Förderprogramm Adapt+ im Detail

Der Klimawandel schreitet voran und auch die Schweiz muss sich darauf einstellen. Der Bund lanciert das Förderprogramm Adapt+ zur Förderung von Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Planen Sie ein Projekt zur Begrünung öffentlicher Plätze, für mehr Schatten in der Innenstadt oder zur Umsetzung der Schwammstadt? Suchen Sie nach Möglichkeiten, Wasser effizienter zu nutzen, um besser auf sommerliche Trockenperioden vorbereitet zu sein? Prüfen Sie, ob Ihr Projekt unterstützungswürdig ist. Nachfolgen finden Sie die wichtigsten Informationen zur Förderung.

Ziele

Die Anpassungsmassnahmen sollen einen Beitrag zu den Zielen der Strategie „Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz“ des Bundesrates leisten und dürfen den Zielen der Energie- und Klimapolitik des Bundes nicht widersprechen. Gefördert werden in einer ersten Phase die Multiplikation von bestehenden Lösungen.

Adapt+ unterstützt Massnahmen, die Schäden an Personen und an wertvollen Sachgütern wie Gebäuden, Infrastrukturen oder gesellschaftlich und kulturell wichtigen Objekten vermeiden helfen. Dazu gehören auch der Schutz von Natur und Landschaft vor den Folgen erhöhter Treibhausgaskonzentrationen. Diese Anpassungsmassnahmen dürfen jedoch nicht bereits durch andere bestehende Spezialerlasse gefördert werden, etwa im Rahmen von Programmvereinbarungen mit den Kantonen.

Mögliche Projektträger sind beispielsweise Kantone, Gemeinden, Regionen, Verbände, Unternehmen oder Vereine.


Förderkriterien im Detail

Hier finden Sie die detaillierten Informationen zu den Förderkriterien sowie Beispiele von Anpassungsmassnahmen:

Förderung von Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (PDF, 453 kB, 12.05.2025)Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchstellende


Themen der Förderung

Gefördert werden insbesondere Anpassungsmassnahmen zur Vermeidung von Schäden und zur Verminderung von Risiken in den nachfolgenden Themenbereichen:

Hitze

Hitze

Beeinträchtigungen der Gesundheit durch die zunehmende Hitzebelastung.

Steigende Durchschnittstemperaturen

Steigende Durchschnittstemperaturen

Personen- und Sachschäden durch die Folgen von höheren Temperaturen, beispielsweise durch die Ausbreitung von Schädlingen und invasiven, gebietsfremden Arten

Niederschlagsereignisse

Niederschlagsereignisse

Personen- und Sachschäden durch häufigere und intensivere Niederschlagsereignisse und deren Folgen wie zunehmenden Oberflächenabfluss

VeraenderungLebensraeume_klein

Veränderung der Lebensräume

Beeinträchtigungen von Ökosystemleistungen durch Veränderungen von Lebensräumen und der Artenzusammensetzung

Trockenheit

Trockenheit

Schäden in der Land-, Wald- und Energiewirtschaft durch häufigere und längere Trockenheitsperioden


Trägerschaft und Gremien

Trägerschaft des Förderprogramms Adapt+ zur Anpassung an den Klimawandel ist der Bund. Die Federführung des Programms liegt beim Bundesamt für Umwelt BAFU. Für die Beurteilung der Gesuche ist das BAFU zuständig. Adapt+ ist ein interdisziplinäres und sektorübergreifendes Förderungsprogramm. Deshalb zieht das BAFU jeweils weitere, vom Thema des Gesuchs betroffene Bundesstellen bei.


Gesetzliche Grundlagen

CO2-Gesetzes: Der Artikel 37b Massnahmen zur Vermeidung von Schäden stellt die Grundlage dar für das Förderprogramm.

CO2-Verordnung: Der Bundesrat setzte am 2. April 2025 die Revision der CO2-Verordnung in Kraft und schafft damit die rechtliche Grundlage für Adapt+.

Subventionsgesetz SuG: Eine weitere gesetzliche Grundlage bildet das Bundesgesetz über Finanzhilfe und Abgeltungen (Subventionsgesetz SuG) vom 5. Oktober 1990 (Stand 13. Februar 2023)



Weiterführende Informationen

Newsletter zum Thema Anpassung an den Klimawandel

Wir informieren Sie regelmässig über Wissenswertes zum Thema Anpassung an den Klimawandel und über das Förderprogramm Adapt+. Melden Sie sich hier für den Newsletter des BAFU an.

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Links

Dokumente

Impulse für eine klimaangepasste Schweiz (PDF, 16 MB, 12.05.2023)Pilotprogramm zur Anpassung an den Klimawandel (2. Phase)

Impulse für eine klimaangepasste Schweiz (PDF, 17 MB, 17.10.2017)Pilotprogramm zur Anpassung an den Klimawandel (1. Phase)

Kontakt
Letzte Änderung 14.05.2025

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Kontakt

Förderprogramm Adapt+

Guirec Gicquel
Programmleiter

Direktionsbereich Klima
Bundesamt für Umwelt
Schweiz

adaptplus@bafu.admin.ch

Kontaktinformationen drucken

https://www.bafu.admin.ch/content/bafu/de/home/themen/klima/fachinformationen/anpassung-klimawandel/foerderprogramm-anpassung_bak/foerderprogramm-adaptplus-im-detail.html