Mit Inkrafttreten der revidierten CO2-Verordnung können sich Betreiber von Anlagen im Schweizer Emissionshandelssystem oder mit Verminderungsverpflichtung neu leitungsgebundenes ausländisches erneuerbares Gas anrechnen lassen. Das Bundesamt für Umwelt hat am 22. Mai 2025 an einem Webinar hat über die Voraussetzungen und den Prozess informiert.
Letzte Änderung 26.05.2025