Naturgefahren im Überblick

Die Schweiz ist regelmässig von HochwasserMurgängen, Rutschungen, Sturzprozessen (Stein- und Blockschlag sowie auch Fels- und Bergstürzen), Lawinen und Stürmen betroffen. Trotz Schutzbemühungen nehmen die Risiken heute aufgrund der Urbanisierung und des Klimawandels stetig zu.

Auch Waldbrand, Trockenheit, Hitze- und Kältewellen können sich ereignen. Starke Erdbeben sind zwar selten; wie die Geschichte zeigt, können sie jedoch auch in der Schweiz vorkommen und stellen ein bedeutendes Risiko dar.

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Gefahrengrundlagen, Klimawandel und Raumnutzung

Umfassende Kenntnisse der Gefahren und Risiken sind eine zentrale Voraussetzung für den angemessenen Umgang mit Naturgefahren. Neben den Gefahrengrundlagen sind Informationen zur Nutzung des Raums eine wichtige Grundlage für das integrale Risikomanagement.

Lawinengefahr
© Lukas Stoffel, SLF

Risiken

Allgemein versteht man unter einem Risiko die Möglichkeit, dass durch ein bestimmtes Ereignis Schäden auftreten können.
Risiken können ermittelt und bewertet werden und dienen somit als Mass für die Sicherheit.

Schäden und Lehren

Naturereignisse können grosse Schäden an Umwelt und Sachwerten verursachen und auch Menschenleben fordern. Die Untersuchung solcher Ereignisse zeigt auf, wie wirkungsvoll die getroffenen Schutzmassnahmen waren und inwiefern die vorhandenen Gefahrengrundlagen ergänzt werden können. Nur so kann der Schutz vor Naturgefahren weiter verbessert werden.

Die Komponenten des Risikomanagements
Die Komponenten des Risikomanagements

Integrales Risikomanagement

Hochwasser, Murgänge, Rutschungen, Felsstürze, Lawinen, Stürme und Erdbeben wird es in der Schweiz immer geben. Durch eine optimale Anpassung an diese Naturgefahren können wir die Schäden mit gezielten Massnahmen jedoch verhindern oder mindestens begrenzen. Der Schutz vor Naturgefahren erfolgt heute nach den Grundsätzen des integralen Risikomanagements.

© AURA

Massnahmen

Aus der Gefahrenbeurteilung und Risikobewertung werden Massnahmen abgeleitet und geplant. Mit der geeigneten Kombination von verschiedenen Schutzmassnahmen können Risiken im Sinne des integralen Risikomanagements verringert oder auf einem akzeptablen Niveau gehalten werden.

Programmvereinbarungen 588x368

Programmvereinbarungen und Einzelprojekte

Im Handbuch Programmvereinbarungen werden die Subventionen für den Schutz vor Naturgefahren an die Kantone geregelt. Die Beitragsabwicklung erfolgt leistungsorientiert im Rahmen von vierjährigen Programmvereinbarungen und Globalbeiträgen des Bundes. Nach ausserordentlichen Naturereignissen können finanzielle Abgeltungen für Einzelprojekte angefordert werden.

Komeptenzen

Zuständigkeiten

Der Schutz von Menschen und erheblichen Sachwerten vor gravitativen Naturgefahren ist eine gesetzlich verankerte Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Der Staat erstellt Flächenschutzmassnahmen, während PrivateigentümerInnen durch Objektschutzmassnahmen und gefahrengerechtem Bauen zum Schutz beitragen. In erster Linie wird der Schutz vor Naturgefahren im privaten Bereich durch die Umsetzung der notwendigen Schutzmassnahmen von den verantwortlichen InfrastrukturbetreiberInnen, EigentümerInnen und BewirtschafterInnen sichergestellt.

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Letzte Änderung 08.03.2024

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