Laute Fahrzeuge

Einzelne Fahrzeuge verursachen störende Lärmspitzen, die aus dem üblichen Strassenlärm herausstechen. Durch ein angepasstes Fahrverhalten und das Unterlassen von lärmsteigernden Umbauten sind diese in der Regel vermeidbar.

Ein Grund für übermässige Lärmspitzen im Strassenverkehr kann das Fahrverhalten sein. Ein anderer Grund sind lärmsteigernde Umbauten an den Fahrzeugen. Besonders Motorräder und nachträglich abgeänderte Personenwagen sorgen für eine Vielzahl von Beschwerden. Durch eine rücksichtsvolle Fahrweise mit tiefen Drehzahlen kann viel unnötiger Lärm verhindert werden. Insbesondere in der Nacht ist Rücksicht angesagt.

Vermeidbare Belästigung

Gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG) und Verkehrsregelnverordnung (VRV) haben Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer jede vermeidbare Belästigung durch Lärm zu unterlassen. Untersagt sind zum Beispiel hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf oder beim Fahren in niedrigen Gängen, zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs beim Anfahren, das Erzeugen von Knallgeräuschen der Auspuffanlage oder auch fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften (Art. 42 SVG, Art. 33 VRV). Die Durchsetzung dieser Bestimmungen liegt bei den kantonalen Vollzugsbehörden.

Übermässig laute Fahrzeuge

Damit Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen zugelassen werden, müssen unter anderem Lärm-Grenzwerte eingehalten werden. Grenzwerte und Prüfverfahren sind in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) festgehalten. Der Verordnung liegen EU-weit geltende Vorschriften zugrunde, an welche die Schweiz durch die bilateralen Verträge mit der EU gebunden ist. Nach den aktuellen Vorschriften dürfen für die Zulassungsprüfung keine Vorrichtungen eingesetzt werden, die beim üblichen Betrieb auf der Strasse nicht zum Einsatz kommen. Es ist also untersagt, Fahrzeuge für die Zulassungsprüfung lärmoptimiert auszurüsten. Beispielsweise müssen lärmsteigernd wirkende Klappenauspuffe gleich konfiguriert sein wie später auf der Strasse.

Zusätzlich zu den Grenzwerten dürfen gemäss VTS vom Fahrzeug erzeugte Geräusche das technisch vermeidbare Mass nicht überschreiten. Unnötig lärmsteigernde Eingriffe sind generell untersagt. Auch zu Anbauteilen wie umgebauten Auspuffen gibt es lärmseitig Bestimmungen. Beispielsweise müssen Ersatz-Schalldämpfer über eine Genehmigung verfügen und ebenso wirksam wie die ursprünglich zugelassenen sein (Art. 53 VTS). Ob ein Fahrzeug den Vorgaben entspricht, wird unter anderem im Rahmen der periodischen Motorfahrzeugkontrolle geprüft.

Auskunft zu den gesetzlichen Grundlagen

Weitere Informationen sowie einige FAQ finden Sie auf der Internetseite zu Lärmvorschriften für Personenwagen und Motorräder des Bundesamts für Strassen (ASTRA): 

Laut ist out

Lärmdisplay

Da das Fahrverhalten einen entscheidenden Einfluss auf die Lärmemissionen hat, ist es wichtig, Fahrzeugführende zu informieren und zu sensibilisieren. Das sogenannte Lärmdisplay stellt eine mögliche Massnahme dar. Analog zu den bereits bekannten Geschwindigkeitsanzeigen informiert eine Anzeige über den Lärm des vorbeifahrenden Fahrzeugs.

Weiterführende Informationen

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Letzte Änderung 10.07.2024

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