Adapt+: Informationen zur Förderung

Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu den Förderkriterien von Adapt+. Beachten Sie dazu auch die Vollzugsmitteilung des BAFU sowie die Liste mit Massnahmen und konkreten Beispielen, die Ihnen weiterhelfen.


Projektträger

Mögliche Projektträger sind beispielsweise Kantone, Gemeinden, Regionen, Verbände, Unternehmen oder Vereine.


Geforderte Nachweise

In den Gesuchen muss plausibel beschrieben werden, wie die Anpassungsmassnahme dazu beiträgt, die Risiken des Klimawandels zu reduzieren, Schäden aufgrund des Klimawandels zu vermeiden oder die Anpassungsfähigkeit zu verbessern.

Insbesondere soll aufgezeigt werden, anhand welcher Indikatoren nach Abschluss der Massnahme oder des Projekts die Wirkung überprüft werden kann.


Voraussetzungen zur Prüfung

Gesuche werden nur geprüft, wenn sie alle formellen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen. Dazu gehört ein Budget mit Finanzierungsplan und eine detaillierte Aufstellung der anrechenbaren Kosten sowie Angaben zur Eigenfinanzierung und zu allfälligen Mittelzusicherungen Dritter (Kantone, Gemeinde, usw.). Zudem muss klar angegeben werden, welcher Beitrag beim Bund beantragt wird.


Höhe der Finanzhilfen

Der maximale Förderbeitrag beträgt 50 Prozent der anrechenbaren Kosten. Die genaue Höhe der Finanzhilfe wird vom Bund aufgrund des zu erwartenden Nutzens und der Wirkung der Massnahme festgelegt. Detaillierte Informationen zu den Förderbeiträgen sind in der Vollzugsmitteilung im Kapitel 3.2 zu finden.

Wenn für ein Vorhaben auch andere Bundessubventionen beansprucht werden, dann dürfen die Bundesmittel insgesamt 50 Prozent der anrechenbaren Kosten nicht übersteigen. Erhalten Gesuchstellende Finanzhilfen aus mehreren staatlichen Quellen, müssen alle Finanzhilfen deklariert werden und besteht die Pflicht zur Koordination. Gemäss Artikel 12 Absatz 2 SuG werden die Leistungen in der Regel von jener Behörde koordiniert, die die grösste Summe beiträgt. Das BAFU kann in solchen Fällen mit den beteiligten Behörden Kontakt aufnehmen.

Förderung von Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (PDF, 453 kB, 12.05.2025)Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchstellende


Anrechenbare Kosten

Als anrechenbare Kosten gelten die Investitionskosten, die für die wirtschaftliche und zweckmässige Umsetzung der Anpassungsmassnahme angemessen und erforderlich sind. Dazu zählen beispielsweise Kosten für die Planung und für Materialien oder Installationen.

Dabei ist zu beachten, dass nur diejenigen Mehrkosten anrechenbar sind, die sich direkt aus der Anpassungsmassnahme ergeben. Allfällige zusätzliche Aufwendungen, die im gleichen Projekt für Arbeiten anfallen, die nichts mit der Anpassung an den Klimawandel zu tun haben, dürfen nicht angerechnet werden.

Ist beispielsweise bei der Sanierung eines öffentlichen Platzes die Pflanzung von neuen Bäumen als Anpassungsmassnahme vorgesehen, dann sind explizit nur die Planung und Umsetzungskosten für das Teilprojekt «Pflanzung von neuen Bäumen» anrechenbar. Weitere Sanierungsarbeiten, die gleichzeitig durchgeführt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.


Beurteilung und Bewertung

Für die Beurteilung der Gesuche ist das BAFU zuständig. Es zieht dazu bei Bedarf weitere vom Thema des Gesuchs betroffene Bundesstellen bei.

Alle Gesuche, die fristgerecht eingehen, werden anhand von formellen und inhaltlichen Kriterien geprüft. Zudem wird anhand von weiteren Kriterien eine Rangliste erstellt ([Verweis auf Mitteilung]):

  • Formelle Prüfung: Das BAFU prüft, ob die formellen Kriterien (Vollzugsmitteilung Kap. 5.4.1) erfüllt sind. Sofern alle formellen Kriterien erfüllt sind, werden die inhaltlichen Kriterien geprüft.
  • Inhaltliche Prüfung: Gesuche, welche die formellen Kriterien erfüllen, werden vom BAFU anhand von inhaltlichen Kriterien geprüft (Vollzugsmitteilung Kapitel 5.4.2). Sofern die inhaltlichen Kriterien nicht erfüllt sind, wird das Gesuch abgelehnt.
  • Erstellen einer Rangliste: Gesuche, welche alle formellen und inhaltlichen Kriterien erfüllen, werden anhand weiterer Kriterien (Höhe der beantragten Fördergelder im Vergleich zur Wirkung, Relevanz, Dauerhaftigkeit und Robustheit der Massnahme) beurteilt und rangiert (Vollzugsmitteilung Kapitel 3.7).

Für den Fall, dass die in den Gesuchen, die die formellen und inhaltlichen Kriterien erfüllen, beantragten Fördergelder die verfügbaren Mittel nicht übersteigen, werden alle Gesuche unterstützt. Für den Fall, dass die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, werden nur die besten Gesuche auf der Rangliste unterstützt.



Weiterführende Informationen

Newsletter zum Thema Anpassung an den Klimawandel

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Links

Dokumente

Impulse für eine klimaangepasste Schweiz (PDF, 16 MB, 12.05.2023)Pilotprogramm zur Anpassung an den Klimawandel (2. Phase)

Impulse für eine klimaangepasste Schweiz (PDF, 17 MB, 17.10.2017)Pilotprogramm zur Anpassung an den Klimawandel (1. Phase)

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Letzte Änderung 14.05.2025

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Förderprogramm Adapt+

Guirec Gicquel
Programmleiter

Direktionsbereich Klima
Bundesamt für Umwelt
Schweiz

adaptplus@bafu.admin.ch

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