Mit Erdbebenvorsorgeplanungen auf nationaler, kantonaler oder lokaler Ebene soll eine angemessene Vorbereitung für die Ereignisbewältigung und den Wiederaufbau erreicht werden. Die nationale Vorsorgeplanung Erdbeben (NVP Erdbeben), die zwischen 2021 und 2024 erarbeitet wurde, zeigt die Aufgaben- und Rollenteilung zwischen Bund, Kantonen und Dritten mit dem Blickwinkel der nationalen Perspektive.

Der Bundesrat beauftragte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) als Koordinationsstelle für die Erdbebenvorsorge des Bundes mit Beschluss vom 11.12.2020 zusammen mit den relevanten Partnern von Bund, Kantonen, Betreibenden nationaler kritischer Infrastrukturen sowie Einsatzorganisationen eine nationale Vorsorgeplanung (NVP) Erdbeben zu erarbeiten.
Die im 2024 fertiggestellte NVP Erdbeben schafft ein gemeinsames Verständnis, wie Bund, Kantone und Betreibende von kritischen Infrastrukturen die Auswirkungen eines Ereignisses von nationaler Bedeutung bewältigen und die zerstörten oder beschädigten Lebensgrundlagen rasch und nachhaltig wieder instand stellen können.
Die erste Projektphase ist im Teil A (Akteure, Aufgaben und Verantwortlichkeiten) festgehalten. Sie charakterisiert die vier Phasen der Erdbebenbewältigung und Regeneration und beschreibt für jede Phase die Hauptherausforderungen sowie die zu erreichenden
Zielzustände. Es wurden insgesamt 75 Akteure identifiziert, die für über 400 Aufgaben in der Erdbebenbewältigung zuständig sind. Die zentralen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Akteure wurden in einer Akteur-Aufgaben-Matrix festgehalten.
Basierend auf den im Teil A beschriebenen Soll-Zuständen wurden im Teil B bestehende Defizite identifiziert und Massnahmen sowie eine Umsetzungsplanung erarbeitet, um die Vorbereitung der Schweiz zur Bewältigung eines Erdbebens zu verbessern.
Auf Wunsch der kantonalen Regierungskonferenz Militär Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) wurdeim Rahmen des Projektes NVP Erdbeben zudem ein Leitfaden für die Erarbeitung von kantonalen Vorsorgeplanungen für die Bewältigung von Erdbeben erstellt.
Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2024 die Umsetzung der Massnahmen aus der NVP Erdbeben auf Stufe Bund verabschiedet. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen für die weiteren Akteure liegt in deren Verantwortung. Mit einem Monitoring durch das BAFU wird ab 2025 der Stand der Umsetzung der Massnahmen erhoben und dem Bundesrat Ende 2028 im Rahmen des Massnahmenprogrammes Erdbebenrisikomanagement des Bundes Bericht erstattet. Das Monitoring soll im Sinne einer Gesamtschau auch die Umsetzung der Massnahmen auf Kantonsebene miteinbeziehen.
Letzte Änderung 03.12.2024