Liste der geprüften Filtersysteme & Liste der LRV-konformen Motoren Die BAFU-Filterliste enthält je eine Auflistung von Partikelfiltersystem-Typen und Motoren-Typen, deren Konformität mit den Vorschriften der schweizerischen Luftreinhalte-Verordnung (LRV) durch eine Konformitätsbescheinigung nachgewiesen ist.
Die LRV bezeichnet zwei Möglichkeiten, wie die lufthygienischen Anforderungen an Baumaschinen eingehalten werden können. Zum einen können die Baumaschinenhersteller nachweisen, dass ihre Maschinen den Partikelanzahl-Grenzwert der LRV einhalten. Dies ist gemäss heutigem Stand der Technik nur möglich, wenn bereits ab Werk ein Partikelfilter verbaut ist. Zum anderen können die Anforderungen der LRV auch erfüllt werden, indem eine Maschine mit einem geprüften Filtersystem nachgerüstet wird. Entsprechend enthält die Partikelfilterliste zwei Auflistungen:
- Liste der Partikelfiltersystem-Typen: Diese Partikelfiltersysteme weisen einen Abscheidegrad von mindestens 97% auf, dies insbesondere auch für ultrafeine Partikel. Die Partikelfiltersysteme haben eine anspruchsvolle technische Prüfung bestanden und sind damit tauglich für die Nachrüstung von Dieselmotoren bei Baumaschinen, bei anderen nichtstrassengebundenen mobilen Maschinen und Geräten, bei stationären Anlagen sowie bei schweren Nutzfahrzeugen.
- Liste der Motoren-Typen: Die Liste der LRV-konformen Motoren-Typen enthält jene Motoren, welche inklusive dem Partikelminderungssystem nach der Richtlinie 97/68/EG typengeprüft wurden (sog. OEM-Maschinen) und deren Konformität mit der LRV durch die Einhaltung des Partikelanzahl-Grenzwerts nachgewiesen wurde.
Zweck der Listen ist es, den Vollzugsbehörden dieser Verordnung ein Vollzugshilfsmittel in die Hand zu geben. Darüber hinaus kann die Liste auch als Informationsquelle für effiziente und zuverlässige Partikelfiltersysteme für die Nachrüstung von Dieselmotoren dienen. Die bisher gesammelten Erfahrungen zeigen, dass bei richtiger Auswahl und Wartung die Partikelfiltersysteme der BAFU-Filterliste eine technisch sichere Lösung darstellen, um die Russemissionen von Dieselmotoren wirksam zu eliminieren.
Grundlage für die Aufnahme in die jeweilige Liste bildet der Nachweis der Konformität der geprüften Partikelfiltersystem-Typen oder Motoren mit den Anforderungen der schweizerischen Luftreinhalte-Verordnung. Die Listen werden periodisch aktualisiert.
Motoren, die den neusten EU-Abgasnormen für schwere und leichte Nutzfahrzeuge oder Personenwagen (EURO VI bzw. EURO 6) entsprechen, genügen den Anforderungen an Baumaschinen gemäss Anhang 4 Ziffer 31 LRV.
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Letzte Änderung 30.04.2021