Um ihren Treibhausgas-Ausstoss in allen Sektoren zu reduzieren, setzt die Schweiz eine breite Palette von Massnahmen um. Diese wirken im Verkehr, der Industrie, den Gebäuden, der Landwirtschaft, bei der Energiegewinnung und im Finanzmarkt.
Die zentralen Massnahmen der Schweiz zur Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen sind eine CO2-Abgabe, ein Emissionshandelssystem, Vorschriften für Gebäude und Fahrzeuge, die Finanzierung von Kompensationsprojekten im In- und Ausland, Branchenvereinbarungen sowie verschiedene Förderprogramme.
Diese Instrumente entfalten in unterschiedlichem Ausmass Wirkung auf die Sektoren, die den schweizerischen Treibhausgas-Ausstoss verantworten. Namentlich sind dies der Verkehr, die Industrie, die Gebäude, die Landwirtschaft, die Energiegewinnung sowie der Finanzmarkt.
Rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen der Schweiz stammen aus dem Verkehr (rund 14 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente). Von dieser Berechnung sind die Emissionen aus dem internationalen Flugverkehr ausgeklammert (sie betragen weitere rund 5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente).
Im Verkehrssektor gelten CO2-Vorschriften für neue zugelassene Personenwagen, Lieferwagen, Sattelschlepper und Lastwagen. In der Pflicht stehen die Schweizer Fahrzeugimporteure.
Fossile Treibstoffe unterstehen – anders als fossile Brennstoffe – nicht der CO2-Abgabe. Stattdessen sind Unternehmen, die fossilen Treibstoff in Verkehr bringen kompensationspflichtig: Sie finanzieren im In- und Ausland Projekte, die ihrerseits Treibhausgase reduzieren.
Auf Treibstoffe erhebt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit eine Mineralölsteuer. Wenn ökologische und soziale Anforderungen erfüllt sind, erhalten biogene Treibstoffe steuerliche Erleichterungen.
Fluggesellschaften und andere Betreiber von Luftfahrzeugen müssen ihre CO2-Emissionen durch den Kauf von Emissionsrechten decken.
Zur Verbesserung der Transparenz müssen Fluggesellschaften, Reisebüros oder andere Anbieter von Flugreisen zudem in ihren Angeboten die voraussichtlichen Emissionen der Flugreisen deklarieren.
Im Luftverkehr besteht zudem eine Pflicht für Luftfahrzeugbetreiber zur Bereitstellung und Beimischung von erneuerbaren und emissionsarmen Flugtreibstoffen (Beimischpflicht).
Im Verkehrs-Bereich fördert der Bund zudem grenzüberschreitende Nachtzugverbindungen, die Entwicklung und Herstellung erneuerbarer synthetischer Flugtreibstoffe sowie elektrische Antriebstechnologien.
In der Schweizer Industrie fallen rund 22% der nationalen Treibhausgasemissionen an (inkl. Kehricht- und Sondermüllverbrennungsanlagen). In der Industrie wirksame Instrumente sind die CO2-Abgabe, sogenannte Verminderungsverpflichtungen, die Teilnahme am Emissionshandelssystem sowie Branchenvereinbarungen.
Die CO2-Abgabe setzt der Industrie Anreize für einen sparsamen Verbrauch fossiler Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas. Als Lenkungsabgabe wird der Ertrag grösstenteils an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt.
Betreiber industrieller Anlagen können von der CO2-Abgabe befreit werden, wenn sie im Gegenzug gegenüber dem Bund eine Verminderungsverpflichtung eingehen.
Die Betreiber grosser treibhausgasintensiver Anlagen sind ins Emissionshandelssystem eingebunden. Sie sind im Gegenzug von der CO2-Abgabe befreit.
Der Bund unterstützt die Industrie bei der Dekarbonisierung und beim Aufbau von neuartigen Technologien und Prozessen, wie beispielsweise der CO2-Entnahme und -Speicherung.
Mit einem Technologiefonds fördert der Bund schliesslich Innovationen, die Treibhausgase oder den Ressourcenverbrauch reduzieren, den Einsatz erneuerbarer Energien begünstigen und die Energieeffizienz erhöhen.
Die Kehrichtverbrennungsanlagen sowie Unternehmen und Betreibern, die das synthetische Treibhausgas SF6 ausstossen, haben mit dem Bund Branchenvereinbarungen abgeschlossen. Diese beinhalten verbindliche Reduktionsziele.
Der Gebäudesektor umfasst die Treibhausgas-Emissionen der Haushalte (Wohnungen) und des Dienstleistungsgewerbes (Geschäftsgebäude). Rund ein Viertel des gesamten Treibhausgas-Ausstoss der Schweiz stammt aus dem Gebäudesektor. Instrumente zur Verminderung der Gebäude-Emissionen sind die CO2-Abgabe, Förderungen im Gebäudebereich und die kantonalen Gebäudevorschriften.
Für die Haushalte und Dienstleistungsbetriebe regt die CO2-Lenkungsabgabe zu einem sparsamen Verbrauch fossiler Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas an. Der Ertrag der Abgabe wird grösstenteils an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt.
Das Impulsprogramm und das Gebäudeprogramm fördern energetische Sanierungen von Gebäuden sowie Investitionen in erneuerbare Energien, die Abwärmenutzung und die Optimierung der Gebäudetechnik.
Die kantonalen Gebäudevorschriften legen energetische Standards fest für Neu- und Altbauten. Daneben können die Kantone weitere Massnahmen ergreifen, die die CO2-Emissionen aus Gebäuden reduzieren. Sie erstatten dem Bund darüber Bericht.
Die Landwirtschaft ist für 16% der Schweizer Treibhausgas-Emissionen verantwortlich. Dabei handelt es sich vorwiegend um Methan und Lachgas.
Die Massnahmen zur Reduktion des Ausstosses sind in der Landwirtschaftsgesetzgebung festgelegt.
Rund drei Viertel der Treibhausgasemissionen der Schweiz entstehen – verteilt auf die verschiedenen Sektoren – beim Verbrauch fossiler Energieträger wie Erdöl, Erdgas und Kohle. Die Energiepolitik zielt darauf ab, die Energieeffizienz und den Anteil erneuerbarer Energien zu steigern.
Die Energiestrategie 2050 leistet mit den im Energiegesetz festgelegten Massnahmen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Das «Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» schafft die Grundlagen, um in der Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse zu produzieren.
Betreiber fossiler Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen (WKK-Anlagen) können sich von der CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe befreien lassen, wenn sie diese für die Stromproduktion einsetzen.
Der Bund fördert Projekte im Bereich der Geothermie sowie Anlagen zur Produktion erneuerbarer Gase und Anlagen zur Nutzung der Solarthermie für Prozesswärme.
Investitionsentscheide beispielsweise zur Energieversorgung entscheiden, wie viele Treibhausgase zukünftig emittiert werden. Sowohl das Klima- und Innovationsgesetz (KlG) als auch das revidierte CO2-Gesetz setzen Leitplanken für einen klimaverträglichen Finanzmarkt.
Der PACTA Klimatest zeigt seit 2017 regelmässig auf, wie klimaverträglich der Schweizer Finanzmarkt investiert. Alle Finanzinstitute können freiwillig teilnehmen.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 22.09.2025