Sekundäre Bauteile, Installationen und Einrichtungen (SBIE)

Erdbeben können hohe Sachschäden an sekundären Bauteilen, Installationen und Einrichtungen verursachen. Daher ist die erdbebengerechte Sicherung dieser Elemente sinnvoll. Sind durch sekundäre Bauteile oder feste Einrichtungen allerdings Personen, das Tragwerk oder die Funktion wichtiger Anlagen gefährdet, gelten die Anforderungen der SIA-Norm 261.

Generell können die sekundären Bauteile, Einrichtungen und Installationen bei einem Erdbeben sehr grosse Sachschäden verursachen. Ihr Intaktsein kann nach einem Erdbeben massgeblich darüber entscheiden, ob die Funktionalität des Gebäudes erhalten bleibt.  Besonders verletzbar sind beispielsweise Zwischenwände, Rohrleitungen, abgehängte Decken, Lüftungskanäle, Beleuchtungssysteme, Aufzuganlagen, Fassadenelemente, Tanks, Elemente der Notstromversorgung oder das Mobiliar.

Im Besonderen sind gemäss geltender Norm SIA 261 Bauteile und feste Einrichtungen zu behandeln, die Personen gefährden, das Tragwerk beschädigen oder den Betrieb wichtiger Anlagen beeinträchtigen können. Es existieren für viele praktische Fälle einfache und kostengünstige Möglichkeiten, die sekundären Bauteile, Einrichtungen und Installationen so zu befestigen, dass sie bei einem Erdbeben besser geschützt sind.

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Letzte Änderung 18.11.2020

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