Der Klimawandel schreitet voran und auch die Schweiz muss sich darauf einstellen. Der Bund lanciert das Förderprogramm Adapt+ zur Förderung von Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Planen Sie ein Projekt zur Begrünung öffentlicher Plätze, für mehr Schatten in der Innenstadt oder zur Umsetzung der Schwammstadt? Suchen Sie nach Möglichkeiten, Wasser effizienter zu nutzen, um besser auf sommerliche Trockenperioden vorbereitet zu sein? Prüfen Sie, ob Ihr Projekt unterstützungswürdig ist. Nachfolgen finden Sie die wichtigsten Informationen zur Förderung.
Ziele
Die Anpassungsmassnahmen sollen einen Beitrag zu den Zielen der Strategie „Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz“ des Bundesrates leisten und dürfen den Zielen der Energie- und Klimapolitik des Bundes nicht widersprechen. Gefördert werden in einer ersten Phase die Multiplikation von bestehenden Lösungen.
Adapt+ unterstützt Massnahmen, die Schäden an Personen und an wertvollen Sachgütern wie Gebäuden, Infrastrukturen oder gesellschaftlich und kulturell wichtigen Objekten vermeiden helfen. Dazu gehören auch der Schutz von Natur und Landschaft vor den Folgen erhöhter Treibhausgaskonzentrationen. Diese Anpassungsmassnahmen dürfen jedoch nicht bereits durch andere bestehende Spezialerlasse gefördert werden, etwa im Rahmen von Programmvereinbarungen mit den Kantonen.
Mögliche Projektträger sind beispielsweise Kantone, Gemeinden, Regionen, Verbände, Unternehmen oder Vereine.
Förderkriterien im Detail
Hier finden Sie die detaillierten Informationen zu den Förderkriterien sowie Beispiele von Anpassungsmassnahmen:
Förderung von Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (PDF, 453 kB, 12.05.2025)Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchstellende
Themen der Förderung
Gefördert werden insbesondere Anpassungsmassnahmen zur Vermeidung von Schäden und zur Verminderung von Risiken in den nachfolgenden Themenbereichen:
Trägerschaft und Gremien
Trägerschaft des Förderprogramms Adapt+ zur Anpassung an den Klimawandel ist der Bund. Die Federführung des Programms liegt beim Bundesamt für Umwelt BAFU. Für die Beurteilung der Gesuche ist das BAFU zuständig. Adapt+ ist ein interdisziplinäres und sektorübergreifendes Förderungsprogramm. Deshalb zieht das BAFU jeweils weitere, vom Thema des Gesuchs betroffene Bundesstellen bei.
Gesetzliche Grundlagen
CO2-Gesetzes: Der Artikel 37b Massnahmen zur Vermeidung von Schäden stellt die Grundlage dar für das Förderprogramm.
CO2-Verordnung: Der Bundesrat setzte am 2. April 2025 die Revision der CO2-Verordnung in Kraft und schafft damit die rechtliche Grundlage für Adapt+.
Subventionsgesetz SuG: Eine weitere gesetzliche Grundlage bildet das Bundesgesetz über Finanzhilfe und Abgeltungen (Subventionsgesetz SuG) vom 5. Oktober 1990 (Stand 13. Februar 2023)
Ab sofort können Sie sich für das Programm Adapt+ anmelden:
Weiterführende Informationen
Newsletter zum Thema Anpassung an den Klimawandel
Wir informieren Sie regelmässig über Wissenswertes zum Thema Anpassung an den Klimawandel und über das Förderprogramm Adapt+. Melden Sie sich hier für den Newsletter des BAFU an.
Links
Strategie des Bundesrates zur Anpassung an den Klimawandel
«Netzwerk Anpassung an den Klimawandel»
National Centre for Climate Services (NCCS): Anpassung an den Klimawandel
BAFU: Anpassung an den Klimawandel – Online-Tool für Gemeinden
Klimaprogramm Bildung und Kommunikation
Dokumente
Impulse für eine klimaangepasste Schweiz (PDF, 16 MB, 12.05.2023)Pilotprogramm zur Anpassung an den Klimawandel (2. Phase)
Impulse für eine klimaangepasste Schweiz (PDF, 17 MB, 17.10.2017)Pilotprogramm zur Anpassung an den Klimawandel (1. Phase)
Letzte Änderung 14.05.2025
Kontakt
Förderprogramm Adapt+
Guirec Gicquel
Programmleiter
Direktionsbereich Klima
Bundesamt für Umwelt
Schweiz