Programmvereinbarungen und Einzelprojekte im Bereich Naturgefahren

Der Schutz vor Naturgefahren ist eine gemeinsame Aufgabe von Kantonen und Bund. Gemäss Wasserbau- und Waldgesetzgebung gewährt der Bund den Kantonen Abgeltungen an Massnahmen, die Menschen und erhebliche Sachwerte vor Naturereignissen schützen.

Die Kantone sind verpflichtet, die Schutzmassnahmen umzusetzen. Dabei muss die Koordination mit anderen raumwirksamen Vorhaben sichergestellt werden. Es handelt sich dabei um Verbundaufgaben, in welche die Kantone oft noch weitere Partner wie die Gemeinden, Infrastruktur- und Werkbetreibende, Wuhrgenossenschaften, Hauseigentümerinnen und Waldbesitzer einbeziehen.

Die Beitragsabwicklung erfolgt leistungsorientiert im Rahmen von vierjährigen Programmvereinbarungen und Globalbeiträgen des Bundes. Ausgenommen von dieser Regelung sind aufwändige Einzelprojekte bei den Schutzbauten und Massnahmen im Schutzwald, die durch ausserordentliche Naturereignisse ausgelöst werden.

Es gelten für alle Projekte dieselben Projektanforderungen, unabhängig davon, ob sie über Programmvereinbarungen oder als Einzelprojekt abgerechnet werden.

Wichtige Dokumente

Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2025–2028

UV-2315-D

Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchsteller. 2023

Künstliche Lawinenauslösung oberhalb von Siedlungen (PDF, 310 kB, 22.02.2019)Ergänzung zum Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2020–2024

Fachspezifische Auszüge aus dem Handbuch 2016-2019:

Formulare für Einzelprojekte

Weitere NFA-Informationen

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 28.06.2023

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