Notfall- und Vorsorgeplanung bei Erdbeben

Bei der Notfall- und Vorsorgeplanung sind die Besonderheiten von Erdbebenereignissen zu berücksichtigen. Bei einem grösseren Erdbeben können die Kapazitäten der betroffenen Kantone und Infrastrukturbetreibenden sehr schnell ausgeschöpft sein und eine Unterstützung durch den Bund notwendig werden. Bei der Vorsorgeplanung ist deshalb die Zusammenarbeit zwischen Kantonen, Infrastrukturbetreibenden und dem Bund wesentlich.

Besonderheiten von Erdbebenereignissen

Die Bewältigung von grossen Erdbebenereignissen

  • ist durch eine anfängliche Chaosphase gekennzeichnet
  • übersteigt sehr rasch die kommunalen und kantonalen Mittel und Möglichkeiten
  • erfordert während Wochen bis Monaten ausserordentliche Massnahmen und Mittel
  • erfordert auf allen Stufen eine übergeordnete Koordination und Führung
  • erfordert sehr rasches und standardisiertes Handeln

Darauf folgt eine typischerweise Monate bis Jahre dauernde Phase der Instandstellung und des Wiederaufbaus, während der weiterhin ausserordentliche Massnahmen notwendig sind. Hilfe aus nicht betroffenen Landesteilen und allenfalls dem Ausland ist deshalb bei einem schweren Erdbeben unabdingbar.

Für die Notfall- und Vorsorgeplanung in Bezug auf die Bewältigungsphase sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Keine Vorwarnzeit
  • Vielzahl an Schadenplätzen im Epizentralgebiet
  • Ausfall der üblichen Kommunikationsmittel (Festnetz, Mobiltelefon, Email)
  • Ausfall der Strom- und Wasserversorgung
  • Ausfall von beschädigten Steuerungsanlagen
  • Ausfall von beschädigten Notstrombatterien oder -aggregaten
  • Personalausfall
  • Mangel an Ersatzmaterial
  • Mangel an Einsatzmitteln (privat und öffentlich)
  • Koordinationsbedarf vor Wiederinbetriebnahme

Erdbeben im Notfall- und Kontinuitätsmanagement

UW-1903-D

Hilfestellung für Infrastrukturbetreiber zur Überprüfung ihrer Vorsorge- und Notfallplanungen. 2019

Zuständigkeiten und Koordinationsbedarf

Die Bewältigung eines Erdbebenereignisses ist Aufgabe der Kantone. Infrastrukturbetreibende sind in enger Koordination mit den zivilen Krisenstäben für die Reparatur und die Wiederinbetriebnahme ihrer Systeme zuständig. Der Bund verfügt über eine eigene Vorsorgeplanung Erdbeben für die Tätigkeiten in seinem Zuständigkeitsbereich. Zurzeit bestehen in der Schweiz erst wenige erdbebenspezifische Notfall- und Vorsorgeplanungen, sei es auf Ebene der Kantone oder auf Ebene der Infrastrukturbetreibenden.

Bei der Erstellung und Abstimmung von Vorsorgeplanungen zwischen Bund, Kantonen, Versicherungen und Betreibern von Infrastrukturen besteht grosser Handlungsbedarf. Eine nationale Vorsorgeplanung Erdbeben soll erarbeitet werden, um diese Situation zu verbessern. Diese soll eine gemeinsame Grundlage, wie Bund, Kantone und Betreibende von wichtigen Infrastrukturen die Auswirkungen eines Schadenbebens bewältigen und die zerstörten oder beschädigten Bauten und Infrastrukturen wieder instand stellen können. Auf Basis dieser Planung sollen ab 2025 alle Stakeholder die noch fehlenden notwendigen Umsetzungsinstrumente (Vorsorgeplanungen, Notfallplanungen, Instandstellungskonzepte) erarbeiten.

Spezialthema Gebäudebeurteilung nach einem Ereignis

Die Beurteilung einer Vielzahl an beschädigten Bauten und Anlagen nach einem Ereignis ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe in der Verantwortung der Kantone. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz stellt den Kantonen methodologische Grundlagen und Ausbildungsangebote zu diesem Thema zur Verfügung.

Bundesamt für Bevölkerungsschutz: Unterlagen Erdbebenbewältigung

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Letzte Änderung 17.10.2019

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