Schutz vor Erdbeben

Die Schweiz hat in den vergangenen Jahrzehnten keine schweren Erdbeben erlebt. Historisch notierte Beben in der Schweiz sowie jüngste Erfahrungen aus Nachbarländern zeigen jedoch, dass auch die Schweiz auf Schadenbeben vorbereitet sein muss. Der Schutz vor Erdbeben lässt sich durch verschiedene präventive und vorsorgliche Massnahmen erreichen. Die wichtigste darunter ist das erdbebengerechte Bauen.

Verhaltensempfehlungen

Wer sich bei einem Erdbeben richtig verhält und die nötigen Vorkehrungen trifft, kann sich und andere schützen.

Erdbebengerechtes Bauen

Den besten Schutz bei einem Erdbeben bieten erdbebengerechte Bauten. Das Erdbebenrisiko kann insbesondere vermindert werden, indem Neubauten von Beginn an erdbebengerecht erstellt werden und die Erdbebensicherheit bestehender Bauten bei Umbau oder Sanierung - soweit erforderlich und verhältnismässig - verbessert wird.

Bauvorhaben des Bundes

Der Bund als Eigentümer ist für die Erdbebensicherheit seiner Bauten und Anlagen verantwortlich. Als Eigentümervertretung fungieren die Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (BLO), die aus armasuisse Immobilien, dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) und dem ETH-Rat bestehen. Sowohl bei Neubauten als auch im Erneuerungszyklus von bestehenden Bauten im Rahmen von Instandsetzungs- und Veränderungsvorhaben stellen die BLO sicher, dass die Normenanforderungen an die Erdbebensicherheit eingehalten werden. Dazu stehen ihnen das BAFU Instrumentarium und weitere Hilfsmittel zur Verfügung.

Gebäudebestände

Die Verringerung des Erdbebenrisikos bei grossen Gebäudebeständen kann durch zwei sich ergänzende Aktivitäten erreicht werden:

  • Durch eine laufende systematische Berücksichtigung der Erdbebensicherheit im Erneuerungszyklus, das heisst bei Instandsetzungs- oder Veränderungsvorhaben.

  • Durch eine einmalige selektive Erfassung des Erdbebenrisikos der wichtigen Gebäude im Gebäudebestand und der zeitnahen Verbesserung der identifizierten Objekte mit grossem Erdbebenrisiko und geringer Erdbebensicherheit.

Infrastrukturen

Infrastrukturen stellen die Lebensadern unserer Gesellschaft dar und sind nach einem Erdbeben für die Rettung und die Bewältigung unverzichtbar. Der Bund trifft Massnahmen mit dem Ziel, den Erdbebenschutz von Infrastrukturen in seinem Einflussbereich zu verbessern. Auf diese Weise lassen sich Schäden und Betriebsunterbrüche mit gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen minimieren.

Kulturgüter

Mobile und immobile Kulturgüter sind in einem Erdbeben besonders verletzbar. Als Teil unserer kulturellen Identität bedürfen sie eines besonderen Schutzes. Das gilt für kulturhistorisch wichtige Bauten und Anlagen ebenso wie für Sammlungen und Bestände in Museen, Archiven und Bibliotheken.

Versicherungsschutz

Erdbebenschäden sind im Rahmen der obligatorischen Feuer- und Elementarschadenversicherungen nicht gedeckt. Versicherer verfügen zwar über Fonds für freiwillige Leistungen, diese decken jedoch nur einen kleinen Teil des vorhandenen Erdbebenrisikos ab. Freiwillige Versicherungslösungen existieren, werden aber nur selten angewendet. Eine Ausdehnung der obligatorischen Feuer- und Elementarschadenversicherungen zur Deckung der Erdbebenschäden ist in Abklärung.

Notfall- & Vorsorgeplanung

Bei der Notfall- und Vorsorgeplanung sind die Besonderheiten von Erdbebenereignissen zu berücksichtigen. Bei einem grösseren Erdbeben können die Kapazitäten der betroffenen Kantone und Infrastrukturbetreibern sehr schnell ausgeschöpft sein und eine Unterstützung durch den Bund notwendig werden. Bei der Vorsorgeplanung ist deshalb die Zusammenarbeit zwischen Kantonen, Infrastrukturbetreibern und dem Bund wesentlich.

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Letzte Änderung 08.09.2023

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