Partikelfiltersystem-Typen

Neue Maschinen und Geräte mit Verbrennungsmotor müssen die Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/1628 erfüllen (Stufe V). Die Liste wird nicht mehr aktualisiert. Alle Partikelfiltersysteme mit einer zum Stichtag 31.12.2019 gültigen Konformitätsbescheinigung dürfen uneingeschränkt auf Maschinen und Geräte aufgebaut werden. Dies betrifft insbesondere Baumaschinen mit Übergangsmotor gemäss der Verordnung (EU) 2016/1628 sowie bereits vor Inkrafttreten der Stufe V in der Schweiz in Verkehr gebrachte Maschinen.

Partikelfiltersystem-Typen (XLSX, 82 kB, 25.03.2021)mit Konformitätsbescheinigung nach LRV

Partikelfilter mit abgelaufener LRV-Konformität (PDF, 824 kB, 12.09.2016)Die Konformitätsbescheinigungen dieser Filtersysteme sind abgelaufen. Somit dürfen diese Filterfamilien für den Einsatz auf Baustellen nicht mehr aufgebaut werden. Vor Ablauf der Konformitätsbescheinigung eingebaute Filter dürfen weiterhin verwendet werden.

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Letzte Änderung 06.03.2023

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