Als «wichtige» sind solche Gebäude definiert, die ein grosses Schadenspotential (hohe Belegung, hoher Gebäudewert, wertvolle Inhalte oder Gefahr von Umweltschäden) und/oder eine funktionale Bedeutung haben. Für solche Gebäude ist es sinnvoll sich, losgelöst von Bauvorhaben, Kenntnis über die Erdbebensicherheit zu verschaffen. So können erforderliche Massnahmen zur Verbesserung der Erdbebensicherheit risikogerecht vorausgeplant werden.
Der Bund hatte für die systematische Erhebung (Inventar) der Erdbebensicherheit seiner wichtigen Gebäude ein stufenweises Verfahren zwischen 2001 und 2005 entwickelt. Basierend auf den Erfahrungen und Erkenntnisse des Bundes bei der eigenen Anwendung sowie aufgrund der Veröffentlichung der Norm SIA 269/8 «Erhaltung von Tragwerken – Erdbeben» Ende 2017 wurde das Verfahren überarbeitet und für private und öffentliche Eigentümerschaften grosser Gebäudebestände in der Schweiz in der BAFU Publikation «Erdbebenrisiko grosser Gebäudebestände» publiziert. Dieses Verfahren enthält drei Stufen und ist für Gebäudebestände ab einer Grösse von ca. 20 Gebäuden sinnvoll.
Stufe Eingrenzung
Diese erste Stufe dient dazu, den Gebäudebestand auf eine handhabbare Menge der wichtigsten Gebäude einzugrenzen. In wieweit der Gebäudebestand eingegrenzt werden kann, hängt von den übergeordneten Zielen und Randbedingungen der Eigentümer und den betrachteten Schutzgütern sowie von der Zusammensetzung des Gebäudebestands ab. Angemessene Kriterien für eine Eingrenzung des Gebäudebestandes sind zum Beispiel eine hohe Personenbelegung, ein hoher Gebäudewert, wertvolle Inhalte oder die Wichtigkeit für die Aufrechterhaltung des Betriebs - für den/die Eigentümer/in oder für die Katastrophenbewältigung. Grundsätzlich werden grössere Gebäudebestände stärker eingegrenzt, als kleinere, um einen gut handhabbaren Umfang an Gebäuden zu erreichen, denn das mehrstufige Verfahren sollte innert nützlicher Frist abgeschlossen werden.
Stufe Bewertung
Diese zweite Stufe ermöglicht es, die potenziell mit den grössten Risiken behafteten Gebäude zu identifizieren, zu bewerten und für die weitere eingehende Überprüfung zu priorisieren. Die grobe Risikobewertung ermöglicht grundsätzlich nur Vergleiche zwischen Gebäuden, jedoch keine absolute Aussage zur Erdbebensicherheit einzelner Gebäude. Für die grobe Risikobewertung werden sogenannte Kennzahlen erhoben, die die für das Erdbebenverhalten massgebenden Eigenschaften des Gebäudes und die entsprechende Gefährdung von Personen und weiteren Schutzgütern bewertet. Die Risikokennzahlen der bewerteten Gebäude werden in absteigender Reihenfolge sortiert und ergeben Prioritätenlisten. Die Erfahrung aus der Risikobewertung zahlreicher Gebäudebestände zeigt, dass es zu jeder Kennzahl eine Gruppe von Gebäuden gibt, die wesentlich höhere Kennzahlen aufweist, als die Mehrzahl aller Gebäude. Bei diesen Gebäuden ist die Priorisierung für die Stufe Überprüfung anzusetzen.
Stufe Überprüfung
Auf dieser dritten und letzten Stufe wird durch eine Überprüfung gemäss der Norm SIA 269/8 die Erdbebensicherheit der priorisierten Gebäude untersucht und, falls erforderlich, eine Massnahmenempfehlung erarbeitet. Die Ergebnisse der Überprüfung münden in eine für den/die Eigentümer/in verständliche Formulierung des Handlungsbedarfs, der bei der Erhaltungsplanung zu berücksichtigen ist.
Wichtige Hinweise
- Die Anwender des Verfahrens müssen sich bewusst sein, dass jene Gebäude die im Rahmen der selektiven, mehrstufigen Erfassung des Erdbebenrisikos nicht priorisiert und im Detail bearbeitet werden, weiterhin eine unbekannte und möglicherweise ungenügende Erdbebensicherheit aufweisen. Diese Gebäude müssen im Erneuerungszyklus, also beim nächsten anstehenden Instandsetzungs- oder Veränderungsvorhaben, auf ihre Erdbebensicherheit überprüft und, falls erforderlich und verhältnismässig, verbessert werden.
- Bei kleinen Gebäudebeständen (≤ 20 Gebäude) sind die Stufen Eingrenzung und Bewertung nicht anzuwenden. Es ist direkt zu entscheiden, welche Gebäude in welchem Zeitraum gemäss Norm SIA 269/8 zu überprüfen sind.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 17.11.2020