Geschwindigkeitsreduktion

Die Reduktion der Geschwindigkeit vermindert den Strassenlärm dort, wo er entsteht. Wird zum Beispiel Tempo 50 auf Tempo 30 reduziert, entspricht dies akustisch einer Halbierung der Verkehrsmenge.

Geschwindigkeitsreduktionen senken die Lärmbelastung, vermindern Lärmspitzen (hohe Schallpegelwerte) und erhöhen die Verkehrssicherheit. Dadurch wird die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner verbessert, insbesondere nachts, wenn der Schlaf weniger gestört wird. Die lärmreduzierende Wirkung von Geschwindigkeitsreduktionen kann verstärkt werden, indem auf der gleichen Strecke ein lärmarmer Belag eingebaut wird.

Geschwindigkeitsreduktion auf Tempo 30

  • Bei einer Reduktion von Tempo 50 auf Tempo 30 kann der durchschnittliche Schallpegel um rund 3 dB(A) reduziert werden. Dies entspricht akustisch einer Halbierung der Verkehrsmenge.
  • Besonders störende Lärmspitzen von einzelnen Fahrzeugen sind deutlich seltener. Damit werden Aufwachreaktionen bei Anwohnerinnen und Anwohner vermindert.
  • Bei 30 km/h bleibt der Verkehr flüssig, da weniger gebremst und beschleunigt wird. Der Verkehrsfluss wird gleichmässiger. Zudem verhalten sich alle Verkehrsteilnehmende vorsichtiger und verständigen sich besser.
  • Bei Tempo 30 fahren Autofahrerinnen und Autofahrer mehrheitlich im dritten Gang, was zur Lärmreduktion beiträgt.
  • Zur Umsetzung einer Tempo-30-Strecke oder einer Tempo-30-Zone kann bereits eine einfache Signalisation ohne bauliche Elemente ausreichen.
  • Die Ergebnisse einer Studie in der Stadt Zürich bestätigen die positiven Effekte: Die befragten Personen fühlten sich bei Tempo 30 weniger durch den Lärm belästigt als bei Tempo 50. Zudem nahmen selbstberichtete Schlafstörungen signifikant ab und das Verkehrssicherheitsempfinden nahm signifikant zu.

Prüfung der Verhältnismässigkeit

Wenn der Strassenlärm die gesetzlichen Grenzwerte übersteigt, kann die zuständige Behörde Massnahmen ergreifen, um den Lärm zu reduzieren. Eine mögliche Massnahme ist die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit. Bevor eine solche Massnahme angeordnet wird, muss sowohl nach dem Umweltrecht (USG, LSV[CB1] ) als auch nach dem Strassenverkehrsrecht (SVGSSV) geprüft werden, ob sie verhältnismässig ist, also ob der Nutzen die Einschränkungen rechtfertigt.

Das nachfolgende Schema verknüpft die beiden Rechtsgrundlagen und beschreibt die Schritte zur Prüfung der Verhältnismässigkeit von Temporeduktionen.

Beurteilungsmethode

Für die Prüfung der Verhältnismässigkeit einer Geschwindigkeitsreduktion müssen deren Auswirkungen bewertet werden. Das BAFU empfiehlt für Beurteilung von Temporeduktionen auf 30km/h folgende Methode, um die positiven sowie negativen Auswirkungen zu analysieren.

Best Practice List

Die folgende Liste enthält beispielhafte Umsetzungen von Tempo-30-Zonen und Tempo-30-Strecken, die zu einer wahrnehmbaren Minderung des Strassenlärms führten.

Kombinierte Lärmschutzmassnahmen: Tempo 30 und lärmarme Beläge

Bei einer Reduktion von Tempo 50 auf Tempo 30 auf herkömmlichen Belägen kann der durchschnittliche Schallpegel um rund 3 dB(A) reduziert werden. Auf lärmarmen Belägen ist die zusätzliche Wirkung der Geschwindigkeitsreduktion etwas geringer. Das liegt daran, dass die Lautstärke des Rollgeräuschs bei lärmarmen Belägen bereits deutlich reduziert ist.

Insgesamt liegt der Effekt einer Kombination beider Massnahmen bei rund 5 dB(A). Diese Wirkung variiert je nach Zusammensetzung des Verkehrs.

Zusätzliche Vorteile einer Lärmverminderung

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Letzte Änderung 23.05.2024

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