr schwacher Strahlung zu erleiden. Wie solchen so genannt elektrosensiblen Menschen geholfen werden kann, ist erst ansatzweise bekannt.

Nahe gelegene Mobilfunkantennen oder Hochspannungsleitungen können zudem den Wert von Liegenschaften vermindern, weil ihre Strahlung als Risiko wahrgenommen wird.


5. Schutz vor Elektrosmog (Massnahmen)

Um die Bevölkerung vor Elektrosmog zu schützen, hat der Bundesrat die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) erlassen. Sie setzt Grenzwerte fest für die Strahlung ortsfester Anlagen wie Hochspannungsleitungen, Mobil- oder Rundfunksender.

Die Immissionsgrenzwerte schützen mit ausreichender Sicherheit vor den wissenschaftlich anerkannten Gesundheitsauswirkungen (Wärmewirkung, Nervenreizungen, Muskelzuckungen) und müssen überall eingehalten werden, wo sich Menschen - auch nur kurzfristig - aufhalten.

Gestützt auf das Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes hat der Bundesrat beim Erlass der NIS-Verordnung zusätzlich zu den Immissionsgrenzwerten noch wesentlich strengere Anlagegrenzwerte festgelegt. Bis die Wissenschaft den Zusammenhang zwischen schwacher Strahlung und Gesundheitsfolgen geklärt hat, soll damit vor allem die Langzeitbelastung frühzeitig reduziert werden.

Eine Anfang 2021 veröffentlichte Vollzugshilfe gibt den zuständigen Behörden bei Bund, Kantonen und Gemeinden Empfehlungen zur Beurteilung adaptiver Antennen, die mit der Einführung des 5G Standards zum Einsatz kommen. Teile dieser Vollzugshilfe hat der Bundesrat am 17. Dezember 2021 auf Verordnungsstufe verankert. Der momentane Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung bleibt auf dem bisherigen Niveau.

Der Bund fördert auch die Forschung und hat 2014 eine beratende Expertengruppe NIS eingesetzt.

Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) hat 2020 ebenfalls Stand der Forschung evaluiert und neue Richtlinien zum Schutz vor Elektrosmog veröffentlicht. Diese stützen die geltenden Immissionsgrenzwerte. Die dokumentierten Wissenslücken zu Auswirkungen schwacher Strahlung rechtfertigen aber auch die strengen Anlagegrenzwerte der Schweiz.

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Letzte Änderung 19.12.2022

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